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Niedersachsen schafft Vorgriffsregelung für das Bleiberecht gut integrierter Ausländerinnen und Ausländer

Pistorius: „Damit wird der Aufenthalt gut integrierter Menschen in Niedersachsen bis zum Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen sichergestellt.“


Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist u.a. vorgesehen, ein sogenanntes „Chancen-Aufenthaltsrecht“ für gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer zu schaffen. Um bis zum Inkrafttreten dieser Regelung für den infrage kommenden Personenkreis sowie den Ausländerbehörden in Niedersachsen eine einheitliche, übergangsweise Handhabung zu gewährleisten, hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport heute (02.05.2022) eine sogenannte Vorgriffsregelung erlassen, von der dieser Personenkreis ab sofort profitieren kann.


Niedersachsens Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Das Chancen-Aufenthaltsrecht im von mir im Bereich Migration mitverhandelten Ampel-Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist endlich ein moderner und zeitgemäßer Ansatz für den Umgang mit gut integrierten Menschen in Deutschland mit Duldungsstatus. Wer hier integriert ist und bereits nachgewiesen hat, dass sie oder er unsere Gesellschaft oder unseren Arbeitsmarkt bereichern kann, soll davon zukünftig profitieren können. Niedersachsen legt damit die auf Länderebene umfassendste Vorgriffsregelung vor, um möglichst vielen Menschen schnell Rechtssicherheit zu geben. Ohne eine solche Regelung könnten theoretisch in der Zwischenzeit gegen gut integrierte geduldete Familien, die die zukünftigen Anspruchsvoraussetzungen grundsätzlich erfüllen würden, aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet werden müssen. Das ist jetzt so nicht mehr möglich.“

Die niedersächsische Vorgriffsregelung sieht vor, dass für Personen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit in den Anwendungsbereich der künftigen bundesgesetzlichen Regelungen fallen werden, bereits jetzt eine so genannte Ermessensduldung (§ 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG) zu erteilen ist, soweit diese Personen nicht ohnehin im Besitz einer Duldung sind.

Die Voraussetzungen für eine Ermessensduldung orientieren sich hierbei inhaltlich an den Voraussetzungen der geltenden gesetzlichen Bleiberechtsregelungen sowie der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag. Zu berücksichtigen sind die künftigen verkürzten Aufenthaltszeiten (3, 4 und 6 Jahre) und die avisierte neue Altersgrenze des § 25a AufenthG (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) sowie die im Koalitionsvertrag vereinbarten Voraussetzungen für das sog. Chancen-Aufenthaltsrecht.

Minister Pistorius weiter: „Im Rahmen meines Besuches in Kanada in der vergangenen Woche habe ich viele Gespräche zu den dortigen Ansätzen in der Migrationspolitik geführt. Auch wenn Kanada alleine wegen der geographischen Lage nicht 1 zu 1 mit Deutschland vergleichbar ist, entsprechen die dort geltenden Grundsätze des Chancen-Aufenthaltsrechtes den von mir mitverhandelten Regelungen im Koalitionsvertrag auf Bundesebene. Denn auch vor dem Hintergrund von demographischem Wandel und Fachkräftemangel können wir auf niemanden verzichten, der uns helfen kann und erst recht nicht, wenn diese Person schon im Rahmen der bisherigen Duldung nachgewiesen hat, dass sie hier etwas einbringen und leisten will.“

Die die Bundesregierung tragenden Parteien hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ auf zahlreiche Verbesserungen im Aufenthaltsrecht verständigt. So sollen etwa die Hürden für den Zugang bereits länger im Bundesgebiet lebender gut integrierter geduldeter Ausländerinnen und Ausländer zu den gesetzlichen Bleiberechtsregelungen herabgesenkt und ein neues Chancen-Aufenthaltsrecht geschaffen werden. Vor dem Hintergrund der konkreten Koalitionsvereinbarungen ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung zeitnah ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren einleiten und dieses eine breite parlamentarische Mehrheit finden wird.


Artikel-Informationen

erstellt am:
02.05.2022

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