Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Katastrophenschutz AKW Grohnde

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 09.11.2012; Fragestunde Nr. 36


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die mündliche Anfrage des Abgeordneten Kurt Herzog (LINKE)

Der Abgeordnete hatte gefragt:

Der Landrat des Landkreises Hameln-Pyrmont, Rüdiger Butte, hat in einer Antwort auf Fragen der Bundestagsabgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE) und der Linken-Kommunalabgeordneten Kurbjuweit, Mex und Pook bezüglich des Katastrophenschutzsonderplans zum Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde Folgendes ausgeführt:

„Meine Bedenken, dass die in diesen Rahmenempfehlungen vorgesehenen Maßnahmen nach den Erkenntnissen aus Fukushima nicht ausreichend sind, habe ich erstmals mit Schreiben vom 11. April 2011 gegenüber dem niedersächsischen Innenministerium zu Ausdruck gebracht.

Bund und Länder haben aufgrund der genannten Ereignisse entsprechende Arbeitsgruppen gebildet, die zurzeit prüfen, inwieweit die jetzt getroffenen Vorplanungen ausreichen oder ergänzt werden müssen.

Bis die Ergebnisse der Arbeitsgruppen in neue Rahmenempfehlungen münden, sind die Landkreise als Katastrophenschutzbehörden an die Vorgaben der aktuell gültigen Rahmenempfehlungen gebunden. (...)“

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Arbeitsgruppe beschäftigt sich auf Bund-Länder-Ebene mit dem Thema Katastrophenschutz für Atomkraftwerke, wer nimmt für das Land Niedersachsen daran teil, wann tagte die AG, und wann will sie zu Ergebnissen kommen?

2. Welche Bedenken hatte Landrat Butte dem niedersächsischen Innenministerium übermittelt, und wie werden sie von den niedersächsischen Teilnehmern in der AG vertreten?

3. Welche Schlüsse hat das niedersächsischen Innenministerium selbst aus dem Super-GAU in Fukushima bezüglich Katastrophenschutz an Atomkraftwerken gezogen, wie werden sie in den Ergebnissen der AG Berücksichtigung finden?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Deutsche Kernkraftwerke verfügen über Sicherheitseinrichtungen sowie vorgeplante Maßnahmen, die das Eintreten eines kerntechnischen Unfalls mit relevanten radiologischen Auswirkungen in der Umgebung kerntechnischer Anlagen praktisch ausschließen sollen. Zu einem solchen Ereignisablauf kann es nur dann kommen, wenn die vorhandenen, mehrfach gestaffelten Sicherheitsmaßnahmen nicht greifen sollten und die zusätzlichen Maßnahmen zur Verhinderung schwerer Kernschäden und zur Eindämmung ihrer radiologischen Folgen nicht erfolgreich wären.

Die Gewährleistung eines effektiven Katastrophenschutzes hat für die Landesregierung höchste Priorität. Das Ziel aller Katastrophenschutzplanungen der Landesregierung ist es, unmittelbare Folgen der Auswirkungen eines kerntechnischen Unfalls auf die Bevölkerung zu verhindern oder zu begrenzen. Die mit Rundschreiben des Bundesumweltministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 27.10.2008 veröffentlichten (GMBl. Nr. 62/63 vom 19.12.2008) neu gefassten Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen hat die Landesregierung in Niedersachsen mit Runderlass vom 7.7.2009 (Nds. MBl. 2009 S. 678) für verbindlich erklärt und ergänzende Regelungen getroffen.

Diese Regelungen und die damit verbundenen Übungsszenarien sind kontinuierlich zu überprüfen und aufgrund der Erfahrungen aus Fukushima neu zu bewerten. Einfließen in die Überprüfung müssen auch Erkenntnisse aus durchzuführenden Katastrophenschutzübungen, wie die in diesem Jahr stattfindende Übungsserie „Kernkraftwerk Grohnde“. Dies habe ich Landrat Butte mit Schreiben vom 14.04.2011 mitgeteilt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat die Strahlenschutzkommission (SSK) beauftragt, das fachliche Regelwerk zum anlagenexternen nuklearen Notfallschutz umfangreich zu überprüfen. Die SSK hat dazu die Arbeitsgruppe 510 „Erfahrungsrückfluss Fukushima“ eingerichtet. Die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe wurden durch das BMU persönlich berufen, u.a. der Referatsleiter des für radiologische Fragen des Katastrophenschutzes zuständigen Referates im Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. An den Sitzungen des übergeordneten Notfallausschusses der SSK nehmen Ländervertreter als Gäste teil. Im Übrigen verweise ich auf die BT-Drucksache 17/10535, Seite 59 ff, Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Abgeordneten Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Ausgestaltung des vergebenen Forschungsvorhabens zur Unterstützung der Arbeitsgruppe 510 der Strahlenschutzkommission vom 17.08.2012.

Daneben hat der Arbeitskreis V der Innenministerkonferenz eine länderoffene Arbeitsgruppe beauftragt, zu prüfen, ob die bestehenden Planungen und Vorhaltungen der Länder und des Bundes auf der Grundlage der Erkenntnisse aus Japan weiterentwickelt werden müssen. In der Arbeitsgruppe bzw. den gebildeten Unterarbeitsgruppen arbeiten der Referatsleiter und ein weiterer Mitarbeiter des für den Bevölkerungsschutz zuständigen Referates im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport mit.

Die Arbeitsgruppe hat einen Zwischenbericht vorgelegt, der erste Schlussfolgerungen enthält, insbesondere zur Erstellung eines länderübergreifenden bundesweiten und einheitlich radiologischen Lagebildes, das auch mit einer Bewertung sowie Maßnahmeempfehlungen verbunden sein sollte. Im Übrigen empfiehlt die Arbeitsgruppe, vor endgültigen Schlussfolgerungen die fachlich fundierten Ergebnisse der Arbeitsgruppen der Strahlenschutzkommission abzuwarten.

Da die Landesregierung nicht in allen Arbeitsgruppen bzw. Unterarbeitsgruppen vertreten ist, hat sie keine Kenntnis über alle Sitzungen.

Zu Frage 2:

Landrat Butte hat mit seinem Schreiben vom 11.04.2011 darauf hingewiesen, dass der Störfall im Kernkraftwerk Fukushima gezeigt habe, dass die vorgesehenen Vorplanungen bei weitem nicht ausreichten und anhand der gewonnenen Erkenntnisse möglichst kurzfristig überdacht werden müssten. Im Ergebnis halte er bei Großschadenslagen oder Katastrophen mit überregionalen Auswirkungen grundsätzlich eine koordinierende Funktion des Landes ggf. sogar des Bundes durch einen zentralen Stab für erforderlich.

Bereits mit Schreiben vom 14.04.2011 habe ich dem Landrat des Landkreises Hameln-Pyrmont unter anderem mitgeteilt, dass aufgrund der Erfahrungen aus Fukushima die Katastrophenschutzplanungen überprüft werden müssen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu 1. verwiesen.

Zu Frage 3:

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport arbeitet in der vom Arbeitskreis V der Innenministerkonferenz eingerichteten Arbeitsgruppe mit, so dass die Schlussfolgerungen des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport in die Arbeitsergebnisse dieser Arbeitsgruppe einfließen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 sowie die ausführliche Unterrichtung des Ausschusses für Inneres und Sport des Niedersächsischen Landtages über die Katastrophenschutzmaßnahmen im Umkreis von aktiven Atomkraftwerken in Niedersachsen durch die Landesregierung am 18.10.2012 verwiesen.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.11.2012

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln