Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Nach Überstellung aus Gemeinde in Bienenbüttel: Innenministerium, Landesaufnahmebehörde und evangelische Kirche führen Gespräche über Umgang mit Kirchenasyl

Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, hat Vertreterinnen und Vertreter der evangelischen Kirche sowie der Landesaufnahmebehörde zu einem Gespräch über den Umgang mit dem Kirchenasyl eingeladen. Anlass ist die zuletzt deutlich gestiegene Zahl von Personen im Kirchenasyl sowie die Überstellung einer russischen Familie aus einer Gemeinde in Bienenbüttel im Landkreis Uelzen nach Spanien. Das Gespräch soll am Dienstag, 28. Mai 2024, stattfinden.

Innenministerin Daniela Behrens erklärt: „Die Landesregierung steht ohne Wenn und Aber zu der im Jahr 2015 zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Kirchen getroffenen Vereinbarung, dass Menschen mit besonders tragischen Fluchtbiografien für den Zeitraum einer zusätzlichen Einzelfallprüfung durch das Bundesamt im Kirchenasyl aufgenommen werden können. In diesem Zeitraum hat es in den vergangenen Jahren und wird es auch in Zukunft keine Abschiebungen aus Niedersachsen geben! Der Fall der aus Bienenbüttel nach Spanien überstellten Familie ist menschlich ausgesprochen tragisch und für die Betroffenen sicher hoch belastend. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat hier jedoch bedauerlicherweise keinen Härtefall erkannt. Die Rückführung ist in einem korrekten rechtsstaatlichen Verfahren abgelaufen.

Die Zahl der Härtefalle, bei denen Kirche und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht übereinkommen, ist stark gestiegen. Bei dem gemeinsamen Treffen soll deshalb offen unter anderem über das gemeinsame Verständnis von Härtefällen, den Umgang mit Kirchenasyl sowie über die Möglichkeiten der Anrufung der niedersächsischen Härtefallkommission gesprochen werden.“

Hintergrund Kirchenasyl und Dublinverfahren:

Angesichts steigender Fälle im Kirchenasyl haben der damalige Präsident des BAMF und hochrangige Vertretende der evangelischen und katholischen Kirchen am 24.02.2015 eine Vereinbarung getroffen, die vorsieht, dass besondere Härtefälle im Dublin-Verfahren mittels eines entsprechend begründeten Dossiers, von benannten Kirchenvertretenden gesteuert, einer zentralen Stelle im BAMF zur nochmaligen Überprüfung vorgelegt werden. Die Dossiers sollen von den benannten Kirchenvertretenden nur in wirklichen Ausnahmefällen mit besonderen, individuellen Härten und möglichst vor Eintritt in ein Kirchenasyl sowie vor Ablauf der sechsmonatigen Überstellungsfrist nach der Dublin-III-Verordnung eingereicht werden. Die Prüfung, ob ein Härtefall vorliegt, obliegt ausschließlich dem BAMF. Die Länder agieren in Dublin-Verfahren lediglich in Vollzugshilfe, indem sie die Überstellungen organisieren und vollziehen. Die Möglichkeit der Anrufung der Härtefallkommission des Landes besteht für die Betroffenen in Dublin-Verfahren grundsätzlich nicht.

Die Zahl der Personen, die sich in Niedersachsen im sogenannten Kirchenasyl aufgehalten haben, ist von 15 Fällen im Jahr 2022 auf 80 Fälle in 2023 zuletzt deutlich angestiegen, wobei ein Fall in der Regel mehrere Personen umfasst.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.05.2024

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln