Mitgliedschaften von Neonazis
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 07.12.2012; Fragestunde Nr. 43
Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die mündliche Anfrage der Abgeordneten Pia-Beate Zimmermann (LINKE)
Die Abgeordnete hatte gefragt:
Wie durch Medienrecherchen kürzlich bekannt wurde, hat Oliver-Gerd R., ein Mitglied des „Verbands der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V.“, öffentlich um Solidarität mit dem mutmaßlichen NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben geworben und dessen Freilassung gefordert. Gegen Ralf Wohlleben ist Anklage wegen Beihilfe zum Mord erhoben worden.
Ferner soll R. enge Kontakte zu den neonazistischen Kameradschaften „Burschenschaft Thormania“ und „Autonome Nationalisten Wolfenbüttel/Salzgitter“ pflegen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Mitgliedschaften von Neonazis in niedersächsischen Bundeswehreinheiten und Reservistengruppen sind der Landesregierung seit 2008 bekannt?
2. In wie vielen Fällen kam es zum Ausschluss besagter Personen aus Bundeswehreinheiten und Reservistengruppen seit 2008?
3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um gegen eine Unterwanderung solcher Strukturen durch Neonazis vorzugehen?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:
Die Deutsche Bundeswehr ist ein fester Bestandteil der bürgerlichen Gesellschaft. Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr leisten einen besonderen Dienst für unser Land, indem sie Tag für Tag auf das Neue bereit sind, ihr Leben für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland einzusetzen. Die Bevölkerung in Niedersachsen pflegt ein besonders herzliches Verhältnis zu den in Niedersachsen stationierten Bundeswehrverbänden und -einheiten. Auch deshalb haben die jüngsten Stationierungsentscheidungen des Bundesministers der Verteidigung dazu geführt, dass Niedersachsen in Zukunft das „Bundeswehrland Nr. 1“ in Deutschland sein wird. Die Landesregierung hat diese Entscheidung mit großer Freude zur Kenntnis genommen.
Der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr (VdRBw) vertritt mit seinen rund 119.000 Mitgliedern die Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr in allen militärischen Angelegenheiten. Unter dem Vorsitz von Oberst a.D. Roderich Kiesewetter MdB, Bernhard Brinkmann MdB und Rainer Erdel MdB übernimmt der VdRBw eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, die Einbindung der Reservistinnen und Reservisten in das wachsende Aufgabenspektrum einer kleiner werdenden aktiven Truppe zu gestalten.
Die Landesregierung stellt sich mit Nachdruck gegen jeden Versuch, Bundeswehr oder VdRBw – in welcher Form auch immer – zu diskreditieren.
Bundesweit sind keine Reservistenkameradschaften bekannt, die extremistische Bestrebungen im Sinne der Verfassungsschutzgesetze darstellen. Sie unterliegen somit nicht dem Beobachtungsauftrag des niedersächsischen Verfassungsschutzes. Für Bundeswehreinheiten, die dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung unterliegen, obliegt die Zuständigkeit gemäß § 1 Abs. 1 MAD-Gesetz dem Militärischen Abschirmdienst.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1.:
Eine umfassende Beantwortung i.S.d. Fragestellung wäre vorrangig durch den fachlich zuständigen Nachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst (MAD), vorzunehmen.
Dem niedersächsischen Verfassungsschutz sind lediglich einzelne Fälle bekannt, in denen Rechtsextremisten beispielsweise im Rahmen der allgemeinen Wehrpflicht zum Wehrdienst in Bundeswehreinheiten eingezogen wurden. Sofern dem niedersächsischen Verfassungsschutz in diesem Zusammenhang Erkenntnisse zu rechtsextremistischen Personen vorliegen, werden diese an den MAD weiter gegeben.
Zu Frage 2.:
Der Niedersächsischen Landesregierung liegen keine Erkenntnisse i.S.d. Fragestellung vor.
Zu Frage 3.:
Die niedersächsischen Sicherheitsbehörden stehen im Rahmen der Zusammenarbeit im Austausch mit dem Militärischen Abschirmdienst. Erkenntnisse i.S.d. Fragestellung werden daher an den fachlich zuständigen Nachrichtendienst weiter gegeben.