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Führungsspitzen bei drei Polizeidirektionen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 30.05.2013; Fragestunde Nr. 40


Innenminister Boris Pistorius beantwortet die mündliche Anfrage der Abgeordneten Thomas Adasch, Rudolf Götz, Mechthild Ross-Luttmann, Angelika Jahns, Bernd-Carsten Hiebing, Ansgar-Bernhard Focke und Johann-Heinrich Ahlers (CDU)

Die Abgeordneten hatten gefragt:

In einer Anfrage mehrerer Mitglieder der CDU-Landtagsfraktion wurden verschiedene Fragen bezüglich des Austausches der Polizeipräsidenten von Hannover und Oldenburg sowie der Polizeipräsidentin von Osnabrück gestellt.

Dabei wurde ein Artikel der Nordwest-Zeitung vom 5. April 2013 zitiert, wonach Innenminister Pistorius geäußert haben soll, erst nach Gesprächen mit den Betroffenen zu dem Schluss gekommen zu sein, dass eine weitere sachlich-fachliche Zusammenarbeit nicht mehr möglich sei. Im gleichen Artikel ist zu lesen, solche Gespräche habe es nicht gegeben und die Aussage des Innenministers sei eine „glatte Lüge“.

Die Landesregierung wurde daher gefragt, wie sie den Vorwurf der „glatten Lüge“ bewerte und bei welchen Gesprächen sich der Innenminister einen Eindruck darüber verschaffte, ob eine sachlich-fachliche Zusammenarbeit möglich sei.

Die Landesregierung antwortete hierauf, der Innenminister habe mit den Betroffenen Gespräche über die Gründe der Abberufung geführt. Es entziehe sich daher der Kenntnis der Landesregierung, wie der Autor der Nordwest-Zeitung zu der Aussage der „glatten Lüge“ gekommen sei.

In einer weiteren Frage wurde nach den Kosten der Versetzung der betroffenen Beamten in den einstweiligen Ruhestand bis zum Erreichen der regulären Altersgrenze gefragt. Die Landesregierung sah sich nicht imstande, diese Frage zu beantworten, weil sich die dazu benötigten Unterlagen bei der Oberfinanzdirektion befänden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wann hat der Innenminister vor der Abberufung der Polizeipräsidenten mit diesen Gespräche über eine zukünftige Zusammenarbeit geführt, oder sind entsprechende Äußerungen des Innenministers in der Nordwest-Zeitung unzutreffend, er hätte erst nach diesen Gesprächen über die Abberufung entschieden?

2. Waren dem Innenminister bei seiner Entscheidung über die Abberufung die durch die Abberufung entstehenden Kosten der Versorgung der Beamten bekannt?

3. Warum hat die Landesregierung entgegen der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes zu Anfragen nach Artikel 24 der Niedersächsischen Verfassung nicht in nachgeordneten Behörden wie der Oberfinanzdirektion recherchiert, und warum hat sie die ausstehende Antwort zu den Kosten der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand bis zur regulären Altersgrenze bislang noch nicht nachgereicht?

Innenminister Boris Pistorius beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Der Wechsel an der Spitze mehrerer Polizeidirektionen im April 2013 war bereits Gegenstand unterschiedlicher Mündlicher Anfragen. Wie bereits dazu ausgeführt, handelt es sich bei politischen Beamtinnen und Beamten um einen Personenkreis, der nach der Art seiner Aufgaben in besonderer Weise des politischen Vertrauens der Landesregierung bedarf. Diese Voraussetzung ist bei Ämtern gegeben, die nach den übertragenen Funktionen eine besondere politische Bindung zur Landesregierung und der von ihr verfolgten Politik erfordern. Es handelt sich um Beamtinnen und Beamte in Schlüssel- und Spitzenstellungen, die an der Nahtstelle zwischen Politik und Verwaltung stehen, das reibungslose Funktionieren des Übergangs von der politischen Spitze in die Verwaltung gewährleisten und sich durch den besonderen politischen Einfluss, den sie dienstlich nehmen können, von den übrigen Beamtinnen und Beamten unterscheiden.

Politischen Beamtinnen und Beamten, die in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, wird für den Monat, in denen ihnen die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand mitgeteilt worden ist, und für die folgenden drei Monate weiterhin ihre Besoldung gezahlt.

Danach haben sie Anspruch auf ein zeitweise erhöhtes Ruhegehalt in Höhe von 71,75 v. H. der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Besoldungsgruppe, aus der sie in den Ruhestand versetzt wurden. Das erhöhte Ruhegehalt wird für die Dauer der Zeit, in der die Beamtin oder der Beamte das Amt innehatte, mindestens aber für sechs Monate und längstens für drei Jahre gewährt. Danach besteht ein Anspruch auf das erdiente Ruhegehalt.

Daraus ergibt sich, dass von April bis einschließlich Juli 2013 der in den einstweiligen Ruhestand versetzten Polizeipräsidentin und dem in den einstweiligen Ruhestand versetzten Polizeipräsidenten eine Besoldung der Besoldungsgruppe B 4 NBesG in Höhe von 7.159,44

Euro zusteht. Hinzu kommen eventuell Zulagen, die von den persönlichen Verhältnissen abhängig sind.

Das erhöhte Ruhegehalt in Höhe von 71,75 v. H. ist ab August zu zahlen. Es beträgt (Besoldungsgruppe B 4 NBesG) monatlich 5.136 Euro zuzüglich der o.a. Zulagen. Der ehemalige Polizeipräsident von Hannover wurde in das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport versetzt, wo ihm ein Dienstposten als Referatsleiter übertragen wurde. In diesem Fall werden aktuell keine Versorgungsbezüge gezahlt.

Die Höhe des erdienten Ruhegehalts beläuft sich maximal auf die o. a. Beträge des erhöhten Ruhegehalts, soweit die dafür notwendigen ruhegehaltfähigen 40 Dienstjahre erbracht wurden. Die Berechnung hängt im Einzelnen auch von den persönlichen Verhältnissen ab, wie beispielsweise Familienstand, Kinder und sonstige Einkünfte.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1.:

In seiner Rede am 17.04.2013 anlässlich der Aktuellen Stunde im Niedersächsischen Landtag hat Herr Innenminister Pistorius bereits hierzu Stellung genommen.

Dem Innenminister sind die drei Personen bekannt und er hat sich umfangreich über diese und ihre Aufgabenwahrnehmung informiert, soweit er davon nicht bereits Kenntnis hatte. Ungeachtet dessen war es für den Minister eine selbstverständliche Verpflichtung, mit den betroffenen Personen über die beabsichtigte Entscheidung zu sprechen ehe die Öffentlichkeit informiert wird.

Herr Minister Pistorius hat den Betroffenen dann auch in persönlichen Gesprächen seine Gründe für die Abberufung dargelegt. Er hat sowohl mit Herrn Brockmann als auch mit Frau Fischer vor der Pressekonferenz Vieraugengespräche geführt. Nur bei Herrn Thurau war ihm die Information zunächst nur telefonisch möglich gewesen. Zwar war ein persönliches Gespräch für den Abend des 03.04.2013 bereits vereinbart. Allerdings musste die erst später geplante Pressekonferenz zur Vorstellung der Veränderungen in der Polizeiführung auf den Nachmittag des 03.04. vorgezogen werden. Denn durch eine Indiskretion in einer Polizeidirektion drohten weitere Spekulationen und damit Schaden für die Betroffenen. Zum Schutz der Beamtin und der Beamten wurden die Planungen zur neuen Polizeiführung daher früher als geplant der Öffentlichkeit vorgestellt.

Das persönliche Gespräch wurde zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Pressetermin im Büro von Herrn Minister Pistorius in aller Vertrautheit und Verschwiegenheit geführt. So wie mit allen anderen Betroffenen auch. In allen Gesprächen wurde Vertraulichkeit vereinbart.

Der Minister hat darüber hinaus nicht behauptet, dass er vorher länger mit den Betroffenen über ihre Aufgabenwahrnehmung persönlich diskutiert und erst in einem zweiten Schritt seine Entscheidung mitgeteilt habe. Im Übrigen wäre dies auch weder rechtlich erforderlich noch geboten, noch entspräche dies der in solchen Fällen üblichen Praxis.

Zu Frage 2.:

Die gesetzlichen Folgen einer Versetzung in den Ruhestand waren Herrn Minister Pistorius zum Zeitpunkt seiner Entscheidung bekannt. Auch wenn die abschließende Berechnung durch die Oberfinanzdirektion noch nicht erfolgt war, konnte er die Größenordnung der Kosten aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Regelung einschätzen. Er war insbesondere darüber informiert, dass der Polizeipräsidentin und dem Polizeipräsidenten nach der Versetzung in den Ruhestand für den Monat April und die folgenden drei Monate noch eine Besoldung aus der Besoldungsgruppe B 4 NBesG zustand, sie ab August einen Anspruch auf ein zeitweise erhöhtes Ruhegehalt in Höhe von 71,75 v. H. der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Besoldungsgruppe B 4 NBesG haben und danach ein Anspruch auf das erdiente Ruhegehalt besteht, das maximal die Höhe des erhöhten Ruhegehalts erreichen kann.

Zu Frage 3.:

Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Mündlichen Anfrage Nr. 34 lag eine Berechnung der Bezüge durch die Oberfinanzdirektion noch nicht vor. Im Übrigen stehen einer weitergehenden konkreten Bezifferung der Pensionszahlungen der betroffenen Beamtin und des betroffenen Beamten schützwürdige Belange dieser Personen sowie ihrer Familienangehörigen im Sinne des Artikel 24 Abs. 3 Satz 1 Niedersächsische Verfassung entgegen.

Schließlich wäre es für eine konkrete Bezifferung notwendig, nicht nur höchstpersönliche Angaben der betroffenen Beamtin und des betroffenen Beamten, sondern wie - in den Vorbemerkungen bereits dargelegt - ggf. auch von Familienangehörigen der Öffentlichkeit preiszugeben.

Bereits die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht des Dienstherrn (§ 45 BeamtStG, Artikel 33 Abs. 5 GG), die auch gegenüber Ruhestandsbeamten und ihren Familien besteht, gebietet es jedoch, die Persönlichkeitsrechte der Beamten vor entsprechenden Eingriffen zu schützen. Schwerer wiegt aber noch, dass im vorliegenden Fall durch eine Offenlegung Rückschlüsse auf Familienangehörige und ihre Einkünfte und ggf. Lebensweise möglich sind. Damit wäre das grundgesetzlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Abs. 1 GG) dieser betroffenen Personen in ungerechtfertigter Weise verletzt. Es handelt sich im vorliegenden Fall um Informationen, deren Weitergabe wegen ihres streng persönlichen Charakters für die Betroffenen unzumutbar ist (vgl. auch BVerfGE 65, 1, 46). Überwiegen in einem solchen Fall schützenswerte Rechtspositionen Dritter, findet nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Informationsrecht der Legislative an dieser Stelle seine Grenzen (vgl. BVerfGE 67, 100, 117 f.).

Presseinformation

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erstellt am:
31.05.2013

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