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Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen erfolgreich abgeschlossen – knapp 7 Millionen Euro wurden abgerufen und rund 1.000 Anträge gestellt

Behrens: „Die finanzielle Unterstützung des Landes hat die Niedersächsischen Sportorganisationen sicher durch die Corona-Pandemie gebracht. Kein Verein musste aufgelöst werden“


Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, und der Vorstandsvorsitzende des LandesSportBundes (LSB) Niedersachsen, Reinhard Rawe, ziehen nach Abschluss des Corona-Sonderprogrammes für Sportorganisationen eine positive Bilanz. Mit dem im Sommer 2020 gestarteten Programm, das nach zweimaliger Verlängerung Ende des vergangenen Jahres ausgelaufen ist, wurden niedersächsische Sportorganisationen finanziell unterstützt, die aufgrund von Liquiditätsengpässen infolge der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht waren. Dafür hatte die Landesregierung insgesamt sieben Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Ministerin Behrens: „Während der Corona-Pandemie standen wir vor der Aufgabe, die Strukturen im Sport zu schützen und die vielen Sportvereine in Niedersachsen zu unterstützen. Die Niedersächsische Landesregierung hat das Versprechen abgegeben, den organisierten Sport vor einer existenziellen Krise zu schützen. Der erfolgreiche Abschluss des Corona-Sonderprogramms zeigt: wir haben Wort gehalten! Die finanzielle Unterstützung des Landes hat die Niedersächsischen Sportorganisationen sicher durch die Corona-Pandemie gebracht. Kein Verein musste infolge dessen aufgelöst werden. Von den insgesamt zur Verfügung stehenden sieben Millionen Euro haben wir bis zum Abschluss des Corona-Sonderprogrammes 6.964.831 Euro abgerufen. Das Programm war passgenau ausgestaltet – nahezu die komplette Summe kam den Sportvereinen zugute. Gemeinsam mit dem LSB haben wir als Landesregierung seit Ausbruch der Pandemie viel dafür getan, dass die wertvollen Strukturen im Sport dauerhaft erhalten bleiben.“

529 Sportvereine, sechs Landesfachverbände, acht Sportbünde sowie fünf Träger von Sportschulen/Leistungszentren haben im Rahmen dieses Sonderprogramms rund 1.000 Anträge auf den Erhalt von sogenannten Billigkeitsleistungen gestellt. Billigkeitsleistungen sind Zahlungen die erbracht werden, obwohl keine rechtliche Verpflichtung besteht. Im Durchschnitt wurden je Antrag 6.964 Euro und je Sportverein 13.116 Euro ausgezahlt. Aus den Mitteln des Sonderprogrammes haben 25 Sportgroßvereine (mehr als 2.500 Mitglieder), 35 mittelgroße Sportvereine (1.000 bis 2.500 Mitglieder) sowie 469 kleine Sportvereine (unter 1.000 Mitglieder) profitiert.

Auch Rawe betont die positiven Entwicklungen: „Nach den Mitgliederrückgängen in den ersten beiden Jahren der Corona-Pandemie haben 2022 vor allem wieder mehr Kinder im Alter bis 14 Jahren in Vereinen Sport getrieben. Wir sind froh über diese positive Bilanz für den organisierten Sport in Niedersachsen nach der herausfordernden Phase der Corona-Pandemie.“ Der Vorstandsvorsitzende des LSB führt diese positive Entwicklung auf die zusätzlichen LSB-Förderprogramme zur Mitgliedergewinnung und die starke finanzielle Unterstützung des Landes Niedersachsen für die Sportorganisationen zurück: „Das Corona-Sonderprogramm Sport, die LSB-Förderprogramme sowie die Förderprogramme im Rahmen des Zukunftsprogrammes des Landes Niedersachsen ‚Startklar in die Zukunft‘ mit dem klaren Fokus auf den Kinder- und Jugendsport haben viel Engagement in den Sportvereinen ausgelöst.“ Die Ergebnisse seien in der LSB-Statistik 2023 insbesondere bei der Entwicklung bei den Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahren zu sehen. „Bei den unter 6-Jährigen sind mit 12.657 Mädchen (Steigerung um rund 19 Prozent gegenüber dem Vorjahr) und mit 11.052 Jungen (Steigerung um rund 16 Prozent) insgesamt 23.709 zusätzliche Mitgliedschaften zu verzeichnen. Bei den 7- bis 14-Jährigen liegt die Steigerung jeweils bei knapp fünf Prozent mit insgesamt 20.809 zusätzlichen Mitgliedschaften. Bei den unter 15-Jährigen waren jedoch die coronabedingten Verluste im Jahr 2020 auch besonders hoch. Die Auswertung zeigt zudem, dass die Vereine, die die Sonderprogramme umfassend genutzt haben, in der Mitgliederentwicklung stark profitiert haben. In den vier Sportbünden Hannover, Göttingen, Cloppenburg und Braunschweig wurden die Sonderprogramme besonders gut genutzt“, so Rawe weiter.

Zum Hintergrund:

Mit dem weltweiten Ausbruch der Corona-Pandemie wurden auch die weitreichenden Folgen von COVID-19 für den organisierten Sport immer wahrnehmbarer. In den Vereinen und Verbänden herrschte angesichts dieser völlig neuen Situation eine große Unsicherheit, welche Auswirkungen diese auf sie haben wird. Infolge der Lockdowns und vieler anderer notwendiger Maßnahmen stand für die Niedersächsische Landesregierung schnell fest, dass sie den Sport im Lande intensiv unterstützen wird.

Die Grundlage zur Abwicklung des Corona-Sonderprogramms war die „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten gemeinnützigen Sportorganisationen“. Im Rahmen der ursprünglichen Richtlinie konnten die Sportorganisationen Einmalzahlungen in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung, höchstens jedoch in Höhe von 50.000 Euro, beantragen. Im weiteren Verlauf des Pandemiegeschehens wurde die Richtlinie sukzessive und bedarfsorientiert erweitert, sodass bis zuletzt Billigkeitsleistungen in Höhe von insgesamt bis zu 150.000 Euro je Sportorganisation abgerufen werden konnten.

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.04.2023

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