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Kommission für kommunale Aufwandsentschädigungen legt Empfehlungen vor

Behrens: „Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker leisten Tag für Tag einen unschätzbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Dafür sind verlässliche und motivierende Rahmenbedingungen wichtig“

Die Vorsitzende der Expertenkommission für kommunale Aufwandsentschädigungen, Petra Lausch, hat der Niedersächsischen Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, die Empfehlungen der Kommission zur Höhe und zum Umfang der Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandatsträger der am 1. November 2026 beginnenden Kommunalwahlperiode übergeben.

Die Abgeordneten der kommunalen Vertretungen sind ehrenamtlich tätig. Sie haben nach dem Kommunalverfassungsgesetz jedoch Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung, mit der ihre Auslagen ersetzt werden. Die Einzelheiten der Entschädigung regeln die Kommunen durch Satzung. Dabei können die Kommunen in bewährter Weise auf die Empfehlungen der Experten zurückgreifen. Diese beinhalten Hinweise für die Kommunen zu einzelnen Bestandteilen der Entschädigung (z. B. Sitzungsgeld, Fahrkosten, Verdienstausfall). Hinsichtlich der Höhe der pauschalen Aufwandsentschädigung empfiehlt die Kommission Höchstbeträge, die nach Einwohnerzahlen der Gemeinden und Landkreise gestaffelt sind. Die Höchstbeträge sind inflationsbedingt angepasst worden.

Ministerin Behrens bedankte sich für das Engagement der Kommissionsmitglieder und lobte das Ergebnis ihrer Arbeit: „Der Entschädigungskommission ist es gelungen, den Kommunen für ihre Satzungsregelungen wertvolle Hilfestellungen und Orientierung für ihre Entschädigungssatzungen an die Hand zu geben. Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker leisten Tag für Tag einen unschätzbaren Beitrag für unsere Gesellschaft - oft neben Beruf, Familie und persönlichen Verpflichtungen. Dafür sind verlässliche und motivierende Rahmenbedingungen wichtig.

Eine angemessene Entschädigung ist dafür ein wichtiger Baustein und ein Zeichen der Wertschätzung für das kommunale Ehrenamt. Ich bin davon überzeugt, dass die Empfehlungen der Kommission ein wertvoller Beitrag dazu sind, vor Ort zu entsprechenden Regelungen zu kommen.“

Die Kommission tritt alle fünf Jahre rechtzeitig vor dem Beginn der neuen Kommunalwahlperiode zusammen. Ihr gehörten neben Petra Lausch, der ehemaligen Bürgermeisterin der Gemeinde Edewecht, die frühere Oberbürgermeisterin der Stadt Hameln, Susanne Lippmann, der Kreistagsabgeordnete des Landkreises Schaumburg, Eckhard Ilsemann, der ehemalige DGB-Bezirksvorsitzende Dr. Mehrdad Payandeh, Martina Kornath vom Niedersächsischen Landesrechnungshof sowie Peter Karst, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Hannover, an.

Hintergrundinformation:

Die Aufwandsentschädigungen richten sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune und liegen derzeit für Ratsfrauen und Ratsherren der Gemeinde-, Stadt- oder Samtgemeinderäte sowie für Mitglieder von Orts- oder Stadtbezirksräten zwischen 240 Euro und 600 Euro monatlich. Für Abgeordnete der Kreistage und der Regionsversammlung liegen sie im Monat je nach Einwohnerzahl zwischen 245 Euro und 690 Euro.

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.02.2026

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