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NLBK-Präsident Temmler übergibt in Emden neuen „Gerätewagen Sanität“ an das Deutsche Rote Kreuz

Pistorius: „Die Hilfsorganisationen sind eine wichtige Säule im niedersächsischen Katastrophenschutz“


Der Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz, Mirko Temmler, hat gestern (24.08.2022) in Emden einen neuen „Gerätewagen Sanität“ (GW San) an das Deutsche Rote Kreuz (DRK) Kreisverband Emden e.V. übergeben. Die Übergabe erfolgte in Anwesenheit kommunaler Vertreterinnen und Vertreter sowie Einsatz- und Führungskräften des DRK. Das Land Niedersachsen bezuschusst jedes Jahr die Beschaffung von Fahrzeugen durch die Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes. Dem DRK Emden war schon im Oktober 2020 der Zuschuss in Höhe von 120.000 Euro zur Beschaffung des GW San bewilligt worden.


Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Die vor allem ehrenamtlich tätigen Hilfsorganisationen spielen im niedersächsischen Katastrophenschutz eine wichtige Rolle. Darum bezuschussen wir als Land Niedersachsen nicht nur die Beschaffung von Fahrzeugen, auch die Aus- und Fortbildung der vielen Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen werden finanziell unterstützt. Zudem haben wir als Landesregierung auf meine Initiative im Frühjahr das 40 Millionen Euro umfassende Ad-hoc-Paket auf den Weg gebracht. Damit wollen wir den Katastrophenschutz in Niedersachsen noch weiter ausbauen und nachhaltig besser aufstellen.“


Der Präsident des NLBK, Mirko Temmler, führt dazu aus: „Die gezielte und standardisierte Ausrüstung der Einheiten im Katastrophenschutz in der Fläche Niedersachsens sorgt für eine schlagkräftige und wirkungsvolle Vorhaltung zur Bekämpfung von Krisen- und Katastrophenfällen.“ Der GW San hat 202.500 Euro gekostet und ein Gesamtgewicht von 7,49 Tonnen; er kann bis zu sechs Personen aufnehmen. Außerdem verfügt das Fahrzeug über eine Ladebordwand mit einer Tragkraft von 1.000 kg, mit der Material herauf- und heruntergefahren werden kann. Zur Ausstattung gehören u.a. ein Schnellaufbauzelt mit Zeltheizung, ein Stromaggregat und umfangreiche medizinische Ausstattung (z. B. Defibrillator, Beatmungsgerät, Krankentragen und medizinisches Material zur Versorgung der Patienten).


Der Gerätewagen dient dem Aufbau und Betrieb einer Behandlungsstelle auf einem „Behandlungsplatz 50 Niedersachsen“ (BHP 50). In dieser Behandlungsstelle können maximal zehn Verletzte und akut Erkrankte verschiedener Schweregrade medizinisch versorgt werden.


Niedersachsen hat in den vergangenen Jahren die Konzeption und Ausrüstung im Katastrophenschutz überarbeitet und an neuen Anforderungen ausgerichtet. So wurde auch die Standardisierung in der sanitätsdienstlichen Versorgung mit einheitlich beladenen Gerätewagen für den Sanitätsdienst etabliert. Damit waren die niedersächsischen Einheiten bereits 2021 in der Lage, bei Einsätzen wie der verheerenden Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zu unterstützen. Mit dem konsequenten Voranschreiten hin zu einer zeitgemäßen und anforderungsgerechten technischen Ausrüstung hat Niedersachsen vor allem im Bereich der Einsatztechnik bei Infrastrukturausfall oder -zerstörung neue Kapazitäten aufgebaut.


Artikel-Informationen

erstellt am:
25.08.2022

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