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Kosten für die Stichwahlen der kommunalen Hauptverwaltungsbeamten

Kosten für die Stichwahlen der kommunalen Hauptverwaltungsbeamten

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 01.11.2013; Fragestunde Nr. 10

Innenminister Boris Pistorius beantwortet die mündliche Anfrage der Abgeordneten

Bernd-Carsten Hiebing, Angelika Jahns und Mechthild Ross-Luttmann (CDU)

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz sieht seit dem 26. September 2013 die Durchführung von Stichwahlen bei der Wahl kommunaler Hauptverwaltungsbeamter vor, wenn im ersten Wahlgang kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnte.

Die Begründung des Gesetzentwurfes (Drs. 17/25 neu) führt aus, dass dadurch die Demokratie gestärkt würde. Die Kosten bei den Kommunen für die Durchführung von Stichwahlen seien nicht bezifferbar.

Am 6. Oktober 2013 fanden im Nachgang zu den Wahlen von kommunalen Hauptverwaltungsbeamten am 22. September 2013 mehrere Stichwahlen statt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Mit wie vielen Stimmen wurden in den Stichwahlen vom 6. Oktober 2013 die neuen Hauptverwaltungsbeamten gewählt, und wie viele Stimmen hatten diese und die weiteren Bewerber zuvor in den Wahlen vom 22. September 2013 erhalten?

2. Wie hoch sind die Kosten der einzelnen Kommunen für die Stichwahlen vom 6. Oktober 2013 gewesen?

3. Aufgrund welcher politikwissenschaftlichen Theorie ist vor dem Hintergrund der Antworten auf die Fragen 1 und 2 eine Stärkung der Demokratie festzustellen?

Innenminister Boris Pistorius beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Mit Gesetz vom 19. Juni 2013 (Nds. GVBl. S. 160) ist in Niedersachsen die Stichwahl eingeführt und damit die früher geltende Rechtslage wieder hergestellt worden. In keinem anderen Bundesland reicht bei Direktwahlen die einfache Mehrheit in einem einzigen Wahlgang aus. Auch die Bundesländer Thüringen und Nordrhein-Westfalen, die noch vor Niedersachsen die Stichwahlen abgeschafft hatten, haben diese Entscheidung in den Jahren 2010 bzw. 2011 rückgängig gemacht und die Stichwahlregelungen wieder eingeführt.

Damit ist jetzt wieder in allen Bundesländern bei den Direktwahlen der hauptamtlichen Hauptverwaltungsbeamtinnen und –beamten eine absolute Mehrheit im ersten Wahlgang erforderlich. Bei Nichterreichen dieses Quorums ist bundesweit – mit Ausnahme von Baden-Württemberg und Sachsen, wo eine Neuwahl festgelegt wird – wie in Niedersachsen eine Stichwahl vorgesehen.

Die Kosten für die Stichwahl bei einer Direktwahl der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten hängen im Wesentlichen von der Größe der jeweiligen Kommune (Zahl der Wahlberechtigten, Zahl der zu errichtenden Wahlräume und der zu berufenden Mitglieder der Wahlvorstände), der Briefwahl-Beteiligung sowie der technischen und personellen Ausstattung etc. ab.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Die Landesregierung geht davon aus, dass die Frage entgegen ihres Wortlautes nicht ausschließlich auf die Wahl der Hauptverwaltungsbeamten beschränkt sein soll und schließt deshalb zur Vollständigkeit nachstehend auch die Angaben zu den in den Stichwahlen gewählten Hauptverwaltungsbeamtinnen in die nachfolgende Beantwortung mit ein.

A) Die am 6. Oktober 2013 gewählten neuen Hauptverwaltungsbeamten wurden mit folgender Stimmenanzahl gewählt:

Kommune

Wahlsieger

Stimmen

Flecken Adelebsen

Frase, Holger

2.118

LK Hameln-Pyrmont

Bartels, Tjark

32.906

Landeshauptstadt Hannover

Schostok, Stefan

101.801

SG Hollenstedt

Albers, Heiner

2.273

Stadt Jever

Albers, Jan Edo

3.288

SG Marklohe

Friemelt, Volker

1.864

LK Northeim

Wickmann, Michael

23.095

Stadt Osnabrück

Griesert, Wolfgang

28.899

Stadt Sulingen

Rauschkolb, Dirk

2.784

Außerdem wurden am 6. Oktober 2013 die folgenden neuen Hauptverwaltungsbeamtinnen mit folgender Stimmenanzahl gewählt:

Kommune

Wahlsiegerinnen

Stimmen

Stadt Ronnenberg

Harms, Stephanie

4.474

Gem. Seevetal

Oertzen, Martina

8.867

B) Bei den Direktwahlen am 22. September 2013 erreichten die unter A) genannten Wahlsiegerinnen und Wahlsieger sowie die mit ihnen angetretenen Bewerberinnen und Bewerber folgende Stimmenanzahl (die Zahlen beruhen auf den Meldungen der vorläufigen Ergebnisse der Direktwahl an die Landeswahlleiterin bzw. auf der Bekanntgabe der endgültigen Wahlergebnisse, soweit diese der Landeswahlleiterin übermittelt wurden):

Flecken Adelebsen:

Name

Stimmen

Frase, Holger

2.068

Vetter, Elke

1.058

Dr. Hasselmann, Norbert

1.021

Otte, Klaas

173

Landkreis Hameln-Pyrmont:

Name

Stimmen

Bartels, Tjark

34.347

Schünemann, Uwe

31.628

Schulte, Torsten

13.638

Schmidtchen, Hermann

5.042

Landeshauptstadt Hannover:

Name

Stimmen

Schostok, Stefan

131.989

Waldraff, Matthias

91.322

Schlieckau, Lothar

29.705

Kaminski, Maren

17.163

Samtgemeinde Hollenstedt:

Name

Stimmen

Wille, Mike

2.926

Albers, Heiner

2.783

Bunkowsky, André

1.107

Stadt Jever:

Name

Stimmen

Schnieder, Frank

2.037

Albers, Jan Edo

3.632

Rüstmann, Dietmar

2.858

Samtgemeinde Marklohe:

Name

Stimmen

Dudek, Jörg

999

Friemelt, Volker

2.286

Lempfer, Thorsten

544

Rhein, Joachim

1.172

Landkreis Northeim:

Name

Stimmen

Wickmann, Michael

39.484

Dr. von Garmissen, Bernd

32.039

Wolkenhauer, Jörg

7.876

Stadt Osnabrück:

Name

Stimmen

Griesert, Wolfgang

39.295

Bornemann, Birgit

28.498

Klein, Thomas

10.150

Seidler, Robert

1.889

Steiffen, Christian

2.790

Wefel, Kalla

2.153

Stadt Ronnenberg:

Name

Stimmen

Kölle, Torsten

5.241

Harms, Stephanie

4.318

Jung, Torsten

3.552

Gemeinde Seevetal:

Name

Stimmen

Oertzen, Martina

12.583

Sauck, Ulrich

8.666

Metelski, Peter

1.347

Cramer, Willi

3.349

Stadt Sulingen:

Name

Stimmen

Maatz, Frank

2.482

Rauschkolb, Dirk

2.470

Sonnwald, Matthias

1.680

Zu 2.:

Anlässlich der Mündlichen Anfrage hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport die betroffenen Kommunen um kurzfristige Mitteilung über die Höhe der dortigen Kosten für die Stichwahl am 6. Oktober gebeten.

Bei den meisten Kommunen konnten die Kosten in der Kürze der Zeit noch nicht im Einzelnen vollständig ermittelt werden. Zu berücksichtigen sind unter anderem die Entschädigungen für die Ausübung von Wahlehrenämtern („Erfrischungsgelder“), Druck- und Portokosten (für Bekanntmachungen, Briefwahlunterlagen, Wahlbriefe, Wahlhelferberufung, Stimmzettel, Unterrichtsmaterial etc.), ggf. auch EDV-Kosten und sonstige Kosten sowie Personal- und sonstiger verwaltungsinterner Aufwand.


Folgende (vorläufige) Kosten wurden von den Kommunen bisher ermittelt:

Kommune

Vorläufige Kosten der
Stichwahl

Hinweise

Flecken Adelebsen

4.530,00 €

Personalaufwand in Höhe von 2.400 € kommt hinzu

LK Hameln-Pyrmont

90.000,00 €

Vorläufige Schätzung, da die Abrechnung mit den Gemeinden noch aussteht

Stadt Hannover

210.000,00 €

Vorläufige überschlägige (Grob-)Übersicht nach den Kosten-Planungen (ohne Kosten für festes Personal und deren Überstunden)

SG Hollenstedt

9.100,00 €

incl. 4.600 € Personalkosten

Stadt Jever

12.000,00 €

incl. Personalkosten

SG Marklohe

4.500,00 €

LK Northeim

98.200,00 €

zuzüglich weiterer Personalkosten, die zum Teil kurzfristig nicht ermittelt werden konnten

Stadt Osnabrück

87.580,00 €

incl. ca. 35.000 € Personalkosten

Stadt Ronnenberg

17.904,00 €

Gem. Seevetal

22.300,00 €

Zunächst nur externe Kosten. Interne Sach- u. Personalkosten kurzfristig nicht bezifferbar.

Stadt Sulingen

3.300,00 €

ohne zusätzliche Personalkosten

Zu 3.:

Ein Politik-theoretischer Zusammenhang zwischen dem Anfall von Wahldurchführungskosten und der Stärkung der Demokratie besteht nach hiesigen Erkenntnissen nicht.

Die Wiedereinführung der Stichwahl beruht im Wesentlichen auf der Gegenthese zu den Gründen, die im Jahr 2010 für deren Abschaffung maßgeblich waren.

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erstellt am:
01.11.2013

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