Niedersachsen klar Logo

Niedersächsische Rückkehrförderung hat sich bewährt - Niedersachsen setzt weiter Schwerpunkt auf freiwillige Ausreisen -

Fast 12.000 ausreisepflichtige Menschen sind im vergangenen Jahr freiwillig aus Niedersachsen in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Damit steht das Land im bundesweiten Vergleich hinter Nordrhein-Westfalen in absoluten Zahlen an zweiter Stelle. Setzt man diese Zahlen in das Verhältnis zu den Einwohnern, steht Niedersachsen bei der freiwilligen Ausreise klar an erster Stelle. Das geht aus den Zahlen hervor, die der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, heute (26. Januar 2017) veröffentlicht hat.

Auch nach der Verschärfung der bundesgesetzlichen Regelungen zur Aufenthaltsbeendigung hat für die Niedersächsische Landesregierung die freiwillige Rückkehr Priorität vor zwangsweisen Rückführungen. Pistorius: „Viele Menschen, die zu uns gekommen sind, haben keinen Anspruch auf Asyl und keine Aussicht auf ein Bleiberecht. Es ist wichtig, das den Betroffenen zu vermitteln und sie dabei zu unterstützen, freiwillig wieder auszureisen. Das gelingt in Niedersachsen sehr gut, auch dank des großen Engagements in den Ausländerbehörden, den Hilfsorganisationen und der Landesaufnahmebehörde.“

Ausreisepflichtige Menschen werden durch die Ausländerbehörden, durch Hilfsorganisationen und durch zusätzliche Stellen in der Landesaufnahmebehörde (LAB NI) beraten. Auch dadurch ist die Zahl der freiwilligen Ausreisen im vergangenen Jahr von 5.819 auf 11.793 Personen angestiegen. Viele dieser Menschen (8.547) haben zur Ausreise die Unterstützung des sogenannten REAG/GARP-Programms der Internationalen Organisation für Migration (IOM) beantragt, die weiteren 3.246 Männer und Frauen sind ohne REAG/GARP-Unterstützung ausgereist. Der Großteil der Ausgereisten stammt aus den Westbalkan-Staaten. Gleichzeitig gab es in Niedersachsen mit 1.959 (2015: 1.133) auch mehr Abschiebungen.

Die Niedersächsische Landesregierung wird auch weiterhin verstärkt die freiwillige Ausreise fördern, die die humanere und auch die wirtschaftlichere Variante der Aufenthaltsbeendigung ist. Dafür beteiligt sich Niedersachsen an verschiedenen Maßnahmen bzw. bietet diese selbst an, um die Ausreisepflichtige bei ihrem Entschluss zu unterstützen, freiwillig in ihr Herkunftsland zurückzukehren. Dazu zählt das genannte REAG/GARP-Programm, das ZIRF-Counselling-Programm (stellt u. a. aktuelle Informationen aus dem jeweiligen Herkunftsland zur Verfügung), das Kosovo-Rückkehrprojekt „URA 2-Die Brücke“ und das Projekt „Integrierte Rückkehrplanung und Vernetzung“. Daneben bietet Niedersachsen Individualhilfen für ausreisepflichtige Personen an, die von der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen organisatorisch begleitet werden. Vorrangiges Ziel dieser Programme und Maßnahmen ist es, sowohl eine soziale als auch eine wirtschaftliche Reintegration der Zurückkehrenden zu erreichen.

Minister Pistorius wies dabei auf die positiven Effekte der Förderung hin: „Ich bin davon überzeugt, dass eine auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnittene Beratung und angemessene Unterstützungsleistungen auch nachhaltig wirken. Eine Rückkehrförderung, die auf die Integration der Menschen in ihrem Heimatland abzielt und ihnen Perspektiven aufzeigt, verhindert so auch den viel zitierten Drehtüreffekt.“

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.01.2017

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln