Innenminister und Landkreise Göttingen und Osterode unterzeichnen Zukunftsvertrag
Innenminister und Landkreise unterzeichnen Zukunftsvertrag
Landkreise erhalten 79,8 Mio. Euro/ Pistorius: „Kreisfusion hat Vorbildfunktion"
Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius, Landrat Bernhard Reuter und der Erste Kreisrat Gero Geißlreiter haben heute (12.11.2013) den Zukunftsvertrag unterzeichnet. Damit erhalten die Landkreise Göttingen und Osterode am Harz eine Entschuldungshilfe des Landes in Höhe von 79,8 Mio. €. Die Landkreise wollen zum 1.11.2016 fusionieren.
In einem Festakt in der Paulinerkirche der Universität Göttingen hob Innenminister Boris Pistorius die Bedeutung der Kreisfusion für das Land Niedersachsen hervor. „Dieser Zusammenschluss kann ein Vorbild für andere Kommunen sein, deren Leistungsfähigkeit gefährdet ist“, sagte Pistorius.
Landrat Reuter betonte, dass mit der Fusion ein starker Landkreis entstehe. „Wir machen einen ersten Schritt für ein wirksameres Auftreten der Region“, erklärte Reuter. Der neue Landkreis werde 2019 seinen Haushalt ausgleichen und könne die freiwilligen Leistungen auf hohem Niveau halten. Zukunftsinvestitionen wie in einen flächendeckenden Breitbandausbau würden dadurch möglich.
Der Erste Kreisrat Geißlreiter hob die Orientierung vieler Osteroder Bürger am Oberzentrum Göttingen hervor. Durch die Fusion würden viele Verflechtungen nun auch in der kommunalen Struktur abgebildet. Wert lege er weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Landkreis Goslar. Den Harz als Tourismusziel zu stärken, bleibe weiter ein gemeinsames Ziel. Der neue Landkreis werde Mitglied im gemeinsamen Tourismusverband bleiben.
Die Präsidentin der Universität Göttingen, Prof. Dr. Beisiegel, lobte die Landkreise für den Mut zur Fusion. Landrat Reuter und Erster Kreisrat Geißlreiter unterzeichneten außerdem einen Gebietsänderungsvertrag, der die Bedingungen der Fusion zwischen den beiden Landkreisen regelt. Der neue Landkreis wird Göttingen heißen. Der Kreissitz wird in Göttingen sein, Osterode erhält einen Verwaltungssitz. Alle Außenstellen bleiben bestehen, bürgernahe Dienstleistungen werden vor Ort weiter vorgehalten.
Um die Fusion zu vollziehen, bedarf es noch eines Landesgesetzes, das voraussichtlich 2014 verabschiedet wird. Die Auszahlung der Entschuldungshilfe erfolgt am 02.01.2014.