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Grüne Plakette

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 10.05.2012; Fragestunde Nr. 17


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die mündliche Anfrage der Abgeordneten Ulla Groskurt (SPD)

Die Abgeordnete hatte gefragt:

Seit dem 1. Januar 2012 gilt in Osnabrück die Regelung, dass nur noch Kraftfahrzeuge der Schadstoffklasse 4 die Umweltzone befahren dürfen. Wer ohne den Nachweis der grünen Plakette fährt, muss 40 Euro zahlen, außerdem wird in die Flensburger Kartei ein Punkt eingetragen. 717 Verfahren hat die Stadt Osnabrück in den beiden ersten Monaten des Jahres eingeleitet. In allen Fällen wurden ausschließlich Mitarbeiter des OS-Teams auf die „Plakettensünder“ aufmerksam.

Recherchen der Neuen Osnabrücker Zeitung ergaben, dass in der Osnabrücker Umweltzone ausschließlich geparkte Autos regelmäßig kontrolliert werden. Für den fließenden Verkehr ist die Polizei zuständig; die Polizei hat allerdings noch keinen Verstoß gegen die Plakettenpflicht festgestellt.

Da eine fehlende grüne Umweltplakette einen Rechtsbruch darstellt, frage ich die Landesregierung:

1. Fehlen der Polizei Kräfte, den fließenden Verkehr auf fehlende Plaketten zu kontrollieren?

2. Wenn ja, wie gedenkt die Landesregierung den Mangel zu beheben?

3. Gibt es seitens des Innenministeriums Weisungen an die Polizei, Plakettensünder nicht zu belangen?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung:

Das vorrangige Ziel der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit besteht in der Verringerung der Zahl getöteter und schwerverletzter Unfallopfer. Vor diesem Hintergrund werden die präventiven und repressiven polizeilichen Maßnahmen aus den Ergebnissen einer dezidierten orts- und ursachenbezogenen örtlichen Unfallanalyse abgeleitet.

Im Hinblick auf die örtlichen Unfallbrennpunkte ist für Niedersachsen festzustellen, dass sich das schwere Unfallgeschehen auf den außerörtlichen Streckenbereichen der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen konzentriert. Auf diesen Straßen sind jährlich wiederkehrend ca. 70 Prozent aller Unfalltoten im Straßenverkehr zu verzeichnen. Demgegenüber treten innerörtliche Bereiche mit einem Anteil der Verkehrstoten von ca. 20 Prozent und Autobahnen mit einem Anteil von ca. 10 Prozent deutlich zurück. Der Unfallursache „Geschwindigkeit“ kommt im Zusammenhang mit den schweren Landstraßenunfällen eine herausragende Bedeutung zu.

Die Konzentration der polizeilichen Ressourcen auf die Bekämpfung des schweren Unfallgeschehens dient somit der Verhinderung schwerster Verkehrsunfälle und der Abwendung der daraus resultierenden schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen und deren Angehörige.

Die für Fragen der Dienst- und Fachaufsicht über die Polizeiinspektion Osnabrück zuständige Polizeidirektion Osnabrück hat in ihrer Stellungnahme diese strategische Zielsetzung bekräftigt.

Die Polizeiinspektion Osnabrück führt sowohl präventive Maßnahmen als auch Verkehrskontrollen nach dem Prinzip eines ganzheitlichen Maßnahmenansatzes durch. Neben Aspekten der Kriminalitätsbekämpfung werden in die Kontrollen auch alle relevanten verkehrsrechtlichen Gesichtspunkte einbezogen, wie z.B. das konkrete Fahrverhalten, Aspekte der Fahrtauglichkeit des Fahrzeugführers und fahrzeugtechnische bzw. zulassungsrechtliche Gesichtspunkte. In diesem Zusammenhang prüft die Polizei selbstverständlich auch Verstöße gegen die Umweltplakettenpflicht und ahndet sie im Feststellungsfalle.

Die Polizeidirektion Osnabrück weist im Übrigen darauf hin, dass die örtliche Polizeiinspektion anlässlich der im Jahre 2010 vollzogenen Einrichtung der Umweltzone im Stadtgebiet Osnabrück gemeinsam mit der Stadtverwaltung stationäre Verkehrskontrollen durchgeführt hat, um die Verkehrsteilnehmer über die geänderte Rechtslage und die daraus resultierenden Rechtsfolgen aufzuklären. Bei diesen arbeitsteilig durchgeführten Aktionen lag der Schwerpunkt bei der Aufklärung, auf Ahndungsmaßnahmen ist in der Einführungsphase verzichtet worden.

Seit der Beschränkung der Umweltzone auf die „Grüne Plakette“ ab 2012 sind durch die Polizei im Rahmen von Kontrollen des fließenden Verkehrs keine entsprechenden Verkehrsverstöße festgestellt bzw. angezeigt worden. Für die zweite Jahreshälfte 2012 sind erneute gemeinsame Kontrollaktionen vorgesehen.

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs – einschließlich der Umweltplakette – erfolgt in Absprache mit der Stadt bzw. dem Landkreis Osnabrück durch die Behörden der Stadt bzw. des Landkreises. Dass diese Absprache nicht nur einen optimierten Ressourceneinsatz aller beteiligten Behörden ermöglicht, sondern auch Überwachungsdefizite wirksam vermeidet, belegen die Ahndungszahlen der kommunalen Ordnungsdienste bei ihren Kontrollen der Plakettenpflicht im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Nein.

Zu 2.:

entfällt

Zu 3.:

Nein.

Presseinformation

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erstellt am:
10.05.2012

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