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Erklärung der Landesinformationsstelle für Sporteinsätze im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport:

Zur missverständlichen medialen Interpretation von Zahlen in der Beantwortung der Kleinen Anfrage der SPD-Fraktion im Landtag „Hooligans in Niedersachsen“ erklärtdie Landesinformationsstelle für Sporteinsätze:

In der Berichterstattung sind offenkundig Begriffe und Zahlen durcheinander geraten. Zur Klarstellung: Die Polizei stuft Fußball-Fans, die mit dem Sport eigentlich nichts am Hut haben, in unterschiedliche Kategorien ein: Kategorie B sind die gewaltbereiten und Kategorie C die gewaltsuchenden Fans. Dabei werden insgesamt 1.519 Anhänger der niedersächsischen Fußballvereine diesen beiden Kategorien zugeordnet. Das passiert, um einen bundesweit einheitlichen polizeilichen Sprachgebrauch zur Gefahrenprognose sicherzustellen.

Keineswegs ist mit diesen Kategorisierungen aber automatisch eine Einstufung als Hooligan verbunden. Dieses wäre schlichtweg falsch. Insofern ist klarzustellen, dass in Niedersachsen zwar 1.519 Personen durch die Polizei dem gewaltbereiten oder gewaltsuchenden Spektrum zugeordnet werden, diese werden jedoch nicht von vornherein als Hooligans angesehen. Diese Bezeichnung trifft in Niedersachsen lediglich auf rund 300 Personen zu.

Presseinformation

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erstellt am:
13.03.2015

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