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Landtag beschließt Novelle des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes

Behrens: „Diese Reform macht den Weg frei für die flächendeckende Einführung der Telenotfallmedizin in ganz Niedersachsen“


Am heutigen Mittwoch (15.05.2024) hat der Niedersächsische Landtag die Novelle des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) beschlossen. Der wichtigste Inhalt dieses Gesetzes ist die flächendeckende Einführung der Telenotfallmedizin (TNM) im niedersächsischen Rettungsdienst, welche damit erstmalig landesweit rechtlich geregelt wird.

Darüber hinaus enthält die Novelle Regelungen zur Berg- und Wasserrettung als Bestandteil des bodengebundenen Rettungsdienstes, zur Umsetzung der EU-Vorgabe bzgl. des European Accessibility Act (EAA) beim Notruf sowie zum Datenschutz im Rettungsdienst durch die Einführung eigener Speicher- und Aufbewahrungsfristen für die Rettungsleitstellen, die Träger des Rettungsdienstes und deren Beauftragte.

Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, erklärt dazu: „Diese Reform macht den Weg frei für die flächendeckende Einführung der Telenotfallmedizin in ganz Niedersachsen, die wir nun schnellstmöglich vorantreiben werden. Wir haben es im Rettungsdienst mit sich rasant verändernden gesellschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie erheblichen Zuwächsen bei den Einsatzzahlen zu tun. Diese erfordern eine Anpassung und Weiterentwicklung entsprechend der technologischen Möglichkeiten, die die Digitalisierung insbesondere im Bereich der Kommunikationstechnik bietet. Telemedizinische Systeme werden künftig eine immer wichtigere Rolle bei der Unterstützung der Notfallrettung spielen, vor allem bei Einsatzszenarien, in denen die physische Anwesenheit der Notärztin oder des Notarztes am Einsatzort nicht erforderlich ist. In einem Pilotprojekt im Landkreis Goslar wurde der Einsatz von Telenotärztinnen und Telenotärzten im präklinischen Rettungsdienst bereits erfolgreich erprobt. Die dort gewonnen Erkenntnisse werden die Grundlage für die landesweite Einführung bilden.“

In einem nächsten Schritt wird seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport nun das Vergabeverfahren für die Beschaffung der notwendigen Software zum Aufbau der niedersachsenweiten Telenotfallmedizin im Rettungsdienst auf den Weg gebracht.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.05.2024

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