Pistorius: "Anerkennung der geleisteten Castor-Überstunden hat Signalwirkung für Polizeiarbeit"
Pistorius: "Anerkennung der geleisteten Castor-Überstunden hat Signalwirkung für Polizeiarbeit"
Das niedersächsische Innenministerium, die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) haben die langjährige Auseinandersetzung um die Anrechnung von Bereitschaftsdienstzeiten einvernehmlich außergerichtlich beendet. Dadurch werden rückwirkend für die Castor-Einsätze der Jahre 2005 bis 2011 die Bereitschaftsdienstzeiten der eingesetzten niedersächsischen Beschäftigten in vollem Umfang in Freizeit ausgeglichen. Innenminister Boris Pistorius freut sich über diese Einigung: "Mit dieser Lösung senden wir ein eindeutiges Signal der Anerkennung an alle Polizistinnen und Polizisten in Niedersachsen. Ich bin mir sicher, dass die gesamte niedersächsische Polizei diesen Schritt der neuen Landesregierung als Ausdruck gemeinsamer Wertschätzung und des gegenseitigen Vertrauens aufnimmt. Damit werden endlich das herausragende Engagement und die besonderen Belastungen aller rund 5000 eingesetzten Beschäftigten während der Castor-Einsätze gewürdigt."
Hintergrund: Seit 2005 wurde für die Castor-Transporte entsprechend der niedersächsischen Regelungen festgelegt, im geschlossenen Einsatz zwischen Einsatz- und Bereitschaftsdienstzeiten zu differenzieren. Einsatzzeiten werden generell als Volldienst, also im Verhältnis 1:1, die Bereitschaftsdienstzeiten grundsätzlich nur zu einem Drittel auf die regelmäßige Arbeitszeit angerechnet.
Diese Anrechnung der Bereitschaftsdienstzeiten ist seit langem umstritten und zudem Gegenstand eines Musterprozesses, der sog. Musterklage Castor. In dem seit 2006 anhängigen Klageverfahren begehrt der Kläger, ein Polizeivollzugsbeamter der Bereitschaftspolizei bei der Zentralen Polizeidirektion (ZPD), den vollen Zeitausgleich der Bereitschaftsdienstzeiten, die er im Rahmen der Castor-Einsätze geleistet hat.
Mit der jetzt erzielten außergerichtlichen Vereinbarung soll dieser Rechtsstreit nun einvernehmlich beendet werden. Formell muss das Bundesverwaltungsgericht das anhängige Revisionsverfahren beenden, damit die erzielte Einigung in Kraft treten kann. Die jetzt gefundene Lösung gilt für alle während der Castor-Einsätze von 2005 bis 2011 eingesetzten rund 5.000 niedersächsischen Beschäftigten. Durchschnittlich erhält nach den in der Vereinbarung getroffenen Regelungen jede/r von ihnen knapp 52 zusätzliche Stunden als Arbeitszeit angerechnet, die in Freizeit ausgeglichen werden.