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Feuerwehr Braunschweig

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 22.06.2012; Fragestunde Nr. 23


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die mündliche Anfrage der Abgeordneten Heidemarie Mundlos, Rudolf Götz, Carsten Höttcher, Frank Oesterhelweg (CDU) und Almuth von Below-Neufeldt (FDP)

Die Abgeordneten hatten gefragt:

In der 137. Sitzung des Niedersächsischen Landtages im Mai 2012 zur Großen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (Drs. 16/4333 und Drs. 16/4713) äußerte sich der Abgeordnete Klaus-Peter Bachmann, SPD, zur Firma Eckert & Ziegler wie folgt: „Ich bin auch Vorsitzender des Fördervereins Feuerwehr Braunschweig. Mir sagen die freiwilligen Feuerwehrleute, aber auch die Berufsfeuerwehrleute: Wir sind auf die Dinge nicht ausreichend vorbereitet. Die Firma bietet nicht genügend Transparenz, sie macht auch nicht genügend Öffentlichkeitsarbeit, sie geht dilettantisch damit um.“

Im weiteren Verlauf ist im Protokoll zu lesen: „Die Präsidentin schaltet dem Redner das Mikrofon ab - Klaus-Peter Bachmann (SPD): Uns geht es nicht darum, den Standort zu geißeln, sondern optimale Bedingungen zu schaffen!“

Angesichts der Tatsache, dass es in Niedersachsen derzeit rund 127 000 ehrenamtliche und 2 000 hauptberufliche Feuerwehrleute gibt, die einen hohen Standard beim Brandschutz gewährleisten, weil eben von der Feuerwehr schnelle Hilfe bei Bränden oder Unfällen erwartet wird, bedarf es bei dieser sensiblen Thematik der Klarstellung.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Kann sie bestätigen, dass die Feuerwehr Braunschweig über die Situation der Betriebe am besagten Standort, insbesondere der Firma Nuclitec, so informiert ist, dass im Falle eines Einsatzes ein angemessenes und sachgerechtes Vorgehen mit größtmöglichem Schutz für die ansässigen Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firmen sowie die Einsatzkräfte der Feuerwehr gewährleistet ist? Wenn ja, wie ist die Feuerwehr vorbereitet? Wenn nein, welche Maßnahmen müssten noch getroffen werden?

2. Gibt es für den Fall denkbarer Einsätze am Firmenstandort mit den jeweiligen Firmen und der Feuerwehr und weiteren Sicherheitskräften abgestimmte Einsatzpläne, die kontinuierlich überprüft, gegebenenfalls nach neuestem Stand der Geschäftsbereiche und der feuerwehrtechnischen Möglichkeiten weiterentwickelt und trainiert werden?

3. Kann die Landesregierung bestätigen, dass alle Beteiligten am Standort bereitwillig und konstruktiv ihren Beitrag leisten, um die erforderlichen Sicherheitsstandards zu erfüllen?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Am Standort Braunschweig befinden sich im Ortsteil Thune die Unternehmen Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH und GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG auf einem Firmengelände. Der Schwerpunkt der Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH liegt in der Herstellung und dem Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen für die Bereiche Medizin, Forschung Technik und Umweltschutz. Die GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG produziert Radiopharmaka zur Diagnose und Therapie, insbesondere radioaktive Jodkapseln zur Therapie von Schilddrüsenerkrankungen. Beiden Firmen wurde zum Umgang mit radioaktiven Stoffen eine Genehmigung gemäß § 7 StrlSchV vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig erteilt.

Gem. Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 500 „Einheiten im ABC-Einsatz“ (RdErl. d. MI v. 3.3. 2005, Nds. MBl. S. 258) sind Bereiche der Firmen Eckert & Ziegler Nuclitec und GE Healthcare Buchler, in denen der Umgang mit radioaktiven Stoffen genehmigt worden ist, in die Gefahrengruppe III eingeordnet. Dies bedeutet, dass Einsatzkräfte nur mit Sonderausrüstung und unter besonderer Überwachung und Dekontamination / Hygiene tätig werden dürfen. Die Eigenart der in der Gefahrengruppe III eingestuften Betriebe erfordert die Anwesenheit einer fachkundigen Person, die während des Einsatzes die entstehende Gefährdung und die anzuwendenden Schutzmaßnahmen beurteilen kann. Bei den Unternehmen Eckert & Ziegler Nuclitec und GE Healthcare Buchler handelt es sich um die Gefahrengruppe IIIA für radioaktive Gefahrstoffe.

Die Feuerwehr Braunschweig ist entsprechend der gültigen Feuerwehrdienstvorschriften auf mögliche Gefahrensituationen vorbereitet. Das Gefahrenabwehrkonzept sieht bei CBRN-Ereignissen (mit chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahren) den Einsatz des Gefahrstoffzuges der Berufsfeuerwehr vor. Die Freiwillige Feuerwehr unterstützt bei Bedarf mit dem ABC-Zug und ist subsidiär tätig, zum Beispiel durch die Besetzung der bei einem Gefahrstoffeinsatz vakanten Wachen der Berufsfeuerwehr.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Die Feuerwehr Braunschweig ist auf Einsätze in Objekten, die mit Gefahrstoffen umgehen, insbesondere wie folgt vorbereitet:

Ständige Aus- und Fortbildung – auch in Form von Einsatz- und Alarmübungen am bzw. im Objekt,

Spezialausbildung für Führungskräfte/Einsatzleiter (Fachkunde im Strahlenschutz wird durch Lehrgänge innerhalb von fünf Jahren aktualisiert),

Vorhaltung von Spezialfahrzeugen und Spezialgeräten, zum Beispiel für Gefahrguteinsätze und zur Dekontamination von Einsatzkräften, Betroffenen und Verletzten,

Vorhaltung der erforderlichen messtechnischen Ausstattung.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Zu 2.:

Zur Sicherstellung einer schnellen Orientierung im Gebäude und auf dem Gelände hält die Feuerwehr Braunschweig einen „Feuerwehrplan für bauliche Anlagen“ gem. DIN 14095 vor. Es handelt sich dabei um einen gemeinsamen Plan für die Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH & Co. KG und die GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG. Der Feuerwehrplan gibt nicht nur Aufschluss über Angriffswege, Löscheinrichtungen und Gefahrenschwerpunke, sondern weist auch Bereitstellungsräume und Kontaminationsnachweisplätze aus.

An der ständig zur Feuerwehr durchgeschalteten Brandmeldeanlage (BMA) werden darüber hinaus Feuerwehrlaufkarten gem. DIN 14 675 vorgehalten. Diese entsprechen den Gestaltungsrichtlinien der AGBF Niedersachsen (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren). Im Bereich der Brandmelderzentrale werden auch die EU-Sicherheitsdatenblätter für die vorhandenen Gefahrstoffe vorgehalten. Bei jeder Auslösung der BMA wird vom Wachdienst der Bereitschaftsdienst alarmiert. Es handelt sich dabei um orts- und sachkundige sowie atemschutztaugliche Mitarbeiter der Unternehmen Eckert & Ziegler Nuclitec und GE Healthcare Buchler.

Für den Fall, dass die Bevölkerung betroffen ist, hält die Stadt Braunschweig neben einem Katastrophenschutzplan auch Evakuierungspläne mit detaillierten Informationen über Unterbringungsmöglichkeiten vor.

Die Stadt Braunschweig hat darüber hinaus mittels „Dienstanweisung zur Bewältigung von zivilen Großschadenslagen und außergewöhnlichen Ereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle“ die Verwaltung in die Gefahrenabwehr eingebunden. Ab Gefahrenabwehrstufe III (Großschadenslagen / außergewöhnliche Ereignisse) wird zur Leitung der Gefahrenabwehrmaßnahmen ein zentraler Stab eingerichtet. Aufgrund der in den vergangenen Jahren vielfach erforderlichen Evakuierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Kampfmittelfunden im Stadtgebiet verfügt der Stab über entsprechende Einsatzerfahrung.

Alle Pläne werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.

Zu 3.:

Ja, siehe dazu auch die Ausführungen unter 1. und 2.

Presseinformation

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erstellt am:
25.06.2012

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