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Onlinezugangsgesetz: Entwicklung der Onlinedienste als erstes Bundesland abgeschlossen – Niedersachsen stellt neue digitale Antragsverfahren im Themenfeld „Gesundheit“ anderen Ländern und den Kommunen zur Verfügung



Im Rahmen seiner Verantwortung für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Themenfeld „Gesundheit“ hat das Land Niedersachsen als erstes Bundesland die Entwicklung aller dort vorgesehenen Onlinedienste rechtzeitig bis Ende 2022 abgeschlossen. Die Onlinedienste sollen jetzt bundesweit anderen Bundesländern und Kommunen zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Beispielsweise wurden dabei die Onlinedienste „Feststellung einer Schwerbehinderung“, „Infektionsschutzbelehrung“ oder „Hilfe zur Pflege“ erfolgreich digitalisiert. Bereits kurz nach der Einführung in der Landesverwaltung und in den niedersächsischen Kommunen lässt sich feststellen, dass diese gut angenommen werden: beispielsweise mit mehr als 35.000 Infektionsschutzbelehrungen online und über 15.000 Online-Anträgen auf Feststellung einer Schwerbehinderung. Die dafür entwickelten Antragsassistenten sind bürgernah und barrierefrei gestaltet worden, sodass ein Antrag leicht von zu Hause ausgestellt werden kann – ohne den bisher oft mühsamen Weg in die Behörde vor Ort. Aber nicht nur die digitale Antragstellung von Bürgerinnen und Bürgern selbst steht in Niedersachsen im Fokus, sondern auch der weitere interne Weg im Sinne einer digitalen Verwaltung und Vorgangsbearbeitung. Das Fachverfahren im Bereich der Schwerbehinderung bereits angepasst, sodass die online gestellten Anträge digital in der Behörde ankommen und schnell weiterbearbeitet werden können.

Das Interesse anderer Bundesländer an der Nachnutzung ist groß, sodass nun ein intensiver Austausch mit allen Beteiligten gestartet wurde, um die niedersächsischen Leistungen möglichst schnell auch in anderen Bundesländern anzubieten.

Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, sagt: „Schritt für Schritt digitalisieren wir die Verwaltung bürgerfreundlich und barrierefrei. Niedersachsen hat die Entwicklung aller ihm zugeteilten Onlinedienste im Themenfeld ‚Gesundheit‘ abgeschlossen – und das als erstes Bundesland. Es freut mich sehr, dass die Onlinedienste auf Landes- und Kommunalebene gut angenommen werden. Die Digitalisierung ist einer der wichtigsten Eckpfeiler bei der Modernisierung unserer Verwaltungsstrukturen: Sowohl die Antragstellenden als auch die Beschäftigten in den Behörden werden durch die Onlinedienste künftig von erheblichen Zeitersparnissen profitieren.“

Der Niedersächsische Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Andreas Philippi, zeigt sich sehr zufrieden über die gemeinsam mit dem Innenministerium erarbeiteten Ergebnisse: „Das Bereitstellen der digitalen Anträge für Leistungen nach dem Schwerbehindertenrecht, aber auch zum Beispiel die Infektionsschutzbelehrung ist ein Meilenstein für mehr digitalen Zugang von Bürgerinnen und Bürgern zu wichtigen Verwaltungsleistungen. Diese Onlinedienste im Themenfeld ‚Gesundheit‘ sind so gestaltet, dass Bürgerinnen und Bürger Anträge leicht und barrierefrei von zu Hause ausstellen können. Das eröffnet bessere Chancen für Inklusion und Teilhabe für alle. Nun ist es Aufgabe aller Beteiligten, die Verwaltungsdigitalisierung flächendeckend in Deutschland voranzubringen und alle Fachverfahren in den Verwaltungen weiter anzubinden.“


Zum Hintergrund:

Ursprüngliches Ziel des OZG war es, bis Ende 2022 insgesamt 575 Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren. Diese Zahl hatte sich im Laufe der Zeit auf 441 reduziert, weil sich viele zu entwickelnde Onlinedienste wegen zu geringer Fallzahlen in der Praxis als nicht wirtschaftlich herausgestellt haben. Auch der Bund hat bereits angekündigt, mit einem OZG 2.0 nachsteuern zu wollen, welches zeitnah beschlossen werden soll. Auf den Bund entfallen nunmehr 115 dieser Leistungen, auf die Länder derzeit 236 und auf die Kommunen ca. 90 Leistungen. Zur Umsetzung wurde eine Arbeitsteilung zwischen dem Bund und den Bundesländern vereinbart, in der jedes Land ein festgelegtes Themenfeld bearbeiten sollte. Das Land Niedersachsen hat das Themenfeld „Gesundheit“ übernommen und war damit bundesweit zuständig für die Entwicklung von 15 von 236 Onlinediensten unter anderem in den Bereichen Infektionsschutz, Bestattung, Behinderung, Hilfe zur Pflege und Trinkwasserschutz. Nach dem Prinzip „Einer für Alle (EfA)“ sollen die Länder die jeweils entwickelten Onlinedienste den anderen Bundesländern und insbesondere deren Kommunen zur Nachnutzung zur Verfügung stellen.

Das Land Niedersachen organisiert derzeit Informationsveranstaltungen für andere Bundesländer und Kommunen, die Interesse an einer Nachnutzung haben.

Durch eine enge Kooperation mit Softwareherstellern ist auch dafür gesorgt, dass die Daten automatisch weiterverarbeitet und bei Bedarf auch Gebühren online bezahlt werden können.

In den Verwaltungen werden sogenannte Fachverfahren genutzt, um Anträge digital zu bearbeiten. Damit die neu konzipierten OZG-Anträge direkt in diese Fachsoftware eingebunden werden können, sind noch Schnittstellen zu konkretisieren und mit den Herstellern der Software abzustimmen. Gespräche mit den Herstellern von Fachverfahren im Themenfeld „Gesundheit“ werden bereits erfolgreich geführt. Auf Bundesebene werden von der CoSiT Computer- und Sicherheitstechnik Service- und Vertriebs GmbH in Bremen einheitliche Standards für Schnittstellen entwickelt.

Der jeweils aktuelle Stand der verfügbaren Onlinedienste kann im sogenannten FIT-Store nachgelesen werden. Dies ist die Austauschplattform für alle Bundesländer. Die fertigen Onlinedienste werden dort mit vertraglichen Unterlagen und Beschreibungen hinterlegt. Nur Onlinedienste im FIT-Store sind tatsächlich für eine Nachnutzung verfügbar.

Weitere Informationen finden sich auf der OZG-Homepage des Bundes.

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.02.2023

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