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Niedersachsens Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, sagt zur Erhöhung der Polizei- und Feuerwehrzulage mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2023:

„Die Erhöhung zeigt die immense Wertschätzung der Landesregierung für unsere Einsatzkräfte und ist auch im Ländervergleich herausragend“


Mit der Verabschiedung des zweiten Nachtragshaushaltes für das Jahr 2023 durch den Niedersächsischen Landtag am (heutigen) Mittwoch wurde der Weg für eine deutliche Erhöhung der Polizei- und Feuerwehrzulage frei gemacht.

In Niedersachsen beträgt die Polizeizulage aktuell nach einer Dienstzeit von einem Jahr monatlich 63,69 Euro und nach zwei Jahren monatlich 127,38 Euro. Die Zulage für Feuerwehrbeamtinnen und -beamte beträgt nach einem Dienstjahr derzeit 66,87 Euro und nach zwei Dienstjahren 133,75 Euro im Monat. Beide Zulagen steigen mit dem Beschluss des Landtages ab dem 1. Juli 2023 auf 95 Euro nach einem und auf 180 Euro nach zwei Dienstjahren.

Ministerin Behrens: „Für uns steht außer Frage, dass diejenigen, die für unsere Sicherheit täglich großen Einsatz zeigen und dabei bisweilen auch ihre Gesundheit und ihr Leben riskieren, angemessen vergütet werden müssen. Die Erhöhung der Zulagen für Polizei- und Feuerwehrbeamtinnen und- beamte ist ein wichtiger Baustein, um die Attraktivität dieser so ungemein wichtigen Berufe aufrecht zu erhalten und noch weiter zu steigern. Dies ist auch und gerade mit Blick auf den sich weiter verschärfenden Fachkräftemangel von entscheidender Bedeutung. Deshalb werde ich mich auch zukünftig dafür einsetzen, dass die nun beschlossene Erhöhung nicht die letzte bleibt und peile mittelfristig eine Höhe der Zulagen von 228 Euro ab dem zweiten Dienstjahr an.“

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erstellt am:
03.05.2023

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