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Bundesweiter Warntag am 08. Dezember 2022: Erstmaliger Breitband-Test von Cell Broadcast - Einsatz weiterer Warnmittel für den Ernstfall

Pistorius: „Es geht vor allem darum, sich auf konkrete Ernstfälle vorzubereiten und sich über verschiedene Warn-Szenarien bewusst zu werden“


Am morgigen 08. Dezember 2022 findet der diesjährige bundesweite Warntag statt. Um 11:00 Uhr wird die Probewarnung ausgelöst, um 11:45 Uhr wird Entwarnung gegeben. Bund, Länder und Kommunen prüfen an diesem Tag ihre Warnmittel und technischen Abläufe, um die Menschen im Ernstfall zuverlässig über potenzielle Gefahren informieren zu können. Dabei wird auf einen Mix aus mehreren Warnmitteln gesetzt: Neben Radio, TV, Warn-Apps oder Sirenen gehört nun auch das sog. Cell Broadcast dazu. Diese Alarmierung über mobile Endgeräte wird morgen erstmals bundesweit getestet, um wichtige Erkenntnisse für die endgültige Umsetzung bis zum vorgesehenen Wirkbetrieb im kommenden Februar zu gewinnen.


Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Der zweite bundesweite Warntag fällt in eine Zeit, in der der Zivil- und Bevölkerungsschutz intensiv in das Bewusstsein der Menschen gerückt ist. Die Flutkatastrophe im Ahrtal, die verheerenden Waldbrände dieses Jahres und vor allem Putins Angriffskrieg auf die Ukraine haben uns noch einmal verdeutlicht, wie wichtig eine Warnung im Ernstfall ist. In Niedersachsen haben wir die Kommunen darum gebeten, sich aktiv an dem diesjährigen Warntag zu beteiligen. Es geht vor allem darum, sich auf konkrete Ernstfälle vorzubereiten und sich über verschiedene Warn-Szenarien bewusst zu werden. Erstmalig wird in diesem Jahr – neben den etablierten Warnmitteln wie TV, Radio, Apps oder Sirenen – das sogenannte Cell Broadcast eingesetzt. Nach der Testphase soll dieses System bundesweit bis Februar 2023 einsetzbar sein. Neben den digitalen Möglichkeiten brauchen wir aber auch die klassischen Warnmittel – wie die Sirene – flächendeckend und funktionierend. Mit dem niedersächsischen Sirenenförderprogramm für die Jahre 2023 und 2024 über insgesamt 10 Millionen Euro ergänzen wir das Bundesförderprogramm, aus dem Niedersachsen bislang lediglich 8 Millionen Euro zur Verfügung standen. Klar ist aber auch: Die bisherigen Bundesmittel reichen bei Weitem nicht aus! Im Bundeshaushalt sind zwar für 2023 weitere Haushaltsmittel vorgesehen. Allerdings benötigt es auch ein darüberhinausgehendes, verlässliches Konzept, um Sirenen bundesweit wieder flächendeckend zu installieren. Deshalb haben wir als Länder den Bund bei der IMK in München vor wenigen Tagen dazu aufgefordert, für die Zeit ab 2024 ein Konzept für ein gemeinsames Bund-Länder-Programm vorzulegen.“


Weitere detaillierte Informationen zum bundesweiten Warntag 2022 erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).


Zum Einsatz von Sirenen am bundesweiten Warntag 2022:

  • Die Teilnahme am bundesweiten Warntag ist freiwillig. Das bedeutet, dass nicht alle Kommunen daran teilnehmen und Warnmittel vor Ort testen. Außerdem können beispielsweise einige Warnsirenen, die zur Feuerwehralarmierung eingesetzt werden, aus technischen Gründen keine Zivilschutz-Tonfolge senden. Diese Sirenen werden dann nicht am Warntag aktiviert.
  • In Deutschland sind Sirenen auch im Jahr 2022 noch nicht flächendeckend vorhanden. Eine Verbesserung dieser Situation wurde durch die Sirenenförderprogramme des Bundes und des Landes erfolgreich eingeleitet. Insgesamt konnten in Niedersachsen aus Bundesmitteln im Jahr 2021 in acht Katastrophenschutz-Behörden 300 Sirenenstandorte mit einem Volumen von knapp 4 Millionen Euro und im Jahr 2022 in 18 Katastrophenschutz-Behörden 323 Sirenenstandorte mit einem Volumen von etwas mehr als 4 Millionen Euro gefördert werden. In Ergänzung der Bundesförderung hat das Land Niedersachsen ein eigenes Förderprogramm im Umfang von 10 Millionen Euro aufgelegt. Die Förderung aus Landesmitteln erstreckt sich auf die Jahre 2023 und 2024, in denen jeweils 5 Millionen Euro für die Förderung von Sirenen zur Verfügung stehen. Damit werden in 22 Katastrophenschutz-Behörden 773 Sirenenstandorte gefördert.
  • Die Entscheidung, ob Sirenen vorgehalten, betrieben und regelmäßig gewartet werden, treffen die Städte und Gemeinden in eigener Zuständigkeit.


Artikel-Informationen

erstellt am:
07.12.2022

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