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Neue Vereinbarung zur Umsetzung digitaler Leistungen im Themenfeld Gesundheit: 90 Millionen Euro vom Bund für Onlinezugang zu Gesundheitsleistungen

Ein einfacher, schneller und sicherer Onlinezugriff auf alle relevanten Verwaltungsdienstleistungen für jeden: Das ist das Ziel der Vereinbarung zur Umsetzung digitaler Leistungen im Themenfeld Gesundheit. Diese wurde jetzt (08. Juni 2021) von Dr. Thomas Steffen, Staatssekretär des Bundesministeriums für Gesundheit, und stellvertretend für das Land Niedersachsen durch Dr. Horst Baier, IT-Bevollmächtigter der Niedersächsischen Landesregierung, gemeinsam unterzeichnet.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) sieht die bundesweite, bürgerfreundliche Digitalisierung aller Verwaltungsdienstleistungen bis zum Ende des kommenden Jahres vor. Die wichtigsten digitalen Gesundheitsleistungen entwickelt dabei das Land Niedersachsen selbst. Zuständige Ressorts sind das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport und das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Nach dem Prinzip „Einer für Alle“ konzipieren die Häuser insgesamt zwölf digitale Leistungen im Bereich Gesundheit, bauen die notwendige technische Infrastruktur auf und bieten die Services zudem allen anderen Bundesländern und ihren Kommunen zur Nutzung an.

„Entscheidend für den Erfolg der Digitaloffensive im Bereich Gesundheit ist die enge Zusammenarbeit mit den Kommunen. Sie haben den direkten Kontakt zu den Menschen vor Ort und wissen am besten, wie die Onlineanträge aufgebaut werden müssen, damit sie eine breite Akzeptanz finden. Den Bürgerinnen und Bürgern bleiben viele Behördengänge erspart, wenn sie die wesentlichen Gesundheitsleistungen intuitiv über das Internet oder mobile Endgeräte nutzen können“, sagt Boris Pistorius, Niedersächsischer Minister für Inneres und Sport.

„Das Bundesministerium für Gesundheit ist sich der Verantwortung bewusst, die mit der Umsetzung der OZG-Leistungen in diesem sensiblen Bereich des Themenfeldes Gesundheit verbunden ist. Als federführendes Ressort unterstützen wir das Land Niedersachsen in dem gemeinsamen Ziel, das Leben der Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern", so Staatssekretär Dr. Steffen. Für dieses umfangreiche Vorhaben stellt der Bund dem Land Niedersachsen 90 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket zur Verfügung.

„Jetzt kommt das notwendige Tempo in die Umsetzung. Barrierefreie und nutzerfreundliche Onlinezugänge im Bereich Gesundheit bringen insbesondere für viele erkrankte Bürgerinnen und Bürger sowie für Menschen mit Behinderung ein deutliches Plus an Lebensqualität mit sich. In der Corona-Pandemie helfen digitale Prozesse zudem immens, die persönlichen Kontakte zu reduzieren und das Infektionsrisiko zu senken“, kommentiert Daniela Behrens, Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zwischen der Bundesregierung und dem Land Niedersachsen.

Insbesondere Menschen mit Behinderung werden beispielsweise durch die zukünftigen Digitallösungen konkret entlastet. Neben dem Antrag auf Feststellung einer Behinderung können sie zudem ihre Anträge für einen Schwerbehindertenausweis und das sogenannte „Beiblatt“ online stellen. Dieses Zusatzdokument benötigen sie, um öffentliche Verkehrsmittel unentgeltlich nutzen oder eine ermäßigte Kraftfahrzeugsteuer in Anspruch nehmen zu können.

Auch die Umsetzung der Infektionsschutzbelehrung illustriert Nutzen und Komfort der OZG-Lösungen. Bürgerinnen und Bürger, die beruflich mit Lebensmitteln umgehen, können an der verpflichtenden Schulung online von zu Hause oder vom Arbeitsplatz aus teilnehmen. Dies ist beispielsweise für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der Pflege, der Gastronomie oder (Kinder-)Betreuung von großem Vorteil, da ihre Arbeitszeiten nicht flexibel zu gestalten sind. Gleichzeitig sinkt in den Gesundheitsämtern der Aufwand für Schulungen vor Ort. Die freiwerdenden Kapazitäten können die Gesundheitsämter für die Bekämpfung der Corona-Pandemie einsetzen. Neben der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz laufen bereits vier weitere Anwendungen im Pilotbetrieb: Beschwerde über deutsche Sozialversicherungsträger, Anzeigepflicht nach der Trinkwasserverordnung, elektronische Sterbefallanzeige und Antrag von Sterbeurkunden.

Die gesamten Leistungen des Themenfelds sowie weitere Informationen finden Sie hier: www.onlinezugangsgesetz.de

Das Land Niedersachsen profitiert indirekt auch von der Unterstützung des Bundes für andere Bundesländer. Jedes Themenfeld bekommt zur Bereitstellung seiner Onlinedienste Mittel vom Bund. „Wir haben Anfang des Jahres ein Projekt begonnen, um die fertigen Lösungen aus anderen Bundesländern in Niedersachsen verfügbar zu machen und den Kommunen zur Nutzung bereitzustellen“, erläutert Dr. Horst Baier, IT-Bevollmächtigter der Landesregierung, die Vorgehensweise bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Mit den Fördermitteln sollen alle Bundesländer in die Lage versetzt werden, ihre Onlinedienste rechtzeitig bis Ende 2022 fertigzustellen. Das Land Niedersachsen werde seine Hausausgaben bis zu diesem Datum erledigt haben, ist sich Baier sicher.

Hintergrund:

Aus dem Corona-Konjunkturprogramm „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ hat die Bundesregierung für die beschleunigte Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) Finanzmittel in Höhe von insgesamt drei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.

575 Verwaltungsdienstleistungen wurden in 14 Themenfelder unterteilt, die insgesamt 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen abbilden. Die einzelnen Themenfelder bilden die Grundlage für die arbeitsteilige Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Die 14 Themenfelder wurden verschiedenen Federführenden zugeteilt: Mindestens ein Bundesland und ein zuständiges Bundesressort haben als Vertragspartner die Federführung einzelner Themenfelder inne, an denen auch kommunale Partner und gegebenenfalls weitere Länder beteiligt sind.

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.06.2021

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