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Innenministerium erleichtert Freistellungsregelungen für Landesbedienstete, die bei der Bekämpfung des Hochwassers mitwirken oder davon betroffen sind


Am gestrigen Donnerstag, den 4. Januar, hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport Hinweise zur Gewährung von Arbeitsbefreiung oder Sonderurlaub für Landesbedienstete aus Anlass der aktuellen Hochwassersituation bekannt gegeben. Sie dienen der Ergänzung der bestehenden weitgehenden gesetzlichen Freistellungsregelungen für Ehrenamtliche in den Bereichen Katastrophenschutz und Feuerwehr.

Landesbedienstete, für die die Freistellungsregelungen des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes nicht gelten, sollen unter Fortzahlung der Bezüge und Entgelte beurlaubt werden, wenn von den örtlichen Einsatzstäben für die freiwillige Mitarbeit bei der Hochwasserbekämpfung ein Bedarf festgestellt wird. Es handelt sich hier um eine ergänzende Maßnahme zu den ohnehin geltenden gesetzlichen Freistellungen, um auch in atypisch gelagerten Fällen eine Freistellung zu ermöglichen. Damit eröffnet das Land für seine Dienststellen eine flexible und pragmatische Möglichkeit, die örtlichen Einsatzkräfte mit zusätzlich dringend benötigten Kräften zu unterstützen.

Ferner unterstützt das Land seine eigenen Bediensteten bei der Sicherung des eigenen, unmittelbar vom Hochwasser bedrohten Eigentums und in anderen Fällen einer durch das Hochwasser verursachten vorübergehenden Verhinderung durch die Gewährung von Sonderurlaub und Arbeitsbefreiung von bis zu 5 Tagen. Diese Regelungen können beispielsweise Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter betroffener Immobilien in Anspruch nehmen. Auch nahe Angehörige von besonders Betroffenen die, die bei der Sicherung helfen, profitieren von dieser Regelung.

Niedersachsens Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, sagt: „Mit diesen Hinweisen, die auch kommunal umgesetzt werden können, unterstützt das Land die Einsatzkräfte vor Ort bei der Bekämpfung des Hochwassers durch die zusätzliche Freistellung von Landesbediensteten zur Hilfeleistung und ermöglicht betroffenen Landesbediensteten die Sicherung ihres Eigentums. Mein großer Dank gilt weiterhin allen Einsatzkräften sowie Helferinnen und Helfern, die zur Bewältigung der akuten Hochwasserlage beitragen. Darüber hinaus wünsche ich allen vom Hochwasser Betroffenen Niedersächsinnen und Niedersachsen weiterhin viel Kraft und Durchhaltevermögen. “

Sollte durch die Hochwassersituation in der Dienststelle des Landes kein Dienstbetrieb möglich oder durch Verkehrsstörungen die Dienststelle nicht erreichbar sein und das Arbeiten an einem anderen Ort (z. B. mobile Arbeit, Telearbeit) nicht möglich oder zumutbar sein, so wird das Entgelt oder die Besoldung weitergewährt, wenn der Bedienstete den Dienst dadurch nicht aufnehmen kann.

Den Kommunen und den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wurde empfohlen, entsprechend zu verfahren.

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.01.2024

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