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Mobile Kameras für Polizisten

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 13.12.2013; Fragestunde Nr. 67

Innenminister Boris Pistorius beantwortet die mündliche Anfrage der Abgeordneten

Hermann Grupe, Jan-Christoph Oetjen, Dr. Stefan Birkner und Dr. Marco Genthe (FDP).

Die Abgeordneten hatten gefragt:

In Frankfurt am Main werden Polizisten im Rahmen eines Modellversuches mit mobilen Überwachungskameras ausgestattet. Der auf ein Jahr angelegte Modellversuch ist auf konkrete Anlässe wie Personenkontrollen oder Streitschlichtungen begrenzt. Dadurch soll die Sicherheit der Polizisten gesteigert werden, und die Aufnahmen sollen eine nachträgliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit des polizeilichen Handels erleichtern.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Auf welcher Rechtsgrundlage wird der Modellversuch in Hessen durchgeführt, und gibt es eine Entsprechung im niedersächsischen Recht?

2. Wie bewertet die Landesregierung den hessischen Modellversuch?

3. Welche datenschutzrechtlichen Probleme sieht die Landesregierung bei dem Modellversuch?

Innenminister Boris Pistorius beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Der von der hessischen Landespolizei durchgeführte, auf ein Jahr begrenzte Pilotversuch „Body-Cam“ startete am 27.05.2013 in Frankfurt-Sachsenhausen. Der Pilotversuch konzentrierte sich zunächst auf das sog. „Kneipenviertel“, bei dem es sich um einen Brennpunkt der Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte handelt. Für den Pilotversuch stehen dort drei Kameras zur Verfügung. Zwischenzeitlich erfolgte eine Ausweitung des Pilotversuchs auf die Frankfurter Einkaufsmeile „Zeil“. Auch dafür stehen drei Kameras zur Verfügung.

Nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen erfolgt ein Einsatz der Kameras ausschließlich im öffentlichen Raum. Die mit Kameras ausgestatteten Polizeikräfte tragen eine Weste mit dem Hinweis „Videoüberwachung“. Es erfolgt eine Bildaufzeichnung, die anlassabhängig und nicht ständig durchgeführt wird.

Weitergehende Einzelheiten zum Pilotversuch, insbesondere über die Verwendung von „Kleinstkameras“ (z.B. an der Uniform), sind der Landesregierung nicht bekannt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.-3.

Die Landesregierung nimmt keine Stellung zu laufenden Pilotversuchen der Polizeien anderer Länder. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass nach Ablauf von Pilotversuchen ein Austausch auf Fachebene erfolgt.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Presseinformation

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erstellt am:
16.12.2013

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