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Niedersächsisches Sportstätteninvestitionsprogramm – Drei zusätzliche Sanierungsmaßnahmen bewilligt und Fortsetzung in 2026

Behrens: „Wir setzen zum Jahresende noch einmal ein deutliches Zeichen zur Stärkung der niedersächsischen Sportstätten, denn sie sind die Herzkammern des niedersächsischen Sports.“

Mit dem im Mai 2025 aufgelegten Sportstätteninvestitionsprogramm wird die Infrastruktur von kommunalen und vereinsgebundenen Sportstätten landesweit modernisiert. Das Programm legt einen besonderen Fokus auf die Sanierung von Lehrschwimmbecken in Hallenschwimmbädern – ein entscheidender Schritt, um Kindern auch künftig das Schwimmenlernen zu ermöglichen.

Bis zum Ende der Antragsfrist am 30. Juni 2025 sind für den Bereich des kommunalen Sportstättenbaus insgesamt 97 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 126,4 Millionen Euro eingegangen.

Nachdem bisher 16 Kommunen Förderbescheide erteilt werden konnten, sind zum Jahresende noch drei weitere Sanierungsmaßnahmen an Lehrschwimmbecken bewilligt worden.

So erhält der Landkreis Göttingen eine Förderung in Höhe von 1.371.840 Euro für die Sanierung des Lehrschwimmbeckens Adelebsen. Die Stadt Nordhorn erhält eine Förderung in Höhe von 640.434 Euro für die Sanierung des Lehrschwimmbeckens an der Ludwig-Povel-Schule und die Samtgemeinde Lindhorst erhält 1.269.040 Euro für die Sanierung des Lehrschwimmbeckens Solabali.

Darüber hinaus erhielt die Stadt Barsinghausen eine Nachbewilligung in Höhe von 146.243 Euro für die Sanierung des Lehrschwimmbeckens in der Adolf-Grimme-Schule.

Nachdem das Land in diesem Jahr bereits Bewilligungen über 20 Millionen Euro für die kommunale Bäderinfrastruktur erteilt hatte, sind mit diesen Maßnahmen nun zum Jahresende noch einmal Bewilligungen über knapp 3,5 Millionen Euro hinzugekommen.

Und auch im neuen Jahr wird das erfolgreiche Programm fortgesetzt: Das Land stellt in 2026 weitere 25 Millionen Euro zur Verfügung. Im kommenden Jahr werden 15 Millionen Euro in den kommunalen Sportstättenbau und 10 Millionen Euro in den Vereinssportstättenbau fließen.

Der Vereinssportstättenbau wird über die bekannten Strukturen beim Landessportbund Niedersachsen e. V. (LSB) gefördert. Im Bereich des kommunalen Sportstättenbaus wird die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Bäderinfrastruktur um ein Jahr bis zum 31.12.2026 verlängert. Hierdurch wird die Notwendigkeit einer erneuten Antragstellung durch die Kommunen vermieden. Vielmehr können weitere der bereits vorliegenden Anträge bewilligt werden. Die Kommunen werden nach erfolgter Prüfung benachrichtigt.

Die Niedersächsische Sportministerin Daniela Behrens sagt: „Wir setzen zum Jahresende noch einmal ein deutliches Zeichen zur Stärkung der niedersächsischen Sportstätten, denn sie sind die Herzkammern des niedersächsischen Sports. Hier wird nicht nur Sport getrieben, hier kommt man zusammen, hier tauscht man sich aus – Sportstätten sind, ganz im Sinne der weihnachtlichen Stimmung dieser Tage, Orte des gesellschaftlichen Miteinanders. Daher freut es mich sehr, dass wir unser Engagement mit der Verlängerung des Sportstätteninvestitionsprogramms und der Bereitstellung weiterer 25 Millionen Euro fortsetzen können. Mit unseren Investitionen tragen wir insbesondere dazu bei, unsere Bäderlandschaft zu sanieren, um möglichst allen Kindern in unserem Land das Schwimmenlernen zu ermöglichen.“

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.12.2025

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