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Einordnung des Sachstandsberichtes „Verwaltungsdigitalisierung“ des Niedersächsischen Landesrechnungshofes durch das Nds. Ministerium für Inneres und Sport

Der Niedersächsische Landesrechnungshof (LRH) hat heute einen Sachstandsbericht zur Verwaltungsdigitalisierung vorgelegt. Dazu ist aus Sicht des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Folgendes zu sagen:


Das Nds. Ministerium für Inneres und Sport hatte nach Kenntnis der Beratenden Äußerung eine Stellungnahme insbesondere zu den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung abgegeben. Diese Hinweise wurden in dem Bericht leider nicht berücksichtigt. Aus Sicht des Innenministeriums stützt der LRH seine Äußerungen zudem auf Erkenntnisse, die zu einem wesentlichen Teil bereits durch die aktuellen Entwicklungen überholt sind.

Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist ein sehr herausforderndes und komplexes Projekt, das durch die enge Zusammenarbeit auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene geprägt ist. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport verantwortet für das Land Niedersachsen insbesondere die Umsetzung der Anforderungen aus dem Onlinezugangsgesetz und damit einhergehend das Programm „Digitale Verwaltung in Niedersachsen“ (DVN).

Niedersachsen befindet sich, auch im Vergleich mit den anderen Bundesländern, zeitlich auf einem guten Stand. Durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport wurde Ende letzten Jahres für das Land Niedersachsen ein Abkommen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zwischen Bund und Ländern abgeschlossen.

Im Rahmen dieses Abkommens erhält Niedersachsen Mittel aus dem Konjunkturpaket zur Umsetzung von Onlinediensten im Bereich Gesundheit. Weiterhin wurde mit dem Bund auch ein sogenanntes Nachnutzungsprojekt vereinbart, um die schon in anderen Bundesländern entwickelten Onlinedienste in weiteren Bereichen zukünftig auch in Niedersachsen nutzbar zu machen. Die ersten Projektgruppen sind bereits gestartet, um die Nachnutzung von fertigen Onlinediensten aus anderen Bundesländern für Niedersachsen zu organisieren.

Es ist richtig, dass es bis in das Jahr 2020 zu zeitlichen Verzögerungen im Projekt gekommen war. Aus diesem Grund hat das Innenministerium Mitte 2020 – mit Unterstützung der Firma „pwc“ – eine Überprüfung der Programmstrukturen vorgenommen und im November letzten Jahres umgesetzt. In diesem Zuge wurden die operative Verantwortung und die Entscheidungsstrukturen für das Programm DVN dem IT-Dienstleister des Landes (IT.N) übertragen. Um die Geschwindigkeit der Umsetzung zu erhöhen, wurde die Programmsteuerung im Innenministerium auf einen sog. agilen Projektmanagementansatz umgestellt. Der erste interne Planungsdurchlauf mit diesen agilen Methoden hat gezeigt, dass die Entscheidung zur Neustrukturierung erfolgreich war und die Umsetzung der Anforderungen aus dem Onlinezugangsgesetz gelingen wird.

Durch die Schaffung einer eigenständigen Stabsstelle CIO mit drei IT-Referaten hat das Innenministerium zudem die Bedeutung der IT gestärkt und eine spürbare Verbesserung beim Programmmanagement erreicht. Die personelle Ausstattung des Programms DVN soll weiter verbessert werden. Bei IT.N sind deshalb derzeit zusätzliche Stellen in der Ausschreibung.

In diesem Zusammenhang ist es uns auch wichtig kurz darzustellen, dass von den 83 durch MI in den vergangenen fünf Haushaltsrunden beantragten Stellen letztendlich nur 21 bewilligt wurden.

Bis Ende 2022 sollen alle Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung einen Onlinezugang aufweisen. Hierzu hat das Land Niedersachsen Ende 2018 das Programm Digitale Verwaltung Niedersachsen (DVN) ins Leben gerufen. Zur Halbzeit des Programms sind erste Ergebnisse bereits sichtbar. So sind die Basisdienste, die bis spätestens Juli 2021 allen Teilen der Verwaltung zur Verfügung stehen müssen, bereitgestellt. Das Serviceportal Niedersachsen mit vielen verfügbaren Onlinediensten, das Servicekonto für die Anmeldung der Bürgerinnen und Bürger sowie das ePayment System, welches die Bezahlmöglichkeit im Internet ermöglicht, stehen den öffentlichen Verwaltungen zur Einbindung in ihre IT-Struktur zur Verfügung.

Darüber hinaus ist das Land Niedersachsen im Rahmen einer bundesweiten Arbeitsteilung für das Themenfeld Gesundheit zuständig. Seit dem 18. Dezember 2020 sind vier der 16 zu entwickelnden Onlinedienste digital verfügbar. Weitere Onlinedienste befinden sich in einer Testphase bzw. stehen kurz vor der Einführung. Plangemäß wurde die Entwicklung der ausstehenden Onlinedienste im Januar 2021 begonnen. Bis zur gesetzlichen Frist werden alle Onlinedienste zur Verfügung stehen. Zur Unterstützung der Kommunen wurde außerdem im Dezember ein Vertrag mit dem kommunalen IT-Dienstleister GovConnect GmbH abgeschlossen, der den Auftrag zur Entwicklung von Onlinediensten für Kommunen über 5 Mio. Euro erhalten hat.

Die Einführung der eAkte startet am 15.03.2021. Die Schulungen hierzu – auch im Nds. Innenministerium – sind bereits angelaufen. Bis Ende 2022 werden rund 20.000 Arbeitsplätze in der Landesverwaltung die E-Akte nutzen können.

In den ersten beiden Jahren sind ca. 24 Mio. Euro aus dem Gesamtbudget von 139 Mio. Euro verbraucht worden. Für 2021 und 2022 ist mit einer erheblichen Steigerung des Mittelabrufs zu rechnen, da viele Projekte in die konkrete Umsetzung gehen. Die im September 2020 verlagerten Mittel von 20 Mio. Euro wurden für die bessere Ausstattung von Räumlichkeiten mit Medientechnik und WLAN eingesetzt, um die Arbeitsfähigkeit der Landesverwaltung in der Pandemie zu verbessern. Das Innenministerium geht davon aus, dass diese Mittel dem Digitalisierungsbudget wieder zufließen.

Auch das Ministerium für Inneres und Sport geht weiter davon aus, dass der Finanzbedarf für die Digitalisierung der Landesverwaltung über die bisher geplanten Mittel hinausgehen wird. Denn die Digitalisierung der Verwaltung wird auch über 2022 hinaus eine wichtige Aufgabe bleiben. In den Folgejahren werden mithin erhebliche Anstrengungen erforderlich und weitere finanzielle Bedarfe zu decken sein. Die hierzu erforderlichen Mittelanmeldungen werden ggü. dem zuständigen Finanzministerium erfolgen.

Die Forderungen des Landesrechnungshofes nach einer verstärkten zentralen Steuerung der IT des Landes durch den CIO des Innenministeriums wird begrüßt.



Artikel-Informationen

erstellt am:
03.03.2021
zuletzt aktualisiert am:
04.03.2021

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