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erstellt am:
18.11.2025
Behrens: „Wir machen Förderverfahren in Niedersachsen einfacher, schneller und günstiger“
Der Niedersächsische Landtag hat am heutigen Dienstag (18.11.2025) das Gesetz zur
vereinfachten Bereitstellung und Auszahlung von Fördermitteln an kommunale Fördermittelempfänger (Niedersächsisches Kommunalfördergesetz – NKomFöG) beschlossen.
werden die landesgesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass den kommunalen Fördermittelempfängern vorrangig pauschalierte oder budgetierte zweckgebundene Förderungen unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden können. Durch ein schlankes und bürokratiearmes Verwendungsnachweisverfahren werden die Verwaltungen von Land und Kommunen erheblich entlastet.
Die Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, sagt dazu: „Mit dem NKomFöG schaffen wir die Grundlage für ein modernes, unbürokratisches und wirklich kommunalfreundliches Förderverfahren. Damit setzen wir ein zentrales Versprechen des Koalitionsvertrags um – und machen die Förderverfahren in Niedersachsen einfacher, schneller und günstiger. Besonders wichtig dabei: Wir geben den Kommunen mehr Flexibilität. Fördermittel sollen künftig dort eingesetzt werden können, wo sie wirklich
gebraucht werden – ohne unnötige Bürokratie, passgenau und praxisnah. So können vor Ort schnelle und pragmatische Lösungen gefunden werden, die Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar zugutekommen.“
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung wird nach In-Kraft-Treten des Gesetzes die Niedersächsische Kommunalfördergesetzverordnung erlassen. Mit dieser Verordnung wird der Pakt für Kommunalinvestitionen umgesetzt, mit dem die Niedersächsische Landesregierung den Kommunen u.a. insgesamt 600 Millionen Euro für Investitionen zur Verfügung stellt. Der Pakt wurde im März 2025 zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart. Von den 600 Millionen Euro erhalten die Gemeinden 50,9 Prozent, die Landkreise und kreisfreien Städte 49,1 Prozent. Die Verteilung innerhalb der Ebenen erfolgt nach der Einwohnerzahl, wobei jede Kommune einen Mindestbetrag in Höhe von 200.000 Euro erhält.
400 Millionen Euro erhalten die Kommunen bereits in diesem Jahr zur schnellen Unterstützung ihrer Investitionstätigkeit ohne Antrag ausgezahlt. Die restlichen 200 Millionen Euro können die Kommune ab dem Jahr 2026 über einen Online-Dienst unbürokratisch abrufen.
Die Investitionsmittel können die Kommunen für sämtliche Investitionen in die kommunale Infrastruktur verwenden. Eine Einschränkung auf einzelne Förderbereiche gibt es nicht. Gefördert werden können Investitionsmaßnahmen die ab dem 01.01.2025 begonnen wurden und spätestens bis zum 31.12.2031 abgeschlossen werden.
Innenministerin Behrens zum Start des Paktes: „Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, mit den kommunalen Spitzenverbänden einen pragmatischen Weg zur dringend notwendigen finanziellen Förderung der Investitionstätigkeit unserer Kommunen zu finden. Der Start des Paktes legt den Grundstein für eine bessere Infrastruktur in Niedersachsen. Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit geben wir den Kommunen den maximalen Handlungsspielraum bei der Auswahl der Investitionsprojekte. Wichtig ist mir, dass das Geld nun schnell in der Fläche ankommt und zu echten Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger führt.“