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Olympische Sommerspiele 2024 in Paris: Statement von Sportministerin Behrens zur Frage einer Teilnahme russischer und belarussischer Sportlerinnen und Sportler


Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, sagt zu den Äußerungen des Präsidenten des Internationalen Olympischen Komitees (IOC), Thomas Bach, dass auch belarussische und russische Sportlerinnen und Sportler an den Olympischen Spielen 2024 in Paris teilnehmen können sollten:

„Kurz vor dem heutigen Jahrestag des von Putins Russland begonnen völkerrechtswidrigen Angriffs auf die Ukraine preschten das IOC und dessen Präsident Thomas Bach damit vor, dass auch russische und belarussische Sportler an den olympischen Sommerspielen im kommenden Jahr in Paris teilnehmen sollen. Ich nehme diesen Vorstoß als äußerst befremdlich und zynisch wahr. Es ist kaum vorstellbar, russische Sportlerinnen und Sportler, die bekanntermaßen häufig Angehörige des Militärs sind, unter dem Deckmantel der Olympischen Spiele in Wettbewerben gegen Sportlerinnen und Sportler aus der Ukraine antreten zu lassen. Darüber hinaus darf Olympia und darf der Sport nicht erneut, wie bereits 2018 in Sotschi und 2022 in Peking geschehen, zu einer Plattform politischer Propaganda werden. Russland hat mit dem Kriegsbeginn vor einem Jahr eine klare Botschaft gesetzt: Das Wertegerüst der freien Welt – und damit auch die olympische Werte – gelten für uns vorerst nicht mehr. Auch die EU hat jetzt mit ihrer Resolution an die 27 EU Länder die eindeutige Botschaft gesetzt, dass das IOC seine Entscheidung, die sogar als eine Peinlichkeit für die internationale Welt des Sports bezeichnet wurde, rückgängig machen muss. Das ist absolut richtig so! Mein Haus hat im Übrigen bereits sehr frühzeitig nach der russischen Invasion in die Ukraine entschieden, keine Sportveranstaltungen mehr zu fördern, an denen russische oder belarussische Athletinnen und Athleten teilnehmen. Wir alle wissen, dass Sport in Russland für die Staatspropaganda missbraucht wird. Dem russischen Kriegstreiber Putin darf keine Bühne geboten werden, um sich im Glanz sportlicher Erfolge zu sonnen. Dies galt vor einem Jahr genauso, wie es heute noch gilt.“

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erstellt am:
24.02.2023

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