Dienstpostenkonzept A 11
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 30.05.2013; Fragestunde Nr. 23
Innenminister Boris Pistorius beantwortet die mündliche Anfrage der Abgeordneten Thomas Adasch, Rudolf Götz, Johann-Heinrich Ahlers, Horst Schiesgeries und Klaus Krumfuß (CDU)
Die Abgeordneten hatten gefragt:
Im Wahlprogramm der niedersächsischen SPD für die Landtagswahl 2013 kündigte diese an, den sogenannten „A-11-Erlass“ zurückzunehmen.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) schreibt in einer Pressemitteilung vom 7. Mai 2013, ein zentrales Wahlversprechen der SPD würde eingelöst und Innenminister Pistorius nähme den „A-11-Erlass“ zurück. Dies sei ein Ergebnis von Gesprächen zwischen dem Innenminister und dem GdP-Landesvorsitzenden.
In der Unterrichtung des Innenausschusses durch den Innenminister am 4. April 2013 über die Arbeitsschwerpunkte seines Ressorts kündigte er eine Rücknahme des „A-11-Erlasses“ allerdings nicht an.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wird die Landesregierung, gegebenenfalls wann, den sogenannten „A-11-Erlass“ aufheben?
2. Wie beabsichtigt die Landesregierung nach einer Aufhebung des „A-11-Erlasses“ die Beförderung nach A 11 künftig zu regeln?
3. Warum kündigte der Innenminister im Innenausschuss keine Rücknahme des „A-11-Erlasses“ an?
Innenminister Boris Pistorius beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:
Mit Erlass vom 10.09.2010 – P 21.2 – 02110/Dienstpostenkonzept A 11 – wurden die Grundsätze der Dienstpostenbewertung im Polizeivollzugsdienst für Dienstposten der BesGr. A 11 BBesO geregelt. Den nachgeordneten Polizeibehörden und der Polizeiakademie wurde dabei die Zuständigkeit für die Bewertung von Dienstposten nach BesGr. A 11 BBesO innerhalb eines fest bestimmten Rahmens übertragen.
Auf diesen Erlass nimmt die zwischen den Landesverbänden der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen geschlossene Koalitionsvereinbarung für die 12. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtags Bezug, die vorsieht, "… die Restriktionen des so genannten A 11-Erlasses [zu] beseitigen …“ (S. 19, Zeile 633).
In der Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport des niedersächsischen Landtags am 04.04.2013 hat Herr Minister Pistorius in seinen Ausführungen bestätigt, dass es Bestandteil der Koalitionsvereinbarung ist, die Regelungen des A 11-Erlasses kritisch zu überprüfen. Dabei hat er auch den Willen bekräftigt, „(…) die Restriktionen des A 11-Erlasses auszuräumen“.
Derzeit wird im Innenministerium an einer Anschlussregelung zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarung gearbeitet. Der A 11-Erlass wird aufgehoben und durch einen neuen Erlass ersetzt werden. Dies geschieht unter Beachtung der durch die aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung gesetzten Rahmenbedingungen und unter ggf. erforderlicher Anpassung der gesetzlichen Grundlagen. Dabei ist es das Ziel der Landesregierung, wieder für alle Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten die Möglichkeit zu schaffen, nach A 11 befördert werden zu können. Es liegt in der Natur der Sache, dass Einzelheiten zu den bevorstehenden Änderungen noch nicht bekannt gegeben werden können, weil insoweit zunächst die erforderlichen Vorarbeiten abgewartet werden müssen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1.:
Siehe Vorbemerkung
Zu Frage 2.:
Siehe Vorbemerkung
Zu Frage 3.:
Siehe Vorbemerkung