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Der Fall „Bernd Kirchner“/Umfang und Maßnahmen des Zeugenschutzprogramms

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 09.11.2012; Fragestunde Nr. 48


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die mündliche Anfrage des Abgeordneten Helge Limburg (GRÜNE)

Der Abgeordnete hatte gefragt:

Im Rahmen der Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg und Ursula Helmhold zu dem Komplex um den ehemaligen V-Mann G06 „Bernd Kirchner“ vom 28. September 2012 berichtet diese u. a., Herr Kirchner habe sich im Rahmen des Zeugenschutzes „nicht kooperativ“ verhalten. Außerdem führte die Landesregierung aus, er habe keinerlei Schulzeugnisse oder Ausbildungsunterlagen vorgelegt. Demgegenüber erklärte Herr Kirchner, er habe sich sehr wohl kooperativ verhalten, und dieses sei ihm auch mehrfach von Polizeibeamten bestätigt worden. Außerdem seien seine Ausbildungsunterlagen und Zeugnisse bei der Polizeidirektion Hannover verloren gegangen. Er habe zur Rekonstruktion der Abschlüsse mehrfach Auflistungen der geleisteten Abschlüsse angefertigt und diese der Polizei ausgehändigt. Dennoch sei keine Rekonstruktion der Abschlüsse erfolgt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Worauf genau beruht die Aussage der Landesregierung, Herr Kirchner habe sich „nicht kooperativ“ verhalten?

2. Welche Maßnahmen hat das LKA oder die Polizeidirektion Hannover unternommen, um Herrn Kirchner bei der Rekonstruktion der verloren gegangenen Ausbildungsunterlagen zu unterstützen?

3. Wenn keinerlei Unterstützungsmaßnahmen gemäß Frage 2 getroffen wurden: Warum
nicht?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Zunächst verweise ich auf die Antwort auf die Mündliche Anfrage Nr. 49 der Abgeordneten Limburg und Helmhold (GRÜNE); „Der Fall Bernd Kirchner – Umfang und Maßnahmen des Zeugenschutzprogramms“ zu TOP 49 der 147. Sitzung des Niedersächsischen Landtages durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage aufgrund der Berichterstattung des Landeskriminalamtes Niedersachsen und der Polizeidirektion Hannover namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1.:

Aus den der Landesregierung vorliegenden Berichten des Landeskriminalamtes Niedersachsen und der Polizeidirektion Hannover geht hervor, dass Herr Kirchner durch sein Verhalten nahezu während der gesamten Zeit in den Jahren 2004 bis 2011 eine Durchführung sowohl von Zeugenschutzmaßnahmen als auch von gefahrenabwehrenden Schutzmaßnahmen unmöglich gemacht hat.

Zu Frage 2. und 3.:

Nach Beendigung der Zusammenarbeit mit Herrn Kirchner durch das Landeskriminalamt Niedersachsen im März 2005 schloss sich die gefahrenabwehrende Schutzmaßnahme der Polizeidirektion Hannover an. Das Landeskriminalamt Niedersachsen stellte der Polizeidirektion Hannover einen erfahrenen Zeugenschutzbeamten zur Verfügung, der wiederkehrend auf Anforderung der Polizeidirektion Hannover beratend und unterstützend bis zur Beendigung der Schutzmaßnahme im Mai 2011 tätig geworden ist.

In Vorbereitung eines erneuten Umzuges der Eheleute Kirchner im Jahr 2007 wurde unter anderem ein besonderes Augenmerk auf die Unterstützung bei der Vermittlung einer Arbeitsstelle gelegt. Dadurch rückte das Thema der Ersatzbeschaffung der Ausbildungsunterlagen in den Fokus, welches umgehend in der Polizeidirektion Hannover bearbeitet wurde. So wurde Herr Kirchner gebeten, für seine Ehefrau und sich zu konkretisieren, um welche Unterlagen es sich handelt. Die Informationen wurden am 18.01.2007 telefonisch bei Herrn Kirchner abgefragt und notiert. Eine schriftliche Aufstellung wurde der Polizeidirektion Hannover durch die Familie Kirchner zu keinem Zeitpunkt übermittelt.

Nach Abstimmung mit dem Zeugenschutzbeamten des Landeskriminalamtes Niedersachsen wurde den Eheleuten Kirchner von der Polizeidirektion Hannover mitgeteilt, dass sie die Unterlagen/Dokumente eigenständig unter Verwendung der ursprünglichen Personalien zu beschaffen haben. Die dazu erforderliche begleitende Unterstützung (Recherchen, Finanzen, Beratung) wurde angeboten. Mit dieser Vorgehensweise erklärte sich Herr Kirchner im Rahmen eines Treffens am 23.03.2007 einverstanden.

Gleichwohl nahmen die Eheleute Kirchner die angebotenen Unterstützungsmaßnahmen der Polizeidirektion Hannover nicht in Anspruch.

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erstellt am:
12.11.2012

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