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"NPD-Verbotsantrag starkes Signal der Demokratie"

"NPD-Verbotsantrag starkes Signal der Demokratie"

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Boris Pistorius (Niedersachsen) sowie seine Ressortkollegen Ralf Jäger (Nordrhein-Westfalen) und Lorenz Caffier (Mecklenburg-Vorpommern) sehen im NPD-Verbotsantrag einen zentralen Schritt im Kampf gegen den Rechtsextremismus. Er ist ein starkes und nötiges Symbol für Menschenrechte und Demokratie in Deutschland. Durch das Urteil soll die Nationaldemokratische Partei Deutschlands einschließlich mehrerer Teilorganisationen (Junge Nationaldemokraten, Ring nationaler Frauen, Kommunalpolitische Vereinigung) für verfassungswidrig erklärt werden. Knapp ein Jahr nach dem Beschluss des Bundesrates vom 14. Dezember 2012 sei damit ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem Verbot der NPD erfolgt, so die Minister heute (04.12.2013) bei einer Pressekonferenz in Osnabrück.

Statements der Innenminister

Boris Pistorius, Niedersächsischer Minister für Inneres und Sport (als Vorsitzender der ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder):

„Die NPD ist eine neonazistische Partei. 75 Jahre nach der Reichspogromnacht ist es für jeden Demokraten beschämend, dass die NPD in zwei deutschen Landtagen vertreten ist. Der Verbotsantrag ist ein starkes moralisches und politisches Zeichen an alle Opfer rechtsextremistischer Gewalt und Propaganda. Von dem Verbotsantrag geht gerade an junge Menschen das ermutigende Signal aus, sich Fremdenfeindlichkeit in aller Deutlichkeit entgegenzustellen. Wir als Länder werden die Präventionsprogramme gegen Extremismus ausbauen, weil wir wissen, dass ein Verbot allein nicht ausreicht, und wir erwarten vom Bund das gleiche. Die NPD steht außerhalb der Verfassung, sie bekämpft sie und deshalb ist sie zu verbieten. Wir wollen dazu beitragen, dass die NPD nicht länger von Parteienprivilegien wie der staatlichen Parteienfinanzierung und somit von Steuergeldern profitiert.“

Ralf Jäger, Nordrhein-Westfälischer Minister für Inneres und Kommunales (als Sprecher der SPD-geführten Innenressorts):

„Mit dem Antrag treten wir für unsere Demokratie ein! Ich kann mir vorstellen, wie sich Migranten fühlen müssen, wenn sie martialisch auftretende Neonazis sehen oder gar von ihnen bedroht werden. Unsere Botschaft lautet: So etwas dulden wir nicht! Für Extremisten, die fremdenfeindlich und rassistisch auftreten, ist in unserem politischen System kein Platz! Mit diesem Verbotsantrag ermutigen wir auch die Bürgerinnen und Bürger, in ihrem Engagement gegen Rechtsextremismus nicht nachzulassen.“

Lorenz Caffier (als Sprecher der CDU/CSU-geführten Innenressorts):

"Als dienstältester Innenminister, der seit über sechs Jahren für ein NPD-Verbotsverfahren eintritt, freue ich mich, dass wir gestern gemeinsam den Antrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben. In über einem Jahr intensiver Vorarbeit ist es uns gelungen, auf über tausend Seiten öffentliche Beweise für die Verfassungsfeindlichkeit der NPD zusammen zu tragen. Damit belegen wir zweifelsfrei, wes Geistes Kind diese ’braunen Kameraden’ sind. Die NPD bekämpft in aggressiver Weise unsere freiheitliche demokratische Grundordnung! Die NPD pflegt ein enges Bündnis mit neonazistischen Kameradschaften. Diese Partei steht außerhalb unseres verfassungsrechtlichen Rahmens und muss deswegen verboten werden! Jetzt wollen wir Rechtssicherheit im Umgang mit den Rechtsextremisten. Das sind wir den Demokraten in Ost und West schuldig.“

Über den Antrag

Auf der Pressekonferenz erläuterten auch die beiden Prozessbevollmächtigten von der Humboldt-Universität zu Berlin, Prof. Dr. Christoph Möllers und Prof. Dr. Christian Waldhoff, den von Ihnen erarbeiteten Antrag (nach Art. 21 Abs. 2 GG i. V. m. §§ 13 Nr.2, 43 ff. BVerfGG). Dabei wird der Nachweis geführt, dass es das Ziel der NPD ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland im Ganzen zu beseitigen, so Möllers und Waldhoff.

In der Antragsschrift wird durch eine Vielzahl von Anlagen und Belegen dokumentiert, dass die Ideologie der NPD unvereinbar mit zentralen Elementen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist. Es wird auch nachgewiesen, dass das Ziel der NPD die Abschaffung der grundgesetzlichen Ordnung ist. Dabei wird belegt, dass die Partei zumindest auf regionaler Ebene bereits Beeinträchtigungen dieser Ordnung erreicht hat.

Die Arbeit der Prozessbevollmächtigten wurde durch eine von der IMK eingerichtete länderoffene Arbeitsgruppe begleitet. In diversen gemeinsamen Sitzungen wurden die Argumentationslinien intensiv erörtert. Die Antragsschrift enthält zur Beweisführung zahlreiche Belege aus einer umfassenden Materialsammlung der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, in die nur offen erlangte Erkenntnisse eingeflossen sind. Alle Innenminister und Innensenatoren haben die sogenannte Quellenfreiheit dieser verwendeten Beweismittel testiert. Das bedeutet, dass die Belege nicht von V-Leuten der Sicherheitsbehörden kontaminiert wurden. Mit einem weiteren Testat zur dieser Quellenfreiheit auf der Führungsebene der NPD wird damit den prozessualen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem ersten NPD-Verfahren entsprochen.

Das Bundesverfassungsgericht wird zuerst die nach § 45 BVerfGG obligatorische gerichtliche Vorprüfung vornehmen, dabei erhält auch die Antragsgegnerin die Gelegenheit, sich zu äußern. Die länderoffene Arbeitsgruppe begleitet auch weiterhin im Auftrag der IMK das jetzt eingeleitete Verbotsverfahren.

Abschließend sagte Pistorius: „Ungeachtet des angestrebten Verbots gilt es für alle Demokratinnen und Demokraten, sich Rechtsextremismus, Fremdenhass und Rassismus entgegenzustellen. Die Länder werden auch weiterhin ihren Teil zur Extremismusprävention beitragen.“

Presseinformation

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erstellt am:
05.12.2013

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