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Beschlüsse der Innenministerkonferenz in Potsdam: Schwerpunkte im Bereich Migration und Kampf gegen Verfassungsfeinde

Heute (21.06.2024) endete die dreitägige, 221. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenministerinnen und -minister sowie Innensenatoren und -senatorinnen der Länder (IMK) in Potsdam. Die Tagesordnung der Konferenz umfasste insgesamt mehr als 100 Tagesordnungspunkte und war geprägt von intensiven Debatten in einer Vielzahl von Themengebieten der Inneren Sicherheit, der Migrationspolitik und des Katastrophenschutzes.

Einen Schwerpunkt der zum Teil auch kontrovers diskutierten Themen bildete der Bereich der Migrationspolitik und dabei insbesondere die Anstrengungen der Länder und des Bundes zur Verringerung der irregulären Zuwanderung sowie zur Abschiebung von schweren Straftätern und Gefährdern nach Afghanistan und Syrien.

Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, erklärt dazu: „Die Bundesinnenministerin hat klar gemacht, dass es hinter den Kulissen deutliche Fortschritte mit Blick auf Abschiebungen von schweren Straftätern und Gefährdern nach Afghanistan und Syrien über Drittstaaten gibt. Wir waren uns im Kreis der Länder und des Bundes völlig einig, dass Personen, die bei uns schwere Straftaten begangen und ihre Haftstrafe bereits zum großen Teil verbüßt haben, keinen Anspruch auf unseren Schutz haben. Der Rechtsstaat muss hier Handlungsfähigkeit beweisen. Wer eine Bedrohung für unsere Sicherheit darstellt, hat hier nichts verloren und muss damit rechnen, in sein Heimatland abgeschoben zu werden - auch nach Syrien oder Afghanistan. In Niedersachsen reden wir dabei über einen Personenkreis im mittleren zweistelligen Bereich. Unsere Fachleute stehen im engen Kontakt mit dem Bundesinnenministerium, damit entsprechende Abschiebungen aus Niedersachsen sofort stattfinden können, sobald es eine belastbare Vereinbarung mit Zielstaaten gibt.“

Neben dem Thema der Rückführungen ging es im Bereich der Migrationspolitik insbesondere auch um eine effektive Reduzierung der Zugänge von Geflüchteten nach Deutschland. Dabei stand vor allem die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Fokus.

Innenministerin Behrens: „Die Innenministerkonferenz ist sich einig, dass wir eine zügige und konsequente Umsetzung der auf EU-Ebene bereits beschlossenen gemeinsamen Asylregeln brauchen. Diese sehen unter anderem vor, einen Teil der Asylverfahren für Personen aus Ländern mit besonders schlechter Bleibeperspektive bereits an der EU-Außengrenze durchzuführen. Jetzt gilt es, diesen historischen europäischen Beschluss, an dem die Bundesregierung maßgeblichen Anteil hatte, so schnell wie möglich umzusetzen, statt immer neue Forderungen und vermeintlich wirksame Maßnahmen aus dem Hut zu zaubern, die rechtlich nicht haltbar oder unmöglich umzusetzen sind. Notwendig ist zudem, dass wir endlich zu einer insgesamt solidarisch gestalteten Asylpolitik in der EU kommen, die über den bisherigen reinen Solidaritätsmechanismus hinausgeht. Es bleibt dabei: Wir können es in Deutschland weder den Bürgerinnen und Bürgern, noch den Kommunen mit ihrem knapper werdenden Wohnraum und ihren endlichen Integrationskapazitäten auf Dauer zumuten, mehr als 30 Prozent aller Geflüchteten aufzunehmen, die die EU erreichen.“

Ein weiterer wichtiger Beschluss wurde im Rahmen der Konferenz zum Kampf gegen den Islamismus gefasst. Die IMK stellt mit Sorge fest, dass vom Islamismus weiterhin eine sehr ernste Gefahr für die innere Sicherheit und für die Demokratie in Deutschland ausgeht und dass die aktuelle Entwicklung im Nahen Osten mit der daraus resultierenden Emotionalisierung von Teilen der insbesondere jüngeren muslimischen Bevölkerung in Deutschland von islamistischen Gruppen systematisch genutzt wird, um für ihre extremistische Ideologie zu werben. Innenministerin Daniela Behrens sagt dazu: „Der Rechtsstaat muss sich im Kampf gegen Extremisten aller Couleur wehrhaft zeigen. Dazu gehört es auch, dass wir Islamisten, die unsere Demokratie und unsere Art zu leben fundamental ablehnen und angreifen, leichter verbieten können, ihr Gift in der Gesellschaft zu verbreiten. Neben einer Überprüfung des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes, die wir derzeit vornehmen, braucht es zu diesem Zweck auch eine Verschärfung des Strafrechts. Die Forderung nach einem Kalifat in Deutschland sollten wir uns ebenso wenig bieten lassen müssen wie die Aufstachelung zu Hass und Hetze gegen ganze Bevölkerungsgruppen. Wir sind es auch den Millionen von friedfertigen und gesetzestreuen Muslimen in unserem Land schuldig, dass wir verhindern, dass vermeintlich in ihrem Namen eine gewalt- und todbringende Ideologie verbreitet wird.“


Zu weiteren Beschlüssen der IMK erklärt Innenministerin Behrens im Einzelnen:


Messerkriminalität

„Ich freue mich, dass nach dem Bundesrat auch die IMK die Niedersächsische Initiative zur Verschärfung des Waffenrechts und der Reduzierung der Messergewalt unterstützt. Nur mit einem Mix aus Maßnahmen wie der Ausweisung und Ausweitung von Waffenverbotszonen auf kommunaler Ebene, einem strikteren Waffengesetz im Bund und konsequenten Kontrollen durch die Landes- und Bundespolizei wird es uns gelingen, der leider stetig steigenden Zahl von Messerangriffen wirkungsvoll entgegenzutreten. Gerade deshalb habe ich die klare Erwartungshaltung, dass die Waffenrechtsnovelle des Bundes jetzt auch zeitnah kommt.“


Einsatz der elektronischen Fußfessel bei Tätern in Fällen häuslicher Gewalt

„Die seit Jahren steigenden Zahlen von Fällen häuslicher Gewalt sind ein sehr ernstes Problem und ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft. Wir müssen unsere Anstrengungen insbesondere zum Schutz von Frauen vor gewalttätigen Männern weiter intensivieren. Vor diesem Hintergrund haben die Länder den Bund gebeten, die rechtlichen Voraussetzungen für eine bundesweit einheitliche Möglichkeit des Einsatzes der elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei Tätern in Fällen häuslicher Gewalt zu schaffen.“


Niedersachsens Forderung nach einem bundesweiten Abschiebungsstopp für Minderjährige und Frauen jesidischen Glaubens in den Irak

„Leider ist es uns nicht gelungen, insbesondere die unionsgeführten Länder davon zu überzeugen, dass der Irak für jesidische Frauen und Kinder nach wie vor alles andere als ein sicherer Ort ist und ihnen dort schlimme Schicksale, schwerste Gewalt und Verschleppung drohen. Ich bleibe dabei, dass es angesichts der Tatsache, dass der Bundestag die Verbrechen des IS an den Jesidinnen und Jesiden als Genozid anerkannt hat, absolut nicht nachvollziehbar ist, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Asylanträge dieser Menschen regelmäßig negativ bescheidet. In Niedersachsen werden wir von unserer Möglichkeit eines maximal sechsmonatigen Abschiebungsstopps weiter Gebrauch machen und ich hoffe sehr, dass der Bund sich bis zum Ablauf dieser Frist im Interesse der jesidischen Frauen, Kinder und Familien in unserem Land doch noch zu einer bundesweiten Regelung durchringen kann. Gemeinsam mit Rheinland-Pfalz, Berlin und Thüringen haben wir eine entsprechende Protokollerklärung abgegeben.“

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.06.2024
zuletzt aktualisiert am:
26.06.2024

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