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Katastrophenschutz in Niedersachsen: Pistorius zur heutigen ersten Corona-Bilanz des Landkreistages

Der Niedersächsische Landkreistag hat heute (18.06.2021) eine erste Bilanz zu den Lehren aus der Covid-19-Pandemie gezogen. Dazu sagt der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius: „Ich begrüße die erste Bilanz des Niedersächsischen Landkreistages zu den Lehren aus der Corona-Pandemie. Der Katastrophenschutz in Niedersachsen beruht auf einem sehr leistungsfähigen staatlichen Notfallvorsorge- und Gefahrenabwehrsystem. Land und Kommunen arbeiten eng und wirkungsvoll mit den Akteuren des Katastrophenschutzes zusammen. Jede Krise bedarf der zeitnahen Evaluation und bietet so die Chance zur Weiterentwicklung von Regelungen, Kapazitäten und Fähigkeiten, die der Bewältigung oder der Verhinderung einer künftigen Schadenslage dienen. Zwar dauert die Corona-Pandemie noch an, doch natürlich haben wir auch gesehen, dass es teils noch Verbesserungspotenziale im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz und für das Krisenmanagement insgesamt gibt. Dabei kann es heute noch nicht um eine abschließende Gefahrenanalyse gehen, ebenso wenig um fertige Lösungen für geeignete Schutzmaßnahmen und -mechanismen. Vielmehr sollen in der Krise zu Tage getretene Handlungserfordernisse zum Anlass genommen werden, um Themen und Fragestellungen herauszuarbeiten, die sich zur Weiterentwicklung des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes insgesamt eignen. In diesem Sinne werden wir die guten Kontakte und den engen Austausch zwischen Land, Kommunen und den Akteuren des Katastrophenschutzes im Landesbeirat nutzen, da ich der festen Überzeugung bin, dass es uns auf diesem Wege am besten gelingen wird, uns zukunftssicher aufzustellen.“

In der Krise hält der niedersächsische Landesbeirat Katastrophenschutz auch aktuell noch regelmäßig Krisensitzungen ab. Unter Vorsitz des Innenministeriums berät dieses Fachgremium aus Fachvertretern der Kommunalen Spitzenverbände, der Hilfsorganisationen, der Feuerwehren, der Polizei, des Technischen Hilfswerks (THW) und der Bundeswehr aktuelle Fragestellungen und stimmt sich untereinander ab.

Die Ausführung des Katastrophenschutzes regelt das niedersächsische Katastrophenschutzgesetz (NKatSG). Der Katastrophenschutz obliegt als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den Städten Cuxhaven und Hildesheim (Katastrophenschutzbehörden). Der Katastrophenschutz in Niedersachsen beruht maßgeblich auf Ehrenamtlichkeit und Freiwilligkeit. Das ehrenamtliche Engagement ist das Rückgrat des niedersächsischen Notfallvorsorgesystems. Hierbei stellen die Feuerwehren und die Hilfsorganisationen unverzichtbare und tragende Säulen des niedersächsischen Hilfeleistungssystems dar.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.06.2021

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