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Kooperative Großleitstelle Oldenburg

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 07.12.2012; Fragestunde Nr. 58


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die mündliche Anfrage der Abgeordneten Björn Thümler, Jens Nacke, Karl-Heinz Bley, Ansgar Focke, Clemens Große Macke und Dr. Stephan Siemer (CDU)

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Seit Juli 2012 betreiben die Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Oldenburg und Wesermarsch zusammen mit den Städten Delmenhorst und Oldenburg die Kooperative Großleitstelle Oldenburg als kommunale Anstalt öffentlichen Rechts. Damit verbunden war eine Neugliederung des Notrufwesens in den betreffenden Landkreisen und kreisfreien Städten. Für 730 000 Menschen ist diese Großleitstelle nun der erste Ansprechpartner in Notfällen. Dort laufen die Notrufe 110 und 112 auf, und von dort werden die notwendigen Maßnahmen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten veranlasst. Vereinzelt gibt es jedoch Probleme, die aus der Nutzung der analogen Technik stammen.

Der Landkreis Vechta beteiligt sich nicht an der Großleitstelle. Der Polizeinotruf 110 läuft für den Landkreis Vechta jedoch nunmehr ebenfalls in Oldenburg auf.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Ist mit der Schaffung der neuen Großleitstelle für die Menschen im Oldenburger Land ein Gewinn an Sicherheit zu verzeichnen, und wie wollen die Landkreise die technischen Probleme schnellstmöglich lösen?

2. Konnte trotz Verbesserung der Erreichbarkeit der Notrufe eine Kostenersparnis für die beteiligten Landkreise erzielt werden, und wie hoch ist eine solche zu beziffern?

3. Wird sich der Landkreis Vechta der Kooperativen Großleitstelle anschließen?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Auf Basis gemeinsam erhobener Rahmenbedingungen für eine effektive und effiziente Zu­sammenarbeit in sogenannten Kooperativen Regionalleitstellen (KRL) wurde 2007 eine Neu­ordnung der Leitstellenstruktur in der nichtpolizeilichen und polizeilichen Gefahrenabwehr in Niedersachsen begonnen. Mit der KRL „Weserbergland“ in Hameln, der Kooperativen Groß­leitstelle Oldenburger Land (KGO) in Oldenburg und der KRL Osnabrück wurden erste Ein­richtungen dieser Art in Betrieb genommen.

Mit der Neuordnung der Leitstellenstruktur in Niedersachsen verfolgt die Landesregierung das Ziel, die Zusammenarbeit bei der Gefahrenabwehr zwischen den Behörden und Organi­sationen mit Sicherheitsaufgaben weiter zu optimieren, um die Sicherheit und Effektivität von Alarmierung und Einsatzbewältigung im Interesse der Bürger zu erhöhen. Mit der gemeinsa­men Nutzung räumlicher und technischer Ressourcen durch Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei sind gegenüber dezentralen Leitstellenkonzepten deutliche finanzielle Einspareffekte aber auch nicht monetäre Synergien verbunden.

Die Einführung des Digitalfunks stellt für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst eine Basisin­novation dar, deren Potenzial weit über die verbesserte Sprachqualität und Abhörsicherheit hinausgeht. Die sinnvolle Kombination der Leistungsmerkmale des Digitalfunks mit den Mög­lichkeiten neuer, webbasierter Einsatzleitrechnerlösungen gibt den Leitstellen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten die Möglichkeit, den Herausforderungen immer komplexer werdender Einsatzlagen professioneller zu begegnen. Eine entsprechende Ausstattung aller 2007 noch vorhandenen polizeilichen und nichtpolizeilichen Leitstellen wäre finanziell nicht realisierbar gewesen.

Bereits im Alltag führen eine Reihe von Einsatzanlässen regelmäßig zu einem gemeinsamen Tätigwerden von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten in der Einsatzbewältigung wie z.B. bei Verkehrsunfällen mit verletzten Personen, Schadensereignissen, entsprechenden Straftaten oder allgemeinen Gefahrensituationen. Das Ziel einer partnerschaftlichen und pro­fessionellen Zusammenarbeit erhält vor dem Hintergrund von Naturkatastrophen und Groß­schadenslagen eine neue sicher­heitspolitische Dimension. Die neu geschaffenen Regionalleitstellen sollen es ermöglichen, definierte Einsatzreaktionszeiten für vergleichbare Räume anzugleichen und zu standardisie­ren und damit Bürgerinnen und Bürgern an jedem Ort in Niedersachsen gleichermaßen hochwertige und kompetente Dienstleistungen zukommen zu lassen.

Die bisher errichteten Regionalleitstellen bieten die Möglichkeit, regionale Beson­derheiten im Einsatzmanagement und lokal beeinflusste Prozessabläufe aufzunehmen und unter Nutzung einheitlicher Kommunikations- und Einsatzleitrechnertechnik in der Praxis zu standardisieren.

Einhergehend mit der Einführung des Digitalfunks sieht die Landesregierung in der Neuord­nung der Leitstellenstruktur die Möglichkeit, neue Standards für ein noch professionelleres Einsatzmanagement von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten zu schaffen. Die Konzen­tration der Zahl der Leitstellen und Zentralisierung der dort wahrzunehmenden Aufgaben ist Voraussetzung für den Einsatz zukunftsfähiger Technologien. Neben einer Verbesserung der Abstimmung von Einsatzmaßnahmen und des Informationsaustausches zwischen Feuer­wehr, Rettungsdienst und Polizei durch Reduzierung von Schnittstellen sowie einer Bünde­lung von Fachkompetenz sind vielfache Synergieeffekte (Einsparung von Sachkosten durch gemeinsame Beschaffungen, Reduzierung von Personalkosten, „Ressourcensharing“ etc.) zu verzeichnen. Die mit der Reduzierung der Anzahl einhergehende höhere Auslastung der Leitstellen wird konsequenterweise zu einem größeren Maß an Professionalität in der Aufga­benwahrnehmung führen. Die Einführung eines landesweit in den Regionalleitstellen eingesetzten einheitlichen Einsatzleitsystems wird in Zukunft die Standardisierung von Prozessabläufen und ein einheitliches Einsatzmanagement gewährleisten.

Im Zusammenhang mit den Beratungen mit Kommunen und den Kommunalen Spitzenver­bänden zur Einführung des Digitalfunks, insbesondere mit den kommunalen Kostenträgern und den Trägern des Rettungsdienstes, wurde die Erwartung geäußert, dass die zukünftige Leitstellenstruktur des Landes auch die Belange der kommunalen Gebietskörperschaften be­rücksichtigen sollte, die für eine Kooperation nicht zur Verfügung stehen.

Ein wesentliches Interesse der Kommunen besteht darin, dass die zukünftige Verbundlösung und Ertüchtigung von KRL mit standardisierter Technik auch Gelegenheit bieten sollte, Leit­stellen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr unter Maßgabe technischer Erfordernisse in wirtschaftlich vertretbarer Weise an den Digitalfunk anbinden zu können.

Der Beitritt kommunaler Träger der Gefahrenabwehr zu Kooperativen Regionalleitstellen liegt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung im Ermessen der jeweiligen Kommune. Mit der Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes wurde im § 6 NRettDG expli­zit die Möglichkeit der Einrichtung Kooperativer Regionalleitstellen und des Beitritts der kom­munalen Träger des Rettungsdienstes geschaffen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1.:

Siehe Vorbemerkung.

Die in der KGO verwendete digitale Technik gestattet es, vorhandene analoge Kommunikationstechnik gleichermaßen zu bedienen. Die Leistungsmerkmale moderner Leitstellentechnik können allerdings erst vollständig Wirkung entfalten, wenn auch die partizipierenden kommunalen Partner über korrespondierende technologische Ausstat­tungen verfügen. Diesbezügliche Entscheidungen liegen in der Kompetenz der Kommunen.

Bis zur Zusammenlegung waren die Leitstellen der vier Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Oldenburg und Wesermarsch jeweils mit einer Person und die Leitstellen der beiden kreisfreien Städte Delmenhorst und Oldenburg mit zwei Personen besetzt. Ein kurzfristiger Ausfall des Leitstellenpersonals konnte nur schwer kompensiert werden. Allein die dauerhafte, ausreichende personelle Besetzung der KGO gewährleistet nunmehr eine jederzeitige Erreichbarkeit und Einsatzfähigkeit und führt so zu einer größeren Sicherheit für die Bevölkerung.

Hinsichtlich technischer Problemstellungen ist von Anfang an zwischen der KGO und den beteiligte Kommunen ein qualifiziertes Fehlermanagement eingerichtet, dessen Ablaufprozesse sich im laufenden Betrieb bewährt haben.

Zu Frage 2.:

Die vier Landkreise und die beiden kreisfreien Städte haben sich vor allem zu einer Zusammenarbeit in der Großleitstelle entschlossen, weil in die bisherigen sechs Leitstellen aufgrund alter Bausubstanz und veralteter Technik durchschnittlich 1,5 Mio. € bis 2 Mio. € pro Kommune hätten investiert werden müssen. Die die kommunale Anstalt bildenden Kommunen gehen davon aus, dass durch die Großleitstelle jede Kommune etwa die Hälfte der erforderlichen Investitionen sparen konnte, wobei eine bezifferbare Summe noch nicht genannt werden kann.

Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die KGO erst im Juli 2012 ihre Arbeit aufgenommen hat und die Landkreise insbesondere zu den laufenden Kosten noch keine Aussage zu möglichen Ersparnissen werden geben können. Für verlässliche Zahlen bedarf es hierzu eines längeren Zeitraums.

Zu Frage 3.:

Der Beitritt des Landkreises Vechta zur KGO liegt im Ermessen des Landkreises. Das nie­dersächsische Prinzip Kooperativer Regionalleitstellen beruht auf dem Grundsatz der Freiwil­ligkeit in der Kooperation. Auf Nachfrage hat der Landkreis Vechta jedoch eine Beteiligung an der KGO zum derzeitigen Zeitpunkt verneint.

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erstellt am:
11.12.2012

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