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Land Niedersachsen unterstützt die Kommunen bei der Digitalisierung der Verwaltung mit 5 Millionen Euro

Pistorius: „Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass die öffentliche Verwaltung mit dem technischen Standard privater Dienstleister Schritt hält“


Durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) werden alle öffentlichen Verwaltungen bis Ende 2022 verpflichtet, den Bürgerinnen und Bürgern einen digitalen Zugang zu den jeweiligen Dienstleistungen zu ermöglichen. Das Land Niedersachsen wird gemeinsam mit der GovConnect GmbH in den kommenden zwei Jahren die Kommunen bei der Bereitstellung verschiedener Verwaltungsdienstleistungen unterstützen. Das Projekt hat ein Volumen von fünf Millionen Euro.

Für den Niedersächsischen Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat die Umsetzung der Digitalisierung dieser Verwaltungsleistungen höchste Priorität. „Auch die Corona-Pandemie und Begleiterscheinungen wie teils geschlossene Rathäuser haben uns deutlich gemacht, wie wichtig es ist, die Digitalisierung der verschiedenen Dienstleistungen weiter mit hoher Priorität voran zu treiben. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zurecht von den öffentlichen Verwaltungen, dass diese mit dem technischen Standard privater Dienstleister Schritt halten. Gleichzeitig gibt es Verwaltungsdienstleistungen, bei denen persönliche Beratungen für viele Menschen wichtig sind. Es gibt zudem Bürgerinnen und Bürger, die einen erschwerten Zugang zu den digitalen Angeboten haben.“

Von den insgesamt 575 Dienstleistungen von Bund, Ländern und Kommunen entfallen ca. 90 Leistungen auf die Kommunen. Mit dem finanziellen Beitrag des Landes sollen Modellprojekte zur Digitalisierung in ausgewählten Kommunen und die Entwicklung von Onlinediensten unterstützt werden. Als Partner für die Umsetzung wurde die GovConnect GmbH gewonnen, an der das Land Niedersachsen seit September 2020 beteiligt ist. Weitere Gesellschafter der GovConnect sind die kommunalen IT-Dienstleister und die kommunalen Spitzenverbände.

Der IT-Bevollmächtigte der Landesregierung und Chief Information Officer (CIO), Dr. Horst Baier, sagt zur Beteiligung Niedersachsens an der GovConnect: „Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen kann nur im Schulterschluss von Land und Kommunen gelingen. Durch die Einbindung der GovConnect und damit auch der kommunalen IT-Dienstleister in das Programm ‚Digitalisierung der Verwaltung in Niedersachsen‘ können wir künftig sehr viel enger zusammenarbeiten und die Kommunen besser unterstützen.“

Die Übergabe der Projektleitung für das Projekt „P15 – Modell-Digitalisierungsprojekte in Modellkommunen“ an die GovConnect ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Die Beauftragung erfolgte Anfang Dezember. Ziel ist es, ausgewählte Verwaltungsleistungen beispielhaft zu digitalisieren, um so die Einführung in den einzelnen Verwaltungen zu erleichtern.

Der erste Schritt wird dabei eine Bestandsaufnahme der schon bestehenden digitalen Angebote der Kommunen sein. Bei der Projektumsetzung soll das Grundprinzip „Einer für Alle“ verfolgt werden. Dahinter steht die Idee, dass eine Arbeitsteilung zwischen den Kommunen vereinbart wird. Eine Onlineleistung soll möglichst an einer Stelle entwickelt und dann für alle anderen Kommunen bereitgestellt werden. „Ich verspreche mir von dieser Vorgehensweise eine höhere Wirtschaftlichkeit und eine schnellere Umsetzung von Onlinediensten. Wichtig wird die Festlegung von einheitlichen Standards sein, damit alle Kommunen von dem Projekt profitieren können“, so Dr. Baier. Die Auswahl der Modellkommunen erfolgt in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden.

Neben der finanziellen Unterstützung von Modellprojekten stellt das Land Niedersachsen auch die technische Infrastruktur für die Umsetzung des OZG den Kommunen zur Verfügung. Künftig benötigt jede Privatperson und jedes Unternehmen ein persönliches Servicekonto zur Abwicklung der eigenen Behördenangelegenheiten. Das Servicekonto befindet sich derzeit im Testbetrieb und steht voraussichtlich Ende des ersten Quartals 2021 zur Verfügung. Weiterhin können die Kommunen seit April 2020 die elektronische Rechnung des Landes nutzen.

Damit alle Kommunen bis Ende 2022 möglichst viele Leistungen digital anbieten können, wird auch die Übernahme von Onlinediensten aus anderen Bundesländern geprüft.



Artikel-Informationen

erstellt am:
30.12.2020
zuletzt aktualisiert am:
07.01.2021

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