Landesregierung beschließt Modell zur beschleunigten Auszahlung der Entschuldungshilfe für Kommunen
HANNOVER. Nach dem Zukunftsvertrag stellt das Land Niedersachsen jährlich von 2012 bis 2029 bis zu 35 Millionen Euro bereit, um finanzschwache Kommunen von ihren Kassenkrediten zu entlasten. Über den Finanzausgleich beteiligen sich die Kommunen mit weiteren 35 Millionen Euro im Jahr an dieser Entschuldung.
Bisher wurden 22 Zukunftsverträge mit einem Volumen von knapp 600 Millionen Euro zwischen Kommunen und dem Land Niedersachsen geschlossen. Um die Tilgung zu beschleunigen hat das Kabinett in seiner Sitzung am 25. September 2012 einem Modell zugestimmt, nach dem die Entschuldungshilfe bereits Anfang 2013 vollständig an alle Kommunen, die bereits einen Zukunftsvertrag abgeschlossen haben, ausgezahlt werden kann. Kommunen die noch bis März 2013 einen Zukunftsvertrag abschließen werden, erhalten Ihre Entschuldungshilfe nach dem jetzt beschlossenen Modell dann zu Beginn des Jahres 2014 vollständig ausgezahlt.
Dafür will das Land einen Partner für die Übernahme der kommunalen Forderungen aus den Entschuldungsverträgen gewinnen. Der Vorteil für die Kommunen ist die sofortige Auszahlung der Entschuldungshilfe auf einen Schlag. Zugleich befreit sich das Land von dem Risiko steigender Zinsen, da es mit dem Käufer der Forderungen eine Zinsvereinbarung über die gesamte Laufzeit vereinbaren wird und sichert sich so das derzeit günstige Zinsniveau. Die kommunalen Spitzenverbände unterstützen Schünemanns Modell. Die Reaktionen der Kommunen sind positiv, da der Erhalt der Entschuldungshilfe nun zeitnah erfolgen kann und sich nicht länger über einen Zeitraum von 18 Jahren erstrecken muss.
Das Modell sieht vor, dass das noch auszuwählende Bankinstitut die Entschuldungsansprüche der Zukunftsvertragskommunen gegen das Land übernimmt und die volle Entschuldungssumme in einem Betrag an die betroffenen Kommunen auszahlt. Das Land Niedersachsen zahlt dafür an die noch auszuwählende Bank Zins und Tilgung in einer dauerhaft festgeschriebenen Höhe. Die Landesregierung beabsichtigt, dieses Bankinstitut in einem Verfahren, bei dem mehrere Banken Angebote abgeben können, für alle beteiligten Kommunen zu finden. Das Angebotsverfahren ist für Mitte Oktober unter Federführung des Innenministeriums vorgesehen.