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erstellt am:
06.03.2026
Behrens: „Mit der Bedarfszuweisung kann die Gemeinde Großefehn weiter in den Erhalt und die Modernisierung ihrer Feuerwehr investieren und die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen verbessern“
Am heutigen Freitag (06. März 2026) überreichte Niedersachsens Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, der Gemeinde Großefehn den Förderbescheid über 1.135.000 Euro aus dem Bedarfszuweisungsfonds.
Das Niedersächsische Innenministerium unterstützt in diesem Jahr 30 besonders finanzschwache Kommunen im Land mit Bedarfszuweisungen für besondere Aufgaben in Höhe von insgesamt rund 18,6 Millionen Euro. Mit dieser Bedarfszuweisung werden notwendige kommunale Investitionen für abwehrende Brandschutzmaßnahmen bezuschusst. Gefördert werden neben Neubau, Erweiterung oder Sanierung von Feuerwehrhäusern auch die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, technischer Ausrüstung sowie Dienst- und Schutzkleidung. Die Gemeinde Großefehn ist eine der begünstigten Kommunen und hat heute (06.03.2026) den Förderbescheid über 1.135.000 Euro von Innenministerin Daniela Behrens überreicht bekommen. Diese Mittel werden in die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr West-, Mittegroßefehn & Ulbargen investiert. Die übergebene Summe von 1.135.000 Euro stellt rund 75 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens der Gemeinde Großefehn zur Umsetzung des geplanten Erweiterungsbaus dar.
Innenministerin Behrens: „Mit der Bedarfszuweisung kann die Gemeinde Großefehn weiter in den Erhalt und die Modernisierung ihrer Feuerwehr investieren und die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen verbessern.
Ohne die ehrenamtliche Arbeit der Frauen und Männer in unseren Feuerwehren, wäre ein flächendeckender Brandschutz in Niedersachsen schlicht nicht vorstellbar. Es ist deshalb unser ausdrückliches Ziel, diese Strukturen so gut es geht zu unterstützen.“
Erwin Adams, Bürgermeister Gemeinde Großefehn: „Die Großefehntjer, insbesondere die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr, freuen sich riesig über die Gewährung der Bedarfszuweisung für den Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses für die Ortsfeuerwehr West-/Mittegroßefehn & Ulbargen. Ohne die besondere Bedarfszuweisung könnte die Gemeinde diese Investition kaum stemmen. Ich sehe in der Gewährung der Bedarfszuweisung auch eine Anerkennung der vom Rat beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen.“
Zum Hintergrund
Bedarfszuweisungen (§ 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich, NFAG) sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung auf Antrag an besonders finanzschwache Kommunen gewährt, damit diese ihre Finanzkraft stärken können. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um solche, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwendigen Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen werden ausschließlich Kommunen gewährt, die ihre eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt, d.h. sämtliche Ertragsmöglichkeiten hinreichend ausgeschöpft haben und Aufwendungen auf ein notwendiges Maß begrenzen.