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Innenminister Pistorius händigt Bewilligungsbescheide aus: Northeim und Königslutter am Elm erhalten Bedarfszuweisungen für Stärkung des Brandschutzes

In diesem Jahr erhalten 31 besonders finanzschwache Kommunen in Niedersachsen sogenannte Bedarfszuweisungen des Landes für die Erfüllung besonderer Aufgaben. Zu diesen „besonderen Aufgaben“ gehört zum Beispiel auch der Brandschutz. Das Innenministerium bewilligt aktuell in den kommenden Wochen Mittel in Höhe von rund 18,5 Mio. Euro für Kommunen in ganz Niedersachsen. Gefördert werden im aktuellen Verfahren wichtige Investitionen für den Brandschutz und Hilfeleistungen. Dazu gehören neben Baumaßnahmen an Feuerwehrgebäuden auch die Beschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen sowie Brandschutzmaßnahmen in öffentlichen Einrichtungen.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius: „Die niedersächsische Feuerwehr rettet Leben – jeden Tag, rund um die Uhr. Sie muss daher bestmöglich ausgestattet und untergebracht sein. Das herausragende Engagement der ehrenamtlichen Feuerwehrfrauen und –männer ist für unsere Gesellschaft unersetzlich. Darum tragen wir als Land dazu bei, die regionale Feuerwehrinfrastruktur in Niedersachsen zu erhalten und zu modernisieren. Termine wie der heutige sind mir auch deswegen eine echte Herzensangelegenheit!"

Innenminister Pistorius hat heute (25.11.2021) zwei Bedarfszuweisungen für kommunale Projekte im Bereich Feuerwehr überreicht: 880 000 Euro gingen dabei an die Stadt Northeim für den Neubau eines Feuerwehrhauses im Ortsteil Hohnstedt.

Mehr als 1.265.000 Euro erhielt die Stadt Königslutter am Elm ebenfalls für den Neubau eines Feuerwehrhauses, im Ortsteil Scheppau.

Zum Hintergrund:

Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag an besonders finanzschwache Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um solche, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwendigen Ausgaben zu erwirtschaften.

Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben, d.h. sämtliche Ertragsmöglichkeiten hinreichend ausgeschöpft haben und Aufwendungen auf ein notwendiges Maß begrenzen.

Bedarfszuweisungen wegen „besonderer Aufgaben“, als eine der möglichen Bewilligungsformen, können als Finanzierungshilfen u.a. für Investitionen gewährt werden, wenn damit außergewöhnliche, von den Kommunen zu erbringende notwendige Leistungen unterstützt werden.


Artikel-Informationen

erstellt am:
25.11.2021

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