Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Stichwahl bei Direktwahlen
Rede des Innenministers Boris Pistorius in der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 14.03.2013; TOP 17 zum Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und Bündnis90/Die Grünen
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor zweieinhalb Jahren haben die damaligen Regierungsfraktionen hier im Niedersächsischen Landtag einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Stichwahl eingebracht. Obwohl zahlreiche Bedenken dagegen vorgebracht wurden und auch zwei von drei kommunalen Spitzenverbänden sich ganz eindeutig für eine Beibehaltung der Stichwahl ausgesprochen hatten, wurde die Abschaffung in einem beschleunigten Verfahren mit schwarz-gelber Mehrheit, die damals noch gegeben war, beschlossen.
Bereits damals hatten die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Verlust der demokratischen Legitimation der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten scharf kritisiert und angekündigt, diese Fehlentscheidung bei nächster Gelegenheit wieder rückgängig zu machen.
Die Landesregierung ist erfreut, dass sich jetzt die Gelegenheit dazu bietet. Besonders freut es mich, dass es den Regierungsfraktionen so schnell gelungen ist, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Stichwahl in Niedersachsen wieder eingeführt werden soll.
Damit wird bereits ein erstes Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die 17. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages in die Wege geleitet. Und es wird die demokratische Legitimation der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten sowie die kommunale Demokratie in Niedersachsen wieder gestärkt.
Bereits im vergangenen Jahr hat der jetzige Ministerpräsident für den Fall eines Regierungswechsels in Niedersachsen angekündigt, dass es bei der Neuwahl einer neuen Oberbürgermeisterin oder eines neuen Oberbürgermeisters für die Landeshauptstadt Hannover am 22. September dieses Jahres bereits wieder eine Stichwahl geben soll. Dies kann jetzt auch für meine Heimatstadt Osnabrück und für andere Kommunen in Niedersachsen gelten.
Der für die Rechtsänderung vorgesehene Zeitplan ist ohne Zweifel ambitioniert. Aber er wird sich mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf ohne Weiteres realisieren lassen, denn wir betreten hier kein Neuland.
Mit dem Gesetzentwurf soll vielmehr wieder die Rechtslage hergestellt werden, wie sie bereits früher viele Jahre in Niedersachsen bestanden und sich auch bewährt hatte.
Auch in Thüringen und Nordrhein-Westfalen waren die Stichwahlen kurzzeitig abgeschafft. In diesen Ländern sind sie bereits in den Jahren 2010 und 2011 wieder eingeführt worden.
Daher appelliere ich an die Opposition:
Lassen Sie uns gemeinsam wieder mehr Demokratie wagen!
Lassen Sie sich von den Vorteilen der Wiedereinführung der Stichwahl in Niedersachsen überzeugen!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!