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Innenministerkonferenz in Berlin beschäftigt sich mit Sicherheit in Fußballstadien: Niedersachsens Innenministerin erreicht wichtigen Beschluss gegen Gewalt in Fußballstadien

Behrens: „Gewalt im Stadion ist absolut inakzeptabel. Diese Botschaft geht heute klar von der Innenministerkonferenz aus."


Bei der diesjährigen Herbst-Innenministerkonferenz (IMK) in Berlin, die heute (08.12.2023) zu Ende ging, standen unter anderem die aktuelle Sicherheitslage - insbesondere nach dem Angriff der Hamas auf Israel -, Vernetzungs- und Leistungsfähigkeit der Sicherheitsbehörden, Bewältigung der Migrationssituation sowie Stärkung der Cybersicherheit im Fokus der Innenministerinnen und -minister sowie Innensenatorinnen und -senatoren.

Ministerin Behrens dazu: „Die Auswirkungen des Nahost-Konflikts erleben wir auch in Niedersachsen vor allem in Form eines verstärkten Versammlungsgeschehens. Bundesweit betrachten die Ministerinnen und Minister die Entwicklungen von antisemitischen Straftaten mit Sorge. Die Sicherung jüdischer Einrichtungen hat durch den neu entflammten Konflikt in Israel auch in Niedersachsen hohe Priorität gewonnen. Unsere niedersächsischen Sicherheitsbehörden sind ganz besonders sensibilisiert und beobachten mit hoher Wachsamkeit die Entwicklungen in Israel und deren Auswirkungen auf unser Zusammenleben in Niedersachsen. Den damit verbundenen Herausforderungen, die unsere Sicherheitsbehörden zu bewältigen haben, begegnen sie mit großer Professionalität, Konsequenz und zugleich hoher Sensibilität.“


Gewalt in Fußballstadien

Eine starke gemeinsame Positionierung hat die Innenministerkonferenz zu Gewalt im Stadion vorgenommen.

Ministerin Behrens: „Wir sind uns zwischen den Bundesländern sehr einig, die Gewalt in Stadien muss auf Null gebracht werden. Dies ist vor allem eine Aufgabe, der sich die Vereine annehmen müssen. Es ist untragbar, dass Polizistinnen und Polizisten bei gewalttätigen Ausschreitungen in Fußballstadien verletzt werden und friedliche Fans sportliche Events mit Furcht erleben. Völlig unverständlich ist mir deshalb auch der Aufruf des DFB zur ‚Mäßigung‘ gegenüber der Polizei. Er verkehrt die tatsächlichen Verhältnisse und gefährdet die Integrität des Sports. Gewaltbereite Ultras werden auf eine Stufe mit der Polizei gestellt. Das ist eine Unverschämtheit und verkennt die tatsächliche Situation. Umso mehr erwarten meine Kolleginnen und Kollegen aus den Länder-Innenressorts und ich, dass der DFB hier deutlich Stellung bezieht und die Arbeit der Polizei anerkennt sowie jegliche Gewalt und Diskreditierung ihr gegenüber klar ablehnt. Vielmehr müssen DFB, DFL und die betroffenen Vereine alle schon heute möglichen Sanktionen (bspw. Stadionverbote, Fanausschluss) konsequent anwenden. Das Thema ist auf der politischen Agenda. Die Vereine sollten nicht annehmen, dass wir hier nachlassen werden. Die IMK hat daher die Sportministerkonferenz gebeten, das Thema ‚Gewalt in Fußballstadien‘ zu einem Schwerpunkt der kommenden Sitzung zu machen.“


Bedrohungen im Cyberraum

Die aktuelle Bedrohungslage im Cyberraum ist aktuell so hoch wie nie zuvor. Deshalb sind die Sicherheitsbehörden auch im digitalen Raum stark gefordert. Bereits heute arbeiten Bund und Länder grenz- und behördenübergreifend eng zusammen. Dies ist ein entscheidender Faktor, um hier entsprechende Maßnahmen zu entwickeln und Ermittlungen voranzubringen.

Innenministerin Daniela Behrens: „Wir müssen dafür sorgen, dass die gesamtstaatliche Cybersicherheitsarchitektur gestärkt wird. Dafür brauchen wir eine noch engere ebenenübergreifende Zusammenarbeit.

Mit den nun bei der IMK vereinbarten Länderbeteiligung im Nationalen Cyberabwehrzentrum haben wir dafür einen guten Weg eingeschlagen. Ich begrüße, dass wir hier voran gehen, auch wenn in diesem Bereich noch mehr möglich gewesen wäre.“


EU-Regelung zur künstlichen Intelligenz (sog. KI-Verordnung)

Die Innenministerinnen und -minister sowie Innensenatorinnen und -senatoren der Länder haben sich auch zu der sogenannte KI-Verordnung ausgetauscht. Diese auf EU-Ebene in den Trilogieverhandlungen befindliche Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (sog. KI-Verordnung bzw. AI-Act) – in der Europäischen Parlament beschlossenen Fassung – zu schwerwiegenden Einschränkungen der Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden und Risiken für die öffentlichen Sicherheit führen würde.

Ministerin Behrens begrüßt den nun getroffenen Beschluss: „Es ist von großer Bedeutung, dass der Bund sich auf EU-Ebene für eine entsprechende Ausnahmeregelung für die Sicherheitsbehörden einsetzt. Es gilt aus innenpolitischer Perspektive unbedingt zu vermeiden, dass die Verordnung zu erheblichen Einschränkungen der Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden führt. Es muss bei aller Notwendigkeit der Regulierung von KI auch zukünftig möglich sein, bewährte Instrumente der Ermittlungsbehörden beispielsweise im Kampf gegen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sowie Kinderpornographie nutzen zu können. Dafür braucht es eine entsprechende Intervention des Bundes bei der EU.“


Waffenverbote im ÖPNV

Ein weiterer wichtiger Beschluss der IMK ist der zu „Bundesweiten Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit in Zügen und an Bahnhöfen“. Zahlreiche Menschen sind tagtäglich darauf angewiesen, Züge, Busse und Bahnen zu nutzen. Dabei ist Sicherheit ein wichtiger Faktor.

Niedersachsens Innenministerin: „Auch wenn es in Niedersachsen beispielsweise rund um den Bahnhof Hannover bereits eine Waffenverbotszone gibt, wird der IMK-Beschluss weiterhin das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung stärken. Deshalb haben wir einen weiteren wichtigen Schritt dafür getan.

Meine Länderkolleginnen und -kollegen und ich sind uns einig darin, dass nun Deutschlandweit einheitliche Regelungen zu Waffenverboten im öffentlichen Personennahverkehr vom Bund geprüft werden sollten. Damit können wir unser gemeinsames Handeln noch deutlicher sichtbar machen.“


Beschleunigung der Asylverfahren

Die Bearbeitung von Asylverfahren dauert derzeit deutlich lang. Um diese zu verkürzen wurden bereits Schritte veranlasst, dennoch sind weitere Maßnahmen nötig. Deshalb hat sich die IMK dafür ausgesprochen, die Verfahren durch entsprechende Anpassungen zu beschleunigen.

Ministerin Behrens: „Die Bearbeitung durch das BAMF dauert derzeit mehrere Monate. Daran schließen sich regelmäßig gerichtliche Verfahren an, die meist noch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb ist es mir wichtig, hier für eine deutliche Beschleunigung einzutreten. Das entlastet nicht nur das BAMF und die Ausländerbehörden. Es sorgt auch dafür, dass die betroffenen Antragsteller schneller Klarheit erhalten.“

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.12.2023

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