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Evaluierung von „Integrationsfonds“ und „Wohnsitzauflage“: Landesinitiativen wichtig für schnelle Integration von Flüchtlingen

Pistorius: „Entscheidender Beitrag, um Kommunen zu entlasten und Integration vor Ort zu fördern.“


Von Anfang 2015 bis Juli 2019 sind rund 168.700 Flüchtlinge und Asylbegehrende nach Niedersachsen gekommen. Das entspricht etwa 2,1 Prozent der gesamten niedersächsischen Bevölkerung – eine immense Aufgabe gerade für die Kommunen, die im Wesentlichen für die Integration dieser Menschen verantwortlich sind. Unterkünfte und Kinderbetreuung müssen bereitgestellt, Ausbildung und Integration in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bei diesen Aufgaben mit dem „Integrationsfonds“ sowie der „Lageangepassten Wohnsitzauflage“.

Beide Instrumente wurden auf ihre Wirksamkeit hin evaluiert und durch das erstellte Gutachten in weiten Teilen positiv bewertet. Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Die öffentliche Verwaltung wurde durch den stark angestiegenen Zuzug von Asylbewerberinnen und -bewerbern intensiv beansprucht. Das Land hat die besonders betroffenen Kommunen durch den Integrationsfonds und die Wohnsitzauflage gezielt unterstützt. Das Ergebnis der jetzt abgeschlossenen Evaluation belegt, dass wir mit diesen Maßnahmen den richtigen Weg eingeschlagen haben. Wir werden sie daher fortsetzen und Hilfe weiterhin zielgerichtet dort anbieten, wo sie dringend benötigt wird.“

Die Gutachter der Firma „Empirica“ aus Berlin sehen den Integrationsfonds als geeignetes Instrument an, um auf den Zuzug von Flüchtlingen angemessen zu reagieren. Eine Fortführung sei sinnvoll und notwendig, da die Aufgaben weiterhin bestehen, so der Bericht. Allerdings wurden auch Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Erste Anregungen, die auf eine Vereinfachung des Verfahrens für die Kommunen abzielen, wurden bereits für das laufende Jahr 2019 umgesetzt. Für die Folgejahre wird derzeit eine neue Richtlinie unter Berücksichtigung der Evaluationsergebnisse erarbeitet.

Der im Jahr 2017 eingerichtete Integrationsfonds stellt jährlich zehn Millionen Euro für Kommunen von der Landesregierung bereit. Aus diesen Mitteln wurden im Jahr 2017 Salzgitter, Wilhelmshaven und Delmenhorst und im Jahr 2018 Hameln, Laatzen, Leer, Lüneburg, Nienburg, Rothenburg, Stadthagen und Verden gefördert. Insgesamt wurde in den Jahren 2017 und 2018 die Finanzierung des Baus oder der Erweiterung von 14 Kindertagesstätten, drei Schulen, einem Sportplatz sowie einem Jugendtreff bewilligt. Für diese Investitionsvorhaben wurden insgesamt etwa 14,1 Mio. Euro der für die beiden Jahre zur Verfügung gestellten 20 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die übrigen Mittel werden für 21 weitere Projekte und programmbegleitende Maßnahmen wie etwa Streetworking oder Schulsozialarbeit verwendet.

Die Regelungen zur „Lageangepassten Wohnsitzauflage“ hingegen hindern anerkannte Flüchtlinge daran, ihren Wohnsitz in den nächsten drei Jahren nach Delmenhorst, Salzgitter und Wilhelmshaven zu verlegen – Städte, die gerade in bestimmten Bereichen eine hohe Konzentration von Flüchtlingen aufwiesen. Denn für eine gelungene Integration ist es wichtig, die Bildung sozialer Brennpunkte zu verhindern. Der Bericht der Gutachter thematisiert diese unerwünschten Konzentrationsprozesse zugunsten einer schnelleren Integration.

Neben den zwei genannten Instrumenten wurde – zusammen mit der Abteilung für Städtebau im Umweltministerium – eine Workshop-Reihe initiiert, um städtebauliche Probleme zu lösen und die Bildung sozialer Brennpunkte in den betroffenen Kommunen zu verhindern. Im Fokus stand vor allem der Umgang mit sogenannten Problemimmobilien und Wohnungsleerstand. Die Kanzlei BBG und Partner aus Bremen hatte ein Rechtsgutachten zum Thema „Umgang mit Wohnungsleerstand und verwahrlostem Wohnungsbestand (‚Problemimmobilien‘)“ erstellt.


Alle hier benannten Dokumente stehen auf der Homepage des Innenministeriums unter:

https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/auslanderangelegenheiten/integrationsfonds_und_wohnsitzauflage/unterstutzung-von-kommunen-bei-der-integration-von-menschen-aus-krisengebieten-179633.html zum Download bereit


Presseinformation

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erstellt am:
05.09.2019

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