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Innenministerium unterstützt 30 besonders finanzschwache Kommunen aus dem Bedarfszuweisungsfonds – 18,6 Mio. Euro für kommunale Investitionen im Bereich Brandschutz

Behrens: „Mit diesem Geld wird die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren im Land und das Engagement ihrer Mitglieder nachhaltig gestärkt. Dies trägt zu unserer aller Sicherheit bei“

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung unterstützt 30 besonders finanzschwache Kommunen im Land mit sogenannten Bedarfszuweisungen für besondere Aufgaben in Höhe von insgesamt rund 18,6 Mio. Euro.

Mit dieser besonderen Bedarfszuweisung werden notwendige kommunale Investitionen für abwehrende Brandschutzmaßnahmen bezuschusst. Gefördert werden neben dem Neubau, der Erweiterung und Sanierung von Feuerwehrhäusern auch die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, technischer Ausrüstung sowie Dienst- und Schutzkleidung.

Die Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, sagt: „Dass wir die im Jahr 2018 begonnene gezielte Unterstützung von besonders finanzschwachen Kommunen auch in 2026 fortsetzen können, freut mich sehr. Der Investitionsbedarf der Kommunen in den Brandschutz ist nach wie vor groß. Die allgemein gestiegenen Kosten machen auch hier eine finanzielle Unterstützung erforderlich. Wir wollen, dass auch in Zeiten angespannter Haushaltslagen Investitionen in diesem wichtigen Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung getätigt werden können. Die Mittel sind gut angelegt: Mit diesem Geld wird die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren im Land und das Engagement ihrer Mitglieder nachhaltig gestärkt. Dies trägt zu unserer aller Sicherheit bei.“

Mit dieser Bedarfszuweisung werden die einzelnen Maßnahmen und Projekte der Kommunen in Höhe von ca. 75 Prozent unterstützt, wobei bei größeren Einzelmaßnahmen und Projekten die Zuweisungssumme maximal 1,6 Millionen Euro beträgt. Der Aufstellung im Anhang dieser Mitteilung können Sie die begünstigten Kommunen sowie die geförderten Maßnahmen und die bereitgestellten Bedarfszuweisungsbeträge entnehmen.

Zum Hintergrund:

Bedarfszuweisungen (§ 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich, NFAG) sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung auf Antrag an besonders finanzschwache Kommunen gewährt, damit diese ihre Finanzkraft stärken können. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um solche, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften.

Bedarfszuweisungen werden ausschließlich Kommunen gewährt, die ihre eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt, d.h. sämtliche Ertragsmöglichkeiten hinreichend ausgeschöpft haben und Aufwendungen auf ein notwendiges Maß begrenzen.

Tabelle Bedarfszuweisungen

  Tabelle Bedarfszuweisungen
(PDF, 0,04 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.01.2026

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