Fusion im Landkreis Lüchow-Dannenberg
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 22.06.2012; Fragestunde Nr. 54
Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die mündliche Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte (GRÜNE)
Die Abgeordnete hatte gefragt:
Der Kreistag des Landkreises Lüchow-Dannenberg berät derzeit über eine mögliche Fusion mit seinem Nachbarkreis Lüneburg. Im Vordergrund steht dabei die Möglichkeit, über den Zukunftsvertrag mit dem Land Niedersachsen 75 % von Zins und Tilgung der Altschulden durch das Land übernehmen zu lassen. Der Landkreis Lüneburg hat bereits einen Zukunftsvertrag mit dem Land abgeschlossen und sich der Eigenentschuldung verpflichtet, eine Fusion war für den Landkreis Lüneburg jedoch nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Zukunftsvertrag. Landrat Schulz (parteilos) spricht von fusionsbedingten möglichen Einsparungen in Höhe von 4,5 Millionen Euro jährlich.
Ich frage die Landesregierung:
1. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass durch eine Fusion 4,5 Millionen Euro jährlich eingespart werden können, und an welchen konkreten Stellen und in welcher konkreten Höhe sieht die Landesregierung ab wann Einsparmöglichkeiten für den Landkreis Lüchow-Dannenberg, wenn es zu einer Fusion mit dem Landkreis Lüneburg kommen würde?
2. Wie hoch würden in diesem Fall zunächst die fusionsbedingten Mehrkosten aus Sicht der Landesregierung sein?
3. Welche Anreize sieht die Landesregierung für den Landkreis Lüneburg, einer Fusion zuzustimmen, wo er doch bereits in den Genuss der 75-prozentigen Schuldenübernahme gekommen ist?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:
Der Kreistag des Landkreises Lüchow-Dannenberg hat am 4. Juni dieses Jahres mit großer Mehrheit beschlossen, Gespräche mit den Landkreisen Lüneburg und Uelzen über einen möglichen Zusammenschluss aufzunehmen. Die Landesregierung begrüßt diesen Kreistagsbeschluss. Mit ihm trägt der Landkreis nicht zuletzt der wissenschaftlich-analytischen Bestandsaufnahme der Kommunalstrukturen in Niedersachsen aus dem Jahr 2010 (Fortschreibungsstand Februar 2012) Rechnung.
Die Bestandsaufnahme ist im Auftrag des Landes durch das Internationale Institut für Staats- und Europawissenschaften (ISE) durchgeführt worden. Nach Darlegung des Gutachters der Bestandsaufnahme, des Staats- und Verwaltungswissenschaftlers Prof. Dr. Dr. Jens Joachim Hesse, hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg im Hinblick auf die zu bewältigenden künftigen Herausforderungen erheblichen Stabilisierungsbedarf. Seine Entwicklungschancen würden insbesondere durch die ausgeprägte Randlagigkeit, seine infrastrukturelle Unterversorgung und die generelle Strukturschwäche beeinträchtigt. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf den von verschiedenen Institutionen (insbesondere vom Landesbetrieb für Kommunikations- und Informationstechnologie Niedersachsen und dem Niedersächsischen Institut für Wirtschaftsforschung) prognostizierten hohen Bevölkerungsrückgang im Landkreis Lüchow-Dannenberg um ca. 20 Prozent vom Jahr 2010 bis zum Jahr 2030. Das gleiche gilt für den Umstand, dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg die weitaus höchste Pro-Kopf-Verschuldung an Kassenkrediten aller Landkreise in Niedersachsen aufweist (2.487 Euro bei insgesamt 122,3 Mio. Euro, jeweils Stand 31.03.2012).
Die abschließend erklärte Bereitschaft zu einem Zusammenschluss mit einem Nachbarlandkreis würde dem Landkreis Lüchow-Dannenberg zudem die Möglichkeit zum Abschluss eines sogenannten Entschuldungsvertrages nach § 14a NFAG mit dem Land eröffnen können.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Welche konkreten Einsparungen nach Art und Höhe durch einen Zusammenschluss der Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg möglich und über welche Zeiträume etwaige Einsparungen zu erzielen sind, kann nur im Rahmen von Projektarbeiten auf Grund der konkreten Gegebenheiten und nach Maßgabe der konkreten Umsetzungsabsichten der beteiligten Kommunen bestimmt werden. Projektarbeiten sind noch nicht erfolgt.
Zu 2.:
Zusammenschlüsse von Kommunen bringen grundsätzlich anfängliche Umsetzungskosten mit sich (z.B. für die Vereinheitlichung der IuK-Infrastruktur). In der Regel sind die anfänglichen Umsetzungskosten aber deutlich geringer als die bereits im selben Zeitraum realisierten Einsparungen. Konkrete Aussagen über die Art und Höhe der Umsetzungskosten im Falle eines Zusammenschlusses des Landkreises Lüneburg mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg sind wiederum nur auf Grund entsprechender Projektarbeiten nach Maßgabe der konkreten Umsetzungsabsichten der Beteiligten möglich. Derartige Projektarbeiten sind noch nicht erfolgt.
Zu 3.:
Es ist zutreffend, dass der Landkreis Lüneburg auf Grund des von ihm mit dem Land bereits abgeschlossenen Entschuldungsvertrages in gleicher Hinsicht nicht noch einmal von einem möglichen Zusammenschluss mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg profitieren kann. Gleichwohl dürfte es mittel- und langfristig auch im eigenen Interesse des Landkreises Lüneburg liegen, in Nordostniedersachsen kommunale Strukturen zu erreichen, die die Bedeutung dieses Gebietes im Gesamtgefüge des Landes steigern und seine weitere Entwicklung insgesamt fördern.