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Onlinezugangsgesetz: Land Niedersachsen digitalisiert Antragsverfahren auf Wohngeld

CIO Dr. Baier: „Vom Beantragen des Wohngeldes bis zur Auszahlung – ab sofort gibt es eine durchgängig digitalisierte Lösung“


Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) hat der Landesbetrieb IT.Niedersachsen im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport den Onlinedienst Wohngeld entwickelt. Nach verschiedenen Antragsverfahren im Themenfeld „Gesundheit“ und im Bereich „Bauvorhaben“ wurde nun auch das „Wohngeld“ digitalisiert. Eine Antragstellung soll damit vereinfacht und die Bearbeitung beschleunigt werden. Nach einer Testphase wurde der digitale Behördengang allen niedersächsischen Kommunen zur Verfügung gestellt.

Der IT-Bevollmächtigte und CIO des Landes Niedersachsen, Dr. Horst Baier, sagt: „Mit dem neu entwickelten Onlinedienst können die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen Anträge auf Wohngeld bequem von zu Hause aus stellen. Vom Beantragen des Wohngeldes bis zur Auszahlung – ab sofort gibt es eine durchgängig digitalisierte Lösung. Seit der Einführung des neuen Wohngeldgesetzes ist die Anzahl der Anspruchsberechtigten deutlich angestiegen. Diese Entwicklung führte zu einem erheblichen Mehraufwand aufseiten der Kommunen. Durch das digitale Antragsverfahren können wir Abhilfe schaffen und für Entlastung sorgen. Lange Bearbeitungszeiten und komplizierte Antragsverfahren gehören damit der Vergangenheit an.“

Der neue Onlinedienst kann von den Kommunen nun genutzt und an die bestehenden Fachverfahren angebunden werden. Online-Anträge können dann über das „Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online" (NAVO) gestellt werden. Über das Servicekonto Niedersachsen kann auf das Antragssystem zugegriffen werden. Mehr als die Hälfte der niedersächsischen Kommunen nutzt bereits die ebenfalls von IT.Niedersachsen entwickelte Software „nds-Wohngeld“. Dieses sogenannte Fachverfahren unterstützt die Prozesse vom Bearbeiten der Anträge bis zur Wohngeldauszahlung.

Zusätzlich wird den Kommunen, die nicht das digitale Wohngeld-Antragsverfahren von IT.Niedersachsen nutzen, ein Onlinedienst aus Schleswig-Holstein angeboten. Dieser wurde im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes für den bundesweiten Einsatz entwickelt. Auch hier erfolgt eine Verbindung mit den Fachverfahren, um eine automatisierte Weiterleitung von Antragsdaten zu ermöglichen.

Zum Hintergrund:

Nach der jüngsten Reform des Wohngeldes sind seit Januar 2023 bundesweit zwei Millionen statt bisher 600.000 Haushalte berechtigt, Wohngeld zu erhalten. Das führt derzeit zu einem sprunghaften Anstieg der Anträge und stellt viele Kommunen vor Herausforderungen. Nach einer groben Schätzung sehen die Kommunen in Deutschland einen zusätzlichen Personalbedarf von ca. 10.000 Stellen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.06.2023

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