Keine Anhaltspunkte für Verstoß gegen das Parteiengesetz
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 28.09.2012; Fragestunde Nr. 48
Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die mündliche Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat und Helge Limburg (GRÜNE)
Die Abgeordneten hatten gefragt:
In der kleinen Anfrage zur mündlichen Beantwortung vom Juni-Plenum 2012 wiesen die Abgeordneten Filiz Polat und Helge Limburg (Bündnis 90/Die Grünen) auf die mediale Berichterstattung u. a. des NDR vom 15. Februar 2012 hin, nach welcher in der Mitgliederzeitschrift der CDU Niedersachsen - Magazin für Niedersachsen - Werbeanzeigen des Landkreises Osnabrück in Höhe von ca. 62 000 Euro inseriert waren.
Auch wurde in dieser Anfrage auf den Umstand hingewiesen, dass bereits in den vorhergehenden Jahren mehrere Unternehmen, die gänzlich oder zum Teil im Eigentum des Landes Niedersachsen stehen, ebensolche Anzeigen in besagter Mitgliederzeitschrift geschaltet haben, was aufgrund einer diesbezüglichen Regelungslücke im Parteiengesetz auch von Beobachterinnen und Beobachtern als pikant eingestuft wurde.
Die Frage der Abgeordneten nach dem Vorliegen von Erkenntnissen der Landesregierung über - neben dem Landkreis Osnabrück - weitere öffentliche Körperschaften, die Sponsoringzahlungen an CDU oder FDP (bzw. deren Untergliederungen oder Organe) tätigen, wurde seinerzeit von der Landesregierung verneint bzw. insofern inhaltlich offen gelassen, als dass mit Verweis auf eine für die damalige Anfrage nicht ausreichende Zeitspanne, „keine verbindliche Aussage zu den Selbstverwaltungskörperschaften (z. B. Kammern und Universitäten)“ vorgenommen wurde.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Ist die Landesregierung als Kommunalaufsicht in der Zwischenzeit zu neuen Erkenntnissen gelangt, was den aktuellen Stand bei Gebietskörperschaften hinsichtlich des Sponsorings im o. g. Sinne betrifft?
2. Gibt es mittlerweile neue Erkenntnisse hinsichtlich des Gesamtvolumens, welches Unternehmen, die zu mindestens 25 % im Eigentum des Landes Niedersachsen stehen, insgesamt seit 2003 an die Regierungsparteien CDU und FDP bzw. an diesen Parteien nahestehende Unternehmen oder Organisationen als Sponsoring gezahlt haben?
3. Wenn diese Angaben der Landesregierung generell nicht zur Verfügung stehen bzw. von ihr eingeholt werden können, was wäre dafür der Grund?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:
Auf die Mündliche Anfrage Nr. 55 der Abgeordneten Helge Limburg und Filiz Polat (GRÜNE) „Parteienfinanzierung durch Sponsoring – Nutzten der Landkreis Osnabrück und die CDU Lücken des Parteiengesetzes?“ hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport am 22. Juni 2012 geantwortet, dass die Aufgaben im Zusammenhang mit der Parteienfinanzierung nach dem Parteiengesetz dem Präsidenten des Deutschen Bundestages übertragen sind und die Bundestagsverwaltung nach eingehender Überprüfung bereits im Januar 2011 zu dem Ergebnis gekommen ist, dass Anhaltspunkte für eine unzulässige Spende und damit einen Verstoß gegen das Parteiengesetz im Landkreis Osnabrück nicht vorliegen. Mit Schreiben vom 24. Januar 2011 führt der Leiter des Referats PM 3 – Parteienfinanzierung Landesparlamente – des Deutschen Bundestages aus, dass es prinzipiell mit den Grundsätzen der Parteienfinanzierung vereinbar sei, wenn von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder einem sich in öffentlicher Hand befindenden Unternehmen Anzeigen in Publikationsmedien einer Partei geschaltet werden. Im vorliegenden Einzelfall lägen keinerlei Hinweise auf offenkundig überteuerte Anzeigenpreise vor. Vielmehr sei der Standardpreis für ein ganzseitiges Inserat bezahlt worden.
Eine eigene Prüfungszuständigkeit der Landesverwaltung für Verstöße gegen das Parteiengesetz besteht nicht. Im Rahmen der Kommunalaufsicht gab es bislang keine Veranlassung zu weitergehenden eigenen Ermittlungen. Eine Kommune darf für ihr Angebot (z.B. eigenfinanzierte Ausstellungen) werben. Die Anzeigen des Landkreises Osnabrück, die nach dem NDR Info-Bericht vom 15. Februar 2012 auch in einer der SPD nahe stehenden Zeitschrift für Kommunalpolitik geschaltet wurden, dienten dem Hinweis auf Veranstaltungen mit kommunalem Bezug, wie z.B. auf die Ausstellung „2000 Jahre Varusschlacht“ (2009) oder die Landesgartenschau im Osnabrücker Land (2010).
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1.:
Nein.
Zu Frage 2.:
Nein.
Zu Frage 3.:
Über die in der erwähnten Berichterstattung des NDR enthaltenen Vorwürfe hinaus liegen keinerlei konkrete Anhaltspunkte vor, die Anlass zu einem kommunalaufsichtlichen Tätigwerden oder sonstigen Überprüfungen geben würden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.