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erstellt am:
23.09.2025
Behrens: „Die Polizei in Niedersachsen geht konsequent gegen Verfassungsfeinde vor, auch wenn sich Anhaltspunkte in den eigenen Reihen ergeben“
Heute Mittag (23.09.2025) sind gegen sieben Beamtinnen und Beamte der Polizei Niedersachsen verwaltungsgerichtliche Beschlüsse zur Beschlagnahme und Durchsuchung von Smartphones und weiterer Speichermedien vollstreckt worden. Es handelt sich hierbei um zwei weibliche und fünf männliche Personen, die derzeit der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen, der Polizeidirektion Hannover (PD), dem Landeskriminalamt Niedersachsen und der Polizeiakademie Niedersachsen angehören.
Hintergrund dieser disziplinarrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen sind Äußerungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in einer Chatgruppe. Diesmal liegen die Äußerungen bereits über zehn Jahre zurück. Die Ermittlungen stehen nicht im Zusammenhang mit den Anfang September durchgeführten Maßnahmen. Hinweise auf die Chatgruppe ergaben sich aus einem Strafverfahren gegen einen ehemaligen Polizeibeamten des Polizeikommissariats Mitte der PD Hannover.
Auch in dieser Chatgruppe wurden Kommentare und Memes mit rassistischen und die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft verharmlosenden Inhalten sowie ableistische und diskriminierende Bilder versandt.
Diese bestand aus insgesamt 24 Teilnehmenden. Sie kannten sich aus ihrer Studienzeit an der Polizeiakademie Niedersachsen und sind aktuell in niedersächsischen Polizeibehörden tätig.
Es wurde gegen alle 20 bis heute in der Landespolizei Niedersachsen verbliebenen Chatteilnehmenden ermittelt. Aufgrund des lang zurückliegenden Zeitpunktes konnte nur in neun Fällen ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden. Im Rahmen dieser disziplinarrechtlichen Ermittlungen wurden entsprechende Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse bei den zuständigen Verwaltungsgerichten (VG) erwirkt, die heute vollstreckt wurden. In zwei Fällen lehnte das zuständige VG die Beschlussanträge ab. Ziel der Ermittlungen ist es jetzt, festzustellen, ob eine verfassungsfeindliche Gesinnung der betroffenen Beamtinnen und Beamten vorliegt.
Strafrechtlich sind die Inhalte bereits verjährt. Auch das Niedersächsische Disziplinargesetz sieht ein sogenanntes Maßnahmenverbot vor, wenn zwischen einem Dienstvergehen und der Ahndung bestimmte Zeiten verstrichen sind. Die Einleitung von Disziplinarverfahren kommt nur dann in Betracht, wenn ernstlich die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis in Betracht gezogen werden kann. Dies wäre ausschließlich bei den Chatteilnehmenden der Fall, die aktiv verfassungsfeindliche Inhalte geteilt haben.
Die Niedersächsische Innenministerin, Daniela Behrens, betont: „Die Polizei in Niedersachsen geht konsequent gegen Verfassungsfeinde vor, auch wenn sich Anhaltspunkte für diese in den eigenen Reihen ergeben. Dies geschieht unabhängig davon, wie lange diese Vorkommnisse zurückliegen. Die vorliegenden Fälle ereigneten sich zwar vor mehr als zehn Jahren, dennoch müssen und werden sie konsequent aufgearbeitet. Denn Menschen mit einer verfassungsfeindlichen Gesinnung haben bei der Polizei Niedersachsen keinen Platz. Mehr als 24.000 Mitarbeitende der Polizei Niedersachsen arbeiten täglich hart für unsere Sicherheit und verteidigen dabei unsere gemeinsamen Werte und die freiheitlich demokratische Grundordnung. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich betonen: Auch im Rahmen der aktuellen Ermittlungen haben sich keine Anzeichen für einen strukturellen Rassismus innerhalb der Polizei Niedersachsen ergeben. Dennoch arbeitet die Polizeiakademie Niedersachsen derzeit an weiteren präventiven Maßnahmen mit dem Ziel einer noch intensiveren Demokratiearbeit und Werteorientierung. Auch das polizeiliche Einstellungsverfahren wurde vor wenigen Monaten bereits mit dieser Zielrichtung neu ausgerichtet.“