Katasterverwaltung
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 29.08.2013; Fragestunde Nr. 44
Innenminister Boris Pistorius beantwortet die mündliche Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Marco Genthe, Gabriela König, Christian Dürr, Horst Kortlang und Hermann Grupe (FDP).
Die Abgeordneten hatten gefragt:
Der Landesbetrieb der Vermessungs- und Katasterverwaltung von Niedersachsen ist ein Geschäftsbereich des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen unter der Dienstaufsicht des Innenministers von Niedersachsen.
Der Landesbetrieb ist ein wichtiges Institut der öffentlichen Verwaltung, das effektiv und wirtschaftlich arbeiten soll.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie viele Mitarbeiter gibt es in den einzelnen Orten (Haupt- und Nebenorten) der Katasterverwaltung?
2. Welche Größe für eine Außenstelle der Katasterverwaltung sieht die Landesregierung als sinnvoll an?
3. Plant die Landesregierung, Außenstellen zu schließen?
Innenminister Boris Pistorius beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:
Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) ist per Kabinettsbeschluss vom 09.11.2010 zum 01.01.2011 neu gebildet worden. Im LGLN werden die Aufgaben der Vermessungs- und Katasterverwaltung (VKV), der Nds. Verwaltung für Landentwicklung, der Domänen- und der Moorverwaltung wahrgenommen. Zu den Aufgaben der VKV zählen die Aufgaben der Landesvermessung und Geoinformation, Vermessung und Liegenschaftskataster, Geodatenmanagement, Grundstückswertermittlung sowie der Kampfmittelbeseitigungsdienst (Kabinettsbeschluss vom 22.11.2011). Die Aufgaben der Landesvermessung und Geoinformation werden im landesweit tätigen Geschäftsbereich 4 wahrgenommen; dieser Geschäftsbereich wird als Landesbetrieb geführt. Die übrigen (regionalen) Aufgaben der VKV werden in insgesamt 14 Regionaldirektionen ausgeführt. Die Aufgaben des LGLN werden durch Zentrale Geschäftsbereiche gesteuert. Die Aufsicht über die Aufgaben der VKV obliegt dem Ministerium für Inneres und Sport; die Aufsicht über die übrigen genannten Aufgaben obliegt dem Ministerium für Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Innerhalb der Regionaldirektionen (Dienststellen) werden die Aufgaben der VKV von insgesamt 53 Dienstorten (Katasterämtern) aus wahrgenommen. Die Anzahl der Mitarbeiter kann der anliegenden Tabelle entnommen werden.
Die Aufgaben der Landesvermessung und Geobasisinformation sind dem landesweit tätigen Geschäftsbereich 4 zugeordnet.
Zu 2.:
Die Aufgaben der VKV unterliegen seit 1997 einem landesweiten Controlling. Für die Erbringung der Dienstleistungen ist die Wirtschaftlichkeit - unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - von wesentlicher Bedeutung.
Zu 3.:
Die Landesregierung führt eine Aufgabenanalyse durch; dabei wird auch die VKV betrachtet. In der Aufgabenanalyse wird untersucht, ob Aufgaben entbehrlich sind oder effizienter erledigt werden können. Ergebnisse werden voraussichtlich im I. Quartal 2014 vorliegen.