Neonazistische Musikszene
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 09.11.2012; Fragestunde Nr. 39
Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die mündliche Anfrage der Abgeordneten Pia-Beate Zimmermann (LINKE)
Die Abgeordnete hatte gefragt:
Laut Medienberichten wurden im Tonstudio „Art of Sounds“ in Schwarme (Landkreis Diepholz) CDs der bei Neonazis beliebten Band „Kategorie C - Hungrige Wölfe“ aufgenommen. Zudem gibt es Hinweise darauf, dass der Sänger der neonazistischen Band „Stahlgewitter“, Daniel Giese, mit seinem Nebenprojekt „Gigi und die braunen Stadtmusikanten“ dort Aufnahmen vorgenommen hat. Auf dieser CD ist auch das Stück „Dönerkiller“ über die NSU-Morde zu finden. Das Tonstudio soll nach den Medienberichten auch von weiteren Neonazi- und Rechtsrockbands genutzt werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Verbindungen des Tonstudios „Art of Sounds“ in Schwarme (Landkreis Diepholz) zur neonazistischen Musikszene?
2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung in diesem Zusammenhang über Beziehungen des Tonstudios zur mittlerweile verbotenen neonazistischen „Blood and Honour“ und zur sogenannten Hammerskin-Szene?
3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen bzw. ergreift sie, um zu verhindern, dass dieses Tonstudio weiterhin neonazistische Musik produziert und somit zur Verbreitung beiträgt?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:
Die Niedersächsische Landesregierung geht mit einem breiten Bündel an repressiven und präventiven Maßnahmen gegen den Rechtsextremismus in Niedersachsen vor. Zielrichtung ist dabei auch die nachhaltige Verhinderung der Verbreitung von rechtsextremistischen Tonträgern, da diese einen bedeutenden Integrationsfaktor für die rechte Szene darstellen und eine Grundlage für den Zusammenhalt rechtsextremistischer Organisationen schaffen.
Die Planung und die Aufnahme von rechtsextremistischen Tonträgern erfolgen überwiegend konspirativ. Sofern den Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit dem Tonstudio „Art of Sounds“ Hinweise auf rechtsextremistische Musik bekannt werden, nutzen sie die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten konsequent, um gegen Produktion und Verbreitung dieser Musik vorzugehen.
Um die Frage einer möglichen strafrechtlichen Relevanz (rechtsextremistischer) Texte abschließend bewerten zu können, bedarf es zunächst der Veröffentlichung bzw. Verbreitung des aufgenommenen Materials. Die aus der Bewertung sich ergebenden staatlichen Handlungen können zum einen die Einleitung eines Indizierungsverfahren durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), zum anderen – bei Vorliegen der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale – die Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens sein.
Während die in der Vorbemerkung der Mündlichen Anfrage erwähnte Band „Kategorie C – Hungrige Wölfe“ bei Live-Auftritten rechtsextremistische Liedpassagen vorträgt, veröffentlicht sie auf ihren Tonträgern nach den der Landesregierung vorliegenden Erkenntnissen keine rechtsextremistischen Texte. Soweit eine strafrechtliche Relevanz der Veröffentlichungen der Musikgruppe festgestellt wird, werden strafrechtliche Ermittlungen hinsichtlich der Tonaufnahmen bzw. Tonträger unverzüglich eingeleitet.
Dies vorangestellt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1:
Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden liegen Erkenntnisse vor, dass das Tonstudio „Art of Sounds“ auch von Teilen der rechtsextremistischen Musikszene für die Produktion von Tonaufnahmen genutzt wird. Es ist nicht davon auszugehen, dass es sich hierbei um eine ausschließliche Nutzung durch die rechtextremistische Szene handelt. Vielmehr lassen die vorliegenden Erkenntnisse den Rückschluss zu, dass die Existenz des Tonstudios „Art of Sounds“ allein durch die dort durchgeführten Tonaufnahmen rechtsextremistischer Musikgruppen nicht möglich wäre.
Zu Frage 2:
Der Niedersächsischen Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor.
Zu Frage 3:
Siehe Vorbemerkungen und Antwort zu Frage 1.