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Landesweite Fachstelle für Telenotfallversorgung im Landkreis Goslar nimmt zum 1. Februar den Betrieb auf

Staatssekretär Manke: „Das telenotfallmedizinische Versorgungssystem ist ein wesentlicher Baustein für eine moderne und leistungsfähige Notfallversorgung in Niedersachsen“

Der Landkreis Goslar richtet ab dem 1. Februar 2026 eine administrative, koordinierende und qualitätssichernde Stelle für das telenotfallmedizinische Versorgungssystem (AKQ-TNM) des Landes Niedersachsen ein. Das telemedizinische Versorgungssystem (TNM) ist ein modernes Element der Notfallversorgung und ermöglicht Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern bei bestimmten Einsätzen unmittelbar ärztliche Unterstützung per Video- und Datenübertragung. So können medizinische Entscheidungen schneller getroffen werden, Behandlungen frühzeitig eingeleitet und Ressourcen im Rettungsdienst gezielt eingesetzt werden.

Das TNM ergänzt den klassischen Rettungsdienst und trägt dazu bei, die Patientensicherheit, die Versorgungsqualität und die Effizienz der Notfallversorgung weiter zu verbessern – insbesondere in ländlichen Regionen.

Grundlage für die Einrichtung des AKQ-TNM ist eine Vereinbarung zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung und dem Landkreis Goslar, die am heutigen Donnerstag (15.01.2026) von Innenstaatssekretär Stephan Manke und dem Landrat des Landkreises Goslar, Dr. Alexander Saipa, unterzeichnet wurde.

Der Landkreis übernimmt diese Aufgabe aufgrund seiner besonderen fachlichen und strukturellen Voraussetzungen. Der Landkreis war federführend bei der Entwicklung und Erprobung der Telenotfallmedizin in Niedersachsen und verfügt daher über umfassende praktische Erfahrungen im Rettungsdienst sowie in der Zusammenarbeit mit Leitstellen, Telenotarzt-Standorten und weiteren Beteiligten.

Mit der Einrichtung der AKQ-TNM schafft der Landkreis Goslar die organisatorische Grundlage für den Übergang des telemedizinischen Versorgungssystems in den Regelbetrieb sowie deren nachhaltige Weiterentwicklung.

Zu den Aufgaben der AKQ-TNM zählen insbesondere:

· die Koordination und Steuerung der Beteiligten Akteure

· die Sicherstellung und Weiterentwicklung von Qualitätsstandards,

· die Begleitung des Regelbetriebs,

· die Dokumentation und Auswertung von Leistungs- und Qualitätskennzahlen

· die Abstimmung mit den Telenotarzt-Standorten, den Leitstellen und weiteren Beteiligten.

Darüber hinaus dient die AKQ-TNM als zentrale Schnittstelle für fachliche, organisatorische und strukturelle Fragestellungen rund um das telemedizinische Versorgungssystem in Niedersachsen. Der Landkreis Goslar erhält für die Umsetzung der AKQ-TNM Landesmittel in Höhe von 350.000 Euro pro Jahr.

Staatssekretär Stephan Manke erklärt: „Wir freuen uns, dass der mit dem telenotfallmedizinischen Versorgungssystem bereits ausgesprochen erfahrene Landkreis Goslar zur Einrichtung einer administrativen, koordinierenden und qualitätssichernden Stelle für das telemedizinische Versorgungssystem bereit ist. Das telenotfallmedizinische Versorgungssystem ist ein wesentlicher Baustein für eine moderne und leistungsfähige Notfallversorgung in Niedersachsen. Mit der Vereinbarung und der Einrichtung der AKQ-TNM wird eine gute Struktur geschaffen, um Qualität, Transparenz und Verlässlichkeit im Regelbetrieb des telenotfallmedizinischen Versorgungssystems sicherzustellen.“

Goslars Landrat Dr. Alexander Saipa wertet die Kooperationsvereinbarung ebenfalls als einen wichtigen Schritt für die Ausrichtung des Rettungsdienstes der Zukunft: „Mit der Etablierung der Telenotfallmedizin steht uns ein ganz wichtiges Instrument zur Verfügung, um den rettungsdienstlichen Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft zu begegnen.

Die Vereinbarung mit dem Land Niedersachsen unterstreicht hierbei, dass der Landkreis Goslar mit seiner umfassenden Expertise auch künftig eine führende Rolle bei der Weiterentwicklung der Telenotfallmedizin spielt und dazu beitragen darf, diesen für die Notfallversorgung der Menschen in Niedersachsen so wichtigen Baustein flächendeckend auszurollen und verfügbar zu machen.“

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.01.2026

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