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Niedersachsen verlängert Förderung von kommunalen Digitallotsen


CIO Dr. Baier: „Es freut mich, dass das Land Niedersachsen die Förderung von kommunalen Digitallotsen verlängert hat und Finanzmittel in Höhe von 200.000 Euro bereitstellt. Hiermit leisten wir einen wichtigen Beitrag, um das im Koalitionsvertrag der Landesregierung vereinbarte Ziel, die Kommunen stärker bei der Digitalisierung zu unterstützen, zu erreichen“


Das Land Niedersachsen wird die Förderung von kommunalen Digitallotsen bis Ende 2023 verlängern und dafür Finanzmittel in Höhe von 200.000 Euro bereitstellen. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hatte in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V. (NSI) bereits im Jahr 2021 die Qualifizierung von Digitallotsen initiiert. Die Kommunen werden hierdurch bei der Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung unterstützt.

Der IT-Bevollmächtigte und CIO des Landes Niedersachsen, Dr. Horst Baier, sagt: „In den Landesbehörden und den niedersächsischen Kommunen wird intensiv an der Digitalisierung der Verwaltung gearbeitet. Der Schwerpunkt liegt dabei aktuell auf der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), dass die Behörden dazu verpflichtet, digitale Zugänge zu den Verwaltungsleistungen zu schaffen. Die Hauptlast der Umsetzung liegt dabei auf der Ebene der Kommunalverwaltung, da dort mehr als 80 % aller Dienstleistungen im öffentlichen Bereich erbracht werden. Es freut mich, dass das Land Niedersachsen die Förderung von kommunalen Digitallotsen verlängert hat und Finanzmittel in Höhe von 200.000 Euro bereitstellt. Hiermit leisten wir einen wichtigen Beitrag, um das im Koalitionsvertrag der Landesregierung vereinbarte Ziel, die Kommunen stärker bei der Digitalisierung zu unterstützen, zu erreichen. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst werden bereits heute durch intelligente Software, künstliche Intelligenz und Onlineportale von Routinetätigkeiten entlastet – dies kann nur gelingen, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter intensiv durch Schulungen begleitet werden.“

In einer dreitägigen Veranstaltung werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an der Planung und Umsetzung von Digitalisierungsprojekten mitwirken, praxisnahe Kenntnisse und hilfreiche Instrumente, u. a. zum Digitalisierungsmanagement und der Informationssicherheit, vermittelt.

Ziel dieser Qualifizierung ist es, dass die Beschäftigten den Übergang von der klassischen und analogen hin zu einer digitalen Verwaltung kompetent begleiten sowie mitorganisieren können.

Gut die Hälfte der niedersächsischen Kommunen hat dieses Angebot bereits wahrgenommen. Mit den nun bereitgestellten Finanzmitteln in Höhe von 200.000 Euro können ca. 400 weitere Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer unterstützt werden. Das NSI begrüßt ausdrücklich eine Fortführung der Förderung des Programms „Digital-Lotse werden“.

Der Präsident des NSI, Prof. Dr. Michael Koop, sagt: „Die große Resonanz auf die Fortbildung ‚Digital-Lotse werden‘ zeigt, dass die Verwaltungsdigitalisierung nur mit dafür geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelingen kann. Aus diesem Grund begrüßt das NSI die Verlängerung der Förderung durch das Land Niedersachen ausdrücklich. Damit erhalten auch 2023 viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunen die Chance, sich praxisnah auf ihre Aufgaben in der Verwaltungsdigitalisierung vorzubereiten: Impulse zu geben, Digitalisierungsprojekte zu initiieren und Veränderungsprozesse zu begleiten.“


Zum Hintergrund:

Digitallotsen spielen bei der Verwaltungsdigitalisierung eine entscheidende Rolle: Sie informieren als Ansprechpartner/-innen und Impulsgeber/-innen die Beschäftigten in ihrer Behörde, unterstützen Veränderungsprozesse in der Kommune und motivieren Kolleginnen und Kollegen zur Mitwirkung an Projekten zur Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung.

Das Land unterstützt dieses Projekt seit Anfang 2021 finanziell, indem es die Hälfte der Seminargebühren für die Seminarteilnahme von zwei Mitarbeiter/innen jeder niedersächsischen Kommune (Mitgliedsgemeinden einer Samtgemeinde ausgenommen) übernimmt. Interessierte Kommunen können geeignete Mitarbeiter/-innen zum Seminar anmelden. Die Förderung war ursprünglich bis Ende 2022 befristet.


Artikel-Informationen

erstellt am:
03.03.2023

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