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Klarstellung zum nds. IMK-Vorschlag zu Schutzmaßnahmen für Einbruchschutz bei Neubauten

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

angesichts der aktuellen Berichterstattung eine kurze Klarstellung:

Bei der IMK in der vergangenen Woche in Koblenz war ein Thema auf der Tagesordnung auch der niedersächsische Vorschlag, ausschließlich an NEUBAUTEN bauliche Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen verpflichtend einzuführen.

Die bestehenden Fördermöglichkeiten der KfW für sicherheitstechnische Verbesserungen gelten ausschließlich für Bestandsbauten. Diese sollten natürlich vernünftigerweise genauso zukünftig für Neubauten zur Verfügung gestellt werden.

Presseinformation

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erstellt am:
09.12.2015

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