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Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen – Niedersächsisches Flüchtlingsunterbringungserleichterungsgesetz – (NFUEG)

Rede von Innenminister Boris Pistorius zu TOP 9 zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 11. November 2015


Sehr geehrter Herr Präsident,

meine sehr geehrten Damen und Herren!

Die größte Flüchtlingsbewegung seit Generationen stellt Niedersachsen - wie auch alle anderen Bundesländer und die Bundesrepublik insgesamt - vor enorme Herausforderungen.

Die vordringlichste Herausforderung ist es dabei zunächst, die Menschen angemessen unterzubringen. Diese Herausforderung gewinnt umso mehr an Bedeutung, wenn jeden Tag um die 1.000 Menschen allein nach Niedersachsen kommen, so wie es seit Wochen der Fall ist.

Bei dieser Unterbringung sind uns als Land bereits große Fortschritte gelungen, auch in Zusammenarbeit mit den Kommunen und den Hilfsorganisationen. Wir haben mit Stand von gestern (10.11.) 4.357 Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen und 23.514 Notunterkunftsplätze beim Land geschaffen. Hinzu kommen 13.300 Notunterkunftsplätze, die im Wege der Amtshilfe über die Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Dafür gilt allen Beteiligten, nicht zuletzt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses, die inzwischen im Schichtbetrieb arbeiten, mein herzlicher Dank!

Bei den äußerst dynamischen Zugangszahlen, die wir bundesweit beobachten, ist aber klar, dass wir noch schneller werden müssen. Dabei stehen uns allerdings zahlreiche Rechtsvorschriften im Weg. Diese haben zwar grundsätzlich ihre Berechtigung und sollen deshalb auch nicht dauerhaft oder gänzlich in Frage gestellt werden. Sie sind aber mit Blick auf die vielen benötigten Flüchtlingsunterkünfte und die aktuelle Notlage schlichtweg nicht angemessen.

Wenn wir zum Beispiel in einer alten Kaserne keine Flüchtlinge unterbringen dürfen, weil die eingebauten Fenster gut zehn Jahre alt sind und damit nicht den neuesten energetischen Standards entsprechen, dann wird klar, dass wir uns hier unnötig selbst im Weg stehen. Zumal in einer solchen Notsituation und bei derart stark steigenden Zugangszahlen, ich habe es erwähnt.

Niedersachsen hat deshalb schon im Sommer eine bundesweite Initiative gestartet und in den Bundesrat eingebracht.

Und ich freue mich sehr, dass bereits große Teile unserer Initiative inzwischen umgesetzt worden sind, ich nenne hier nur das Stichwort Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz. Ganz Deutschland profitiert von unserer Initiative, und das ist ausgesprochen wichtig in dieser Situation!

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir unseren Weg konsequent weiter. Damit sollen nun auch Erleichterungen bei speziellen Landesgesetzen geschaffen werden, etwa im Bauordnungsrecht und im Denkmalschutzrecht. Auch hier gilt wieder: Die entsprechenden Regelungen haben zwar grundsätzlich ihre Berechtigung, aber sie sind in dieser Lage und für diesen Zweck einfach nicht angemessen. Sie sollen deshalb für einen begrenzten Zeitraum bis Ende 2019 modifiziert werden. Damit setzen wir gleichzeitig auch die Forderungen der kommunalen Spitzenverbände um.

An dieser Stelle möchte ich den Fraktionen dieses Hohen Hauses herzlich danken. Sie haben in den letzten beiden Wochen einen regelrechten Beratungsmarathon in den Ausschüssen durchlaufen, damit dieses Gesetz schnell beschlossen und umgesetzt werden kann. Für diese schnellen, aber dennoch konstruktiven Beratungen gilt Ihnen daher mein herzlicher Dank!

Wir können damit zeitnah einen weiteren wichtigen Beitrag leisten, um unsere historische und moralische Verantwortung zu erfüllen, den Flüchtlingen Schutz vor politischer Verfolgung und Krieg zu gewähren. Ich bitte daher auch heute um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank!

Presseinformation

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erstellt am:
11.11.2015

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